Betreff
Antrag von Bündnis 90/Die Grünen: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und Inklusion im Bereich Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
51/1374/XV/2011
Art
Antrag

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss nimmt die Verwaltungsvorlage zustimmend zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

Am 23.02.2010 hat die CDU-Fraktion und FDP-Fraktion bereits im Rahmen einer Kreistagssitzung folgenden Antrag (Anlage 2) gestellt:

 

Im Rhein-Kreis Neuss bestehen vielfältige Einrichtungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen:

-          Einrichtungen der Frühforderung

-          Förderkindergärten und Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten

-          Werkstätten für Menschen mit Behinderung

-          private Integrationsbetriebe

-          Einrichtungen des Betreuten Wohnens

-          Sportangebote für Menschen mit Behinderung.

 

Die Arbeit dieser Einrichtungen und Angebote richtet sich auf Prävention von Behinderung und Förderung bzw. Integration von Menschen mit Behinderung. Träger sind Elterninitiativen, Wohlfahrts- und Sportverbände, private Unternehmen, Städte und Gemeinden, der Rhein-Kreis Neuss und der Landschaftsverband Rheinland.

 

Unter dem Begriff „Inklusion“ wird – bestärkt durch die Konvention der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderung – angestrebt, alle gesellschaftlichen Bereiche so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderung ohne Einschränkungen teilnehmen können. Im Juni 2010 findet in Berlin ein Weltkongress „Inklusion“ statt, der in vielen Arbeitsgruppen notwendige Schritte zur vollständigen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben diskutieren wird. Ein so umfassender Ansatz hat erkennbar Auswirkungen auf alle Bereiche und Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Behinderung und ihre Träger.

 

Der Landrat wird gebeten, einen Bericht zum Thema „Inklusion“ vorzulegen und neben den inhaltlichen Grundlagen die praktischen Auswirkungen für alle Beteiligten im Rhein-Kreis Neuss darzulegen.

 

Auf der Basis dieser Berichtsvorlage soll eine umfassende Beratung in den Fachausschüssen des Kreistages erfolgen.

 

Aufgrund dieses Antrages hat die Kreisverwaltung, insbesondere die Schullandschaft unter Inklusionsvorzeichen begutachtet.

Ein Zwischenbericht ist dem Kreistag in seiner Sitzung am 30.03.2011 übergeben worden. Er hat bis auf die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig Zustimmung erhalten.

Für den Geltungsbereich sind folgende Bestimmungen des „Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ vom 21. Dezember 2008 maßgebend:

 

Artikel 3

Allgemeine Grundsätze

 

Die Grundsätze dieses Übereinkommens sind:

a)     die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, seiner individuellen Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie seiner Unabhängigkeit;

b)     die Nichtdiskriminierung;

c)      die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft;

d)     die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit;

e)     die Chancengleichheit;

f)       die Zugänglichkeit;

g)     die Gleichberechtigung von Mann und Frau;

h)     die Achtung vor den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen und die Achtung ihres Rechts auf Wahrung ihrer Identität.

 

 

Artikel 7

Kinder mit Behinderungen

 

(1)  Die Vertragsstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können.

(2)  Bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.

(3)  Die Vertragsstaaten gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen das Recht haben, ihre Meinung in allen sie berührenden Angelegenheiten gleichberechtigt mit anderen Kindern frei zu äußern, wobei ihre Meinung angemessen und entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife berücksichtigt wird, und behinderungsgerechte sowie altersgemäße Hilfe zu erhalten, damit sie dieses Recht verwirklichen können.

 

Alle Voraussetzungen dieses Übereinkommens sind im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes erfüllt.

 

Das Kreisjugendamt Neuss leistet eine Reihe von Hilfen, die die Inklusion von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen sicherstellen.

Im schulischen Bereich werden seelisch behinderten Kindern und Jugendlichen, die aufgrund ihres behinderungsbedingten Mehrbedarfs (über den Kernbereich schulische Förderung und Erziehung hinaus) eine persönliche Betreuung und Begleitung brauchen, um am Unterricht teilnehmen zu können, IntegrationshelferInnen an die Seite gestellt.

