Betreff
Antrag von Bündnis 90/Die Grünen: Kinder- und Jugendarmut um Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
51/1378/XV/2011
Art
Antrag

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss nimmt die Verwaltungsvorlage zustimmend zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Kinderarmut bezeichnet die Armut von Personen eines vorgegebenen Altersrahmens; definiert im Allgemeinen als: Kinder ab Geburt und Jugendliche bis 18 Jahre.

Kinderarmut kann auf verschiedene Arten berechnet werden, wobei normative Komponenten immer eine Rolle spielen. Kinderarmut wird weiterhin als Ursache der Unterversorgung in wichtigen Lebensbereichen wie Wohnen oder Ernährung verantwortlich gemacht. Tatsächlich ist dies für einige Industrieländer zu bestätigen. Kinderarmut kann zu eingeschränkten Entwicklungschancen und schlechteren Bildungschancen bei den betroffenen Kindern führen. Ob Kinderarmut Konsequenzen hat und welche, hängt immer noch von einer Reihe weiterer Faktoren ab. In Industrieländern diskutiert man eine Reihe von Gegenmaßnahmen gegen Kinderarmut und ihre Auswirkungen. Einige davon erwiesen sich als erfolgreich, andere nicht.

Da existenzgefährdende, absolute Armut in industrialisierten Gesellschaften selten ist, wird Kinderarmut in den Industrieländern als materielle, relative Armut gemessen: Kinder gelten als arm, wenn sie in Haushalten leben, deren Einkommen unterhalb einer relativen Armutsgrenze liegt. Diese Grenze wird unterschiedlich definiert – oft bei 50 % und 60 % des Medians vom jeweiligen gewichteten Nettoäquivalenzeinkommen eines Landes angesetzt; vielfach wird der Durchschnitt anstelle des Medians verwendet. (Quelle: Wikipedia – OECD – Unicef)

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben den in Anlage 3 beigefügten Antrag zur Kinderarmut im Jugendamtsbezirk des Rhein-Kreises Neuss gestellt.

In der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses mit kreisweiter Zuständigkeit vom 06.12.2007 und in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 02.12.2009 wurde das Thema „Kinderarmut“ bereits ausführlich beraten.

Die aktuellen Zahlen entsprechen den Leistungen des SGB II sind in im Folgenden dargerstellt.

 

Für die Stadt Korschenbroich und die Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen bietet es sich an, die Gesamtzahl der Jugendlichen unter 18 mit der Anzahl der SGB II-Bezieher der gleichen Altersgruppe zu vergleichen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Ergebnisse im Einzelnen entnehmen Sie dem in der Anlage beigefügten Jobcenter-Report Rhein-Kreis Neuss – Juli 2011.

 

Unabhängig von den vorgenannten Zahlen des Jobcenters erbringt das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss vielfältige Leistungen für bedürftige Familien.
Nachfolgend einige Beispiele:

·               Begrüßungspaket für Neugeborene und Beratung durch Fachkräfte des Jugendamtes

·               der Besuch eines Kindergartens/einer Tagespflegestelle ist für Familien mit einem   Einkommen unter 15.000,000 € jährlich frei
       Geschwisterkinder sind grundsätzlich einkommensunabhängig von den vorgenannten        Beiträgen befreit

·               Seit 01.01.2011 ist das letzte Kindergartenbesuchsjahr beitragsfrei

·               alle Hilfen zur Erziehung sind für bedürftige Familien im Regelfall kostenfrei

·               insbesondere Alleinerziehende werden durch die Leistungen des Unterhaltsvor-       schussgesetzes finanziell unterstützt

·               die Leistungen der Erziehungs-, Lebens- und Schuldnerberatungsstellen sind ebenfalls        kostenfrei

·               zur Abfederung sozialer Härtefälle für den Besuch der offenen Ganztagsgrundschulen       werden die Träger der OGS durch das Jugendamt mit 400,00 € jährlich unterstützt

·               die Leistungen und Vergünstigungen der Familienkarte werden von   einkommensschwachen Familien gerne angenommen

·               der Sonderfonds des Kreises „Schwangere in Not“ wird einzelfallbezogen in Abstimmung mit den anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen      unbürokratisch verwendet

·               die Angebote der Familienbildung können ebenfalls überwiegend kostenfrei oder mit          stark reduzierten Preisen wahrgenommen werden

·               zur Teilnahme an Maßnahmen der Jugendarbeit (Jugendpflegefahrten /     Jugendkulturveranstaltungen etc.) kann für bedürftige Teilnehmer ein Zuschuss bis       zum dreifachen Regelsatz ausgezahlt werden

·               Möbellager des Caritasverbandes

·               Bildungs- und Teilhabepaket

Darüber hinaus werden zahlreiche Leistungen im Bereich Schule und Kultur, aber auch „Kein Kind ohne Mahlzeit“ oder das „Elterngeld“ aus Landes- und Bundesmittel zur Verfügung gestellt.