Betreff
Antrag der Kreistagsfraktion UWG/ Die Aktive zum Thema "Beitritt zur Einkaufsgemeinschaft kommunaler Verwaltungen" vom 15.10.2011 und Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
VI/1466/XV/2011
Art
Antrag

Sachverhalt:

Der Deutsche Städtetag hat eine kommunale Einkaufsgemeinschaft gegründet (www.ekveg.de). Ziel einer solchen Einkaufsgemeinschaft sind günstige Konditionen bei der gemeinschaftlichen Beschaffung bestimmter Güter (z. B. Büromöbel) aufgrund einer größeren Nachfragemenge. Ausgehandelte Boni, Rabatte und sonstige Preisnachlässe ergeben das Einsparpotential der Mitglieder. Zudem soll das bereitgestellte Wissen über vergaberechtlich korrektes Vorgehen bei erforderlichen Ausschreibungen den Mitgliedern entsprechende Rechtssicherheit im Vergabeprozess gewährleisten.

 

Der Rhein-Kreis Neuss führt seit Jahren unter der Moderation des Zentralen Vergabemanagements (ZVM) gemeinsame Ausschreibungen mit mehreren kommunalen Teilnehmern durch. Zuletzt wurden gemeinsame Ausschreibungen beispielsweise im Bereich der Briefpostdienste und der Labