Betreff
Förderung ambulanter Dienste im Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
50/1292/XV/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege – entsprechend dem Antrag der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände – für das Jahr 2011

 

-                für die Familienpflege einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 30.000,00 €,

 

-                zur Durchführung der Beratung im Rahmen der Altenhilfe gemäß § 71 SGB XII einen Zuschuss von insgesamt 346.512,00 €.

 

Mittel stehen beim Produkt 050 331 010 zur Verfügung.

 

 


Sachverhalt:

 

Für 2011 hat die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege im Rhein-Kreis Neuss für folgende ambulante Dienste um Bezuschussung der Personalkosten gebeten:

 

        Familienpflegedienste

        Beratungsdienste im Rahmen der Altenhilfe gem. § 71 SGB XII

 

Die Familiendienste unterstützen Familien in besonderen Not- und Krisensituationen. Sie tragen dazu bei, die Funktionsfähigkeit der Familie zu erhalten und Fremdunterbringung von Kindern zu vermeiden. Dieser wichtigen Aufgabe widmen sich die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege bereits seit vielen Jahren. Sie gewährleisten im Rhein-Kreis Neuss eine flächendeckende Versorgung.

 

Der Forderung der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege im Rhein-Kreis Neuss, die Familienpflege für eine Übergangsfrist von einem Jahr noch zu fördern, wurde stattgegeben. Diese Übergangszeit wollen die Verbände nutzen, um mit den Kommunen die Vergütungssätze neu zu verhandeln. Für das Haushaltsjahr 2011 wurde daher noch ein Haushaltsansatz für die Familienpflege berücksichtigt.

 

Für das Haushaltsjahr 2011 errechnet sich der Zuschuss wie folgt:

 

6,70 Fachkräfte Familienpflege

6,70    x   4.477,61 €          =       30.000,00 €

 

Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich eine Ersparnis von 37.537,00 €.

 

Ab dem Haushaltsjahr 2012 entfällt die Förderung der Familienpflege.

 

Bereits mit Verabschiedung des fortgeschriebenen Altenhilfegutachtens „Silberner Plan“ im Jahr 1989 wurden flächendeckend Altenhilfeberatungsstellen im Rhein-Kreis Neuss eingerichtet. Um dem Grundsatz der Subsidiarität gerecht zu werden, werden entsprechende Angebote von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege vorgehalten und daher vom Rhein-Kreis Neuss finanziell unterstützt. Durch die demographische und gesellschaftliche Entwicklung erhält der im „Silbernen Plan“ geforderte Beratungsauftrag eine neue Qualität. Diesen Herausforderungen stellt sich der Rhein-Kreis Neuss und wird dabei unterstützt durch die von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege vorgehaltenen flächendeckenden Angebote.

 

Die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege hat in Zusammenarbeit mit dem Rhein-Kreis Neuss in Ergänzung zum bereits bestehenden Angebot ein umfassendes Beratungskonzept entwickelt, welches die Grundlage für eine weitere Optimierung bildet.

 

Für die Beratungstätigkeit im Rahmen der Altenhilfe gemäß § 71 SGB XII erbittet die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände für das Jahr 2011 folgenden Zuschuss:

 

8 Fachkräfte der Beratungsdienste

8        x   45.895,63 €        =       367.165,00 €

 

 

Der Caritasverband Rhein-Kreis Neuss e.V. richtet zum 01.10.2011 eine Wohnberatungsagentur ein. Von dem im Verteilungsvorschlag der Arbeitsgemeinschaft für den Caritasverband vorgesehenen 4,5 Stellen gibt der Caritasverband 1,8 Stellen an die Wohnberatungsagentur ab, so dass ab 01.10.2011 für den Caritasverband noch 2,7 Stellen und somit insgesamt 6,2 Stellen zu berücksichtigen sind.

 

Für das Haushaltsjahr 2011 errechnet sich für die Beratungsstellen im Rahmen der Altenhilfe folgender Zuschuss:

 

8     x    45.895,63 €  =      367.165,04 €  :  12   =       30.597,09 €  x  9      = 275.373,77 €

6,2   x  45.895,63 €  =      284.552,90 €  :  12   =       23.712,74 €  x  3      =   71.138,23 €

 

                                                                   insgesamt                =  346.512,00 €

                                                                                                                            ========

 

Die Förderung des Mobilen Sozialen Dienstes (MSD) wird ab 2011 ganz eingestellt. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich eine Ersparnis von 121.822,00 €.

 

Artikel 7 des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 hat auch zur Folge, dass die bislang vorgesehene Möglichkeit, sich anstelle des Wehrdienstes zu einer mindestens sechsjährigen ehrenamtlichen Tätigkeit als Hellfer im Zivil- und Katastrophenschutz zu verpflichten, entfällt.