 

Kinder und Jugendliche, bei denen Autismus diagnostiziert wurde, erhalten Unterstützung durch eine autismusspezifische Therapie. Hier werden auch Eltern und Lehrer oder andere für das Kind oder den Jugendlichen wichtige Personen beraten.

 

Junge Volljährige erhalten in betreuten Wohnformen die Möglichkeit ein eigenständiges Leben zu führen. Auch hier werden alle relevanten Personen in die Hilfe mit eingebunden, um die Inklusion zu ermöglichen.

 

Darüber hinaus können Kinder mit unterschiedlichen behinderungsbedingten Beeinträchtigungen in Pflegefamilien untergebracht werden. Um eine optimale Förderung zu gewährleisten kann – je nach Bedarf – das Pflegegeld erhöht werden.

 

Die o.g. Hilfen werden im Rahmen der Eingliederungshilfe bewilligt. Für ambulante Maßnahmen ist grundsätzlich kein Kostenbeitrag zu leisten.

 

Gemeinsame Erziehung von behinderten und nicht behinderten Kindern in integrativen Gruppen

In einer integrativen Gruppe werden in einem inklusiven Ansatz 5 behinderte und 10 nicht behinderte Kinder gemeinsam gebildet. Neben Heilpädagogen und Erziehern werden dort regelmäßig Logopäden und Physiotherapeuten beschäftigt.

Anfang der 90er Jahre wurde die erste integrative Gruppe in Korschenbroich-Glehn eingerichtet. Im Einzugsbereich des Kreisjugendamtes gibt es inzwischen 8 integrative Gruppen mit insgesamt 40 Plätzen für behinderte Kinder von 3 – 6 Jahren.  Das Angebot entspricht der derzeitigen Nachfrage.

Zurzeit werden in NRW alterserweiterte Modelle für Kinder von 0 – 6 Jahren erprobt.

 

Hilfen und Maßnahmen im Rahmen des Kreisjugendförderplanes

 

Die Förderungsmöglichkeiten im Rahmen der Bezuschussung freier Träger der Jugendarbeit -insbesondere der Offenen Jugendarbeit- zielen darauf ab, möglichst allen jungen Menschen, unabhängig von ihrer individuellen Lebenssituation und von möglichen Beeinträchtigungen die Teilnahme/ Teilhabe an Veranstaltungen und Maßnahmen zu ermöglichen.

Ein besonders gelungenes Beispiel stellt die Arbeit der Aktion Freizeit Behinderter e.V. in Korschenbroich dar. Seit Mitte der siebziger Jahre bietet der Verein Freizeitaktivitäten für behinderte, gemeinsam mit nichtbehinderten jungen Menschen an. Die Jugendarbeit der AFB e.V. stellt für viele Teilnehmer die einzige Möglichkeit dar, außerhalb ihrer sonstigen Betreuung, Beschulung oder Beschäftigung in der Freizeit mit Gleichaltrigen –mit oder ohne körperliches und/oder geistiges „handicap“- zusammen zu treffen; davon profitieren beide Seiten.

Es werden sowohl regelmäßige Gruppenstunden in den unterschiedlichen Altersstufen wie auch mehrtägige Ferienfahrten durchgeführt. Die AFB e.V. führt ebenso offene Treffpunktarbeit in den Vereinsräumen (ehemalige Gaststätte an der Mehrzweckhalle in Kleinenbroich) durch. Soweit erforderlich, bietet der Verein einen Fahrdienst mit den vereinseigenen Kleinbussen an. Diese sind auch zur Beförderung für Rollstuhlfahrer/innen ausgerüstet.

Die AFB e.V. gehört dem deutschen paritätischen Wohlfahrtsverband, Kreisgruppe Neuss, an und ist als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt. Das Kreisjugendamt gewährt demzufolge Zuschüsse an die AFB e.V. nach Maßgabe des Kreisjugend-förderplanes: Anschaffung von Materialien, Betriebskosten der Offenen Tür, Aufwendungen der ehrenamtlichen Mitarbeiter sowie einer Honorarkraft, Festbetragszuschüsse für mehrtägige Ferienfahrten.