Sachverhalt:
Im September 2011 hat das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr neue Prioritätenlisten für das Straßenbauvorhaben in Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Die Prioritätenlisten sehen erhebliche Kürzungen bei den Straßenbauvorhaben vor. Mit Vorrang sollen jetzt 37 Landesstraßenprojekte mit einem Volumen von 224 Mio. € und 96 Baumaßnahmen von Autobahnen und Bundesstraßen mit einem Volumen von 4,3 Mrd. € weiter geplant werden.
Das Ministerium unterscheidet nach folgenden Prioritäten:
- Vorrangig planen
- Nach Abschluss der Planungsstufe nachrangig planen
- Nach Abschluss der Planungsstufe Priorität entscheiden
- Planung wird nicht vom Land weiterverfolgt
Für die in den bestehenden Bedarfsplänen (Landesstraßenbedarfsplan und Bedarfsplanmaßnahmen des Bundes) enthaltenen Straßenbaumaßnahmen im Gebiet des Rhein-Kreises Neuss bzw. angrenzend ergibt sich folgende Einstufung:
Landesstraßen:
Priorität „Vorrangig planen“
. / .
Priorität „Nach Abschluss der
Planungsstufe nachrangig planen“
L 19 OU Giesenkirchen und Odenkirchen bis zu B 59 (Mönchengladbach)
L 31 OU Jüchen-Neubau im Zuge der Rekultivierung Garzweiler I
L 48 Neubau Bedburg/Kirchherten bis-/Frimmersdorf (L 279 – L 116)
L 361 OU Grevenbroich-Kapellen
Priorität „ Nach Abschluss der Planungsstufe Priorität
entscheiden“
L 381 Ausbau in Korschenbroich, BA Volksbadstraße bis Korschenbroich
Bundesstraßen
Priorität „Vorrangig planen“
A 52 AK Mönchengladbach – AK Neersen
A 57 Dormagen – AK Neuss/Süd (A 46)
A 57 AK Meerbusch (A 44)(m) – AS Krefeld-Oppum (m)
A 57 AS Krefeld-Oppum – AS Krefeld/Gartenstadt (m)
A 57 AS Krefeld/Gartenstadt – AK Moers
A 57 AK Moers – AK Kamp/Lintfort
B 477 OU O Rommerskirchen
Priorität „Nach Abschluss der
Planungsstufe nachrangig planen“
A 57 AK Köln-Nord (A 1) – Dormagen
A 61 AK Wanlo (A 46) – AK Mönchengladbach (A 52)
B 59 OU Sinsteden
B 477 OU Butzheim/Frixheim
Im Ergebnis bedeutet die vom Nordrhein-Westfalen vorgenommene Priorisierung, dass die Ausbauplanung des Landesstraßennetzes im Kreisgebiet faktisch zum Erliegen kommt.
Im Bereich der Bundesstraßen werden lediglich Planungen zum 6-streifigen Ausbau der A 57 von Dormagen in nördlicher Richtung bis zum Autobahnkreuz Kamp-Lintfort weiterverfolgt. Unklar bleibt die weitere Behandlung der Planungen zur B 477 als Ortsumgehung im Gemeindegebiet Rommerskirchen. Die vorgenommene Unterscheidung in einen vorrangig zu planenden Abschnitt „Rommerskirchen“ und einen nachrangig zu planenden Abschnitt „Butzheim/Frixheim“ ist mit dem vorliegenden Linienentwurf einer durchgehenden Umgehung westlich der heutigen B 477 nicht vereinbar.