Betreff
Anfrage des BUND - Ortsgruppe Neuss-Kaarst;
Tötung von Greifvögeln durch Windenergieanlagen
Vorlage
68/1372/XV/2011
Aktenzeichen
68.4-70.01
Art
Anfrage (alt)

Sachverhalt:

 

 

Mit Datum vom 12.09.2011 hat der BUND - Ortsgruppe Neuss-Kaarst - folgende Anfrage zum Thema „Windpark und Vögel“ an den Rhein-Kreis Neuss gerichtet:

 

 

„Die in dem nachstehend aufgeführten Artikel genannten durch Windkraftanlagen getöteten (Greif)Vögel tauchten nicht in der seinerzeit berichteten Liste von Todesfällen bei Greifvögeln auf.


Wie kann man sich das erklären? Sind die Ausfälle im Kreis Neuss also größer als berichtet?


Ansonsten rege ich an, über diese von Bürgermeisterin Kwasny erwähnten Todesfälle mit genaueren Angaben (Fundorte, Todesursache, Untersuchungen von wem) im Landschaftsbeirat zu berichten.


Mit freundlichen Grüßen

Ingeborg Arndt“

 

 

 

 

 

 

Die Anfrage bezieht sich auf folgenden Bericht in der NGZ vom gleichen Tag:

 

 

 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Umweltschutzbeauftragte der Stadt Grevenbroich hat auf Nachfrage bestätigt, dass ihm aus den letzten Jahren 5 tote bzw. schwerstverletzte und getötete Vögel aus dem Bereich der Windenergieanlagen (WEA) Vollrather Höhe in Erinnerung geblieben sind (5 Mäusebussarde, 1 Graureiher, 1 Wespenbussard), wobei die Art der schweren Verletzungen seiner Ansicht nach eindeutig auf eine Kollision mit der WEA zurückzuführen waren. Es wird auch darauf hingewiesen, dass es sich um Zufallsfunde handelt, da Aas fressende Beutegreifer tote oder verletzte Vögel fressen oder verschleppen.

 

Grundsätzlich gilt bei WEA wie auch z. B. im Straßen- oder Schienenverkehr, dass sich Kollisionen mit Tieren nicht vermeiden lassen werden. Die Spitzen der Rotoren erreichen bei WEA mit etwa 250 – 300 km/h (70 – 83 m/s) eine hohe Geschwindigkeit, die immer das Risiko mit sich bringt, dass Vögel bei Kontakt schwer verletzt oder getötet werden. Dies ist nicht vermeidbar.

 

Eine Registrierung der aufgefundenen Vögel erfolgte (wie auch bei Tötungen im Straßen-, oder Schienenverkehr) nicht, da keine Meldepflicht besteht und kein Verdacht auf eine zu verfolgende rechtswidrige Handlung vorlag.

 

Der in der Anfrage angesprochene Bericht der Verwaltung (LB/VII/18, TOP 7.1) bezog sich auf widerrechtlich gehaltene bzw. getötete Greifvögel, nicht auf Unfallgeschehen.