Betreff
Bericht zum Winterdienst 2010/2011 und den Winterschäden an Kreisstraßen
Vorlage
66/1362/XV/2011
Art
Bericht

Sachverhalt:

Der Winterdienst (Räumen und Streuen der Kreisstraßen) wurde in der Saison 2010/2011 an insgesamt 50 Tagen durchgeführt, wobei der Schwerpunkt von Mitte Dezember 2010 bis Anfang Januar 2011 lag. An diesen Tagen mussten zum Teil mehrere Umläufe (Einsätze) gefahren werden. Die Kosten hierfür liegen bei rund 300.000,- €.

 

Beschwerden über die Durchführung des Winterdienstes hat es in der letzten Wintersaison beim Tiefbauamt erfreulicherweise fast keine gegeben. Im Jahr zuvor waren es deutlich mehr.

 

Die Winterdienstkosten der letzten vier Jahre sind aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich:

 

Winter

Gesamtkosten

 

 

2007 / 2008

ca. 120.000,00 €

 

 

2008 / 2009

ca. 210.000,00 €

 

 

2009 / 2010

ca. 300.000,00 €

 

 

2010 / 2011

ca. 300.000,00 €

 

 

 

 

 

Der Winter hat auch diesmal zu entsprechenden Schäden an und auf den Kreisstraßen geführt. Die flächenmäßig größten Schäden sind bereits repariert worden. Hierzu zählen u.a. auch die Kreuzung K10/Auffahrt TOOM-Markt in Grevenbroich, die K37 in Kaarst vor dem Bahnübergang, die K12 zwischen Straberg und Dormagen in Teilabschnitten.

 

Punktuell sind Löcher und Risse in den Fahrbahnen unmittelbar durch den kreiseigenen Bauhof sowie im Rahmen der jährlichen Fugen- und Rissesanierung verschlossen worden.

 

Die Kosten für die Sanierung der Winterschäden belaufen sich 2011 auf insgesamt ca. 150.000,00 €.

 

Seitens des Landesbetriebes Straßen NRW, der für den Rhein-Kreis Neuss den Winterdienst seit 2003 durchführt, hat sich als Reaktion auf die letzten strengen Winter nichts verändert. Es wurde weder Personal noch der Fahrzeugpool erweitert.

 

Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen plant gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und unter Beteiligung des Bundes den Aufbau einer Streusalzreserve in NRW.

Ziel dieser Streusalzreserve ist es, auch in extremen Notsituationen, wie sie in den vergangenen beiden Wintern 2009/2010 und 2010/2011 aufgetreten sind, die Streusalzversorgung auf den Bundesfern-, Landes- und Kreisstraßen sicherzustellen.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen ist ebenso wie die Kreise, Städte und Gemeinden als Straßenbaulastträger dafür verantwortlich, dass ihre Straßen den Anforderungen an die Verkehrssicherheit genügen. Dazu gehört auch ein funktionierender Winterdienst mit einer den klimatischen Randbedingungen angepassten Streusalzversorgung.

 

Es ist daher beabsichtigt, auch den Kreisen, Städten und Gemeinden die Teilnahme an einer gemeinsamen Streusalzreserve für Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen.