Betreff
Gewährung eines Zuschusses zu den Personal- und Sachkosten der Ökumenischen TelefonSeelsorge Neuss im Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
50/1287/XV/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt dem Verband der Katholischen Kirchengemeinden im Kreisdekanat Rhein-Kreis Neuss, Rheydter Str. 176, zu den im Jahre 2011 nicht gedeckten Personal- und Sachkosten der Ökumenischen TelefonSeelsorge in Neuss einen Zuschuss in Höhe von max. 10.860 €.

Die Mittel werden aus dem Produkt 050 331 010 zur Verfügung gestellt.

 


Sachverhalt:

Die TelefonSeelsorge ist ein Beratungs- und Seelsorgeangebot der evangelischen und katholischen Kirche. Sie ist unter den Rufnummern

0800 - 111 0 111   und   0800 - 111 0 222

kostenfrei rund um die Uhr für ein anonymes und vertrauliches Gespräch zu erreichen.

Der Verband der Evangelischen Kirchengemeinden in der Stadt Neuss und der Verband der Katholischen Kirchengemeinden im Kreisdekanat Rhein-Kreis Neuss haben erstmals im Jahr 2001 um einen Kreiszuschuss zu den Personal- und Sachkosten der gemeinsam betriebenen TelefonSeelsorge gebeten. Der Sozial- und Gesundheitsausschusses des Kreistages hat die soziale Aufgabenstellung der TelefonSeelsorge anerkannt und seitdem gefördert.

Die Arbeit der TelefonSeelsorge wird im Internet unter www.telefonseelsorge.de umfassend dargestellt.

Nach Absprache innerhalb des Trägerverbundes soll der Zuschuss an den Verband Kath. Kirchengemeinden im Kreisdekanat Rhein-Kreis Neuss gewährt werden, der federführend auch den Verwendungsnachweis erstellt.

Der Kreistag hat im Haushalt 2011 erneut Mittel für die TelefonSeelsorge bereitgestellt.