Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Berichte zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes und zur Schulsozialarbeit zur Kenntnis.
Der Ausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Delegationssatzung nach § 6b Bundes-kindergeldgesetz (BGGK) und der dazu ergangenen Rechtsverordnung zu erlassen und die Aufgabenwahrnehmung den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu übertragen.
Sachverhalt:
zu TOP 4.1 Sachstand Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes
In der Sitzung wird die Verwaltung aktuell vortragen.
zu TOP 4.2 Delegationssatzung für den Bereich Wohngeld /
Kindergeldzuschlag
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Zuständigkeiten für die Aufgabe nach § 6b BKGG (Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder mit Wohngeldanspruch und Kindergeldzuschlag) mit Verordnung vom 12.07.2011, veröffentlicht am 25.07.2011 (GV NRW 2011, Nr.17, S. 361 – 376), rückwirkend auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen.
Nach § 3 Abs. 2 der Verordnung sind die Kreise befugt, die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit deren Benehmen durch Satzung zur Durchführung der Aufgaben nach § 6b BKGG heranzuziehen.
Die Bürgermeisterin und die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind mit Schreiben vom 06.07.2011 gebeten worden, zur Aufgabendelegation ihr Benehmen zu erklären. Im Vorfeld hatten sich die Kommunen bereits grundsätzlich für eine Aufgabenübertragung ausgesprochen.
Die für die formale Aufgabendelegation erforderliche Satzung soll im Kreistag des Rhein-Kreises Neuss am 21.09.2011 beschlossen werden. Der Entwurf der Satzung ist als Anlage beigefügt.
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss wird gebeten, dem Kreistag zu empfehlen, die Satzung zu beschließen.
zu TOP 4.3 Schulsozialarbeit
Genau genommen ist die
zeitlich befristete Finanzierung von Schulsozialarbeit durch den Bund kein Bestandteil
des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT).
Die Kommunen erhalten
(neben der Erstattung der Aufwendungen für das Bildungs- und Teilhabepaketes)
vom Bund für die Jahre 2011 – 2013 Mittel zur Finanzierung von
Schulsozialarbeit und für die Mittagessen in Horten. Dazu wird die
Bundesbeteiligung bis 2013 auf 35,8% pauschal erhöht. Danach wird die Pauschale
wieder auf ca. 27,6% sinken. Der wegfallende Betrag entspricht dem Anteil für
das Bildungs- und Teilhabepaket, Mittagessen in Horten sowie der Schulsozialarbeiter.
Während für die Aufwendungen BuT ab 2014 eine Spitzabrechnung des tatsächlichen
Aufwandes erfolgen wird, gibt es für die Schulsozialarbeit keine gesonderte
Erstattung mehr. Der Aufwand soll
vielmehr durch die Übernahme der Grundsicherung im Alter (SGB XII) durch den
Bund kompensiert werden.
Vor diesem Hintergrund
wurde dieses Thema auch nicht in die Arbeitshilfe des Landes aufgenommen.
Allerdings hat das Land NRW am 07.07.2011 in einem gemeinsamen Erlass der hier
drei betroffenen Ministerien ( MAIS, MSW, MFKJKS ) Hinweise zur Umsetzung der
Schulsozialarbeit gegeben; der Erlass ist zur Information als Anlage beigefügt.
Der Kreistag hat bekanntlich
am 22.06.2011 die Einführung einer Regionalen Arbeitsstelle zur Förderung von
Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) beschlossen. Bei der
Bezirksregierung Düsseldorf ist ein entsprechender Antrag um Genehmigung einer
RAA im Rhein-Kreis Neuss gestellt worden. Nach Prüfung der Verwaltung sind die
gegebenen Mittel für die Schulsozialarbeit auch für die Finanzierung des
kommunalen Eigenanteils für die RAA in Höhe von ca. 83.000 €/Jahr einsetzbar.
Darüber hinaus steht die
Verwaltung in enger Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden
(Sozialdezernentenkonferenz am 01.09.2011, Schuldezernentenkonferenz am
16.09.2011), mit dem Ziel der Verabschiedung eines kreisweiten und
kreiseinheitlichen Konzeptes zur weiteren Implementierung von
Schulsozialarbeit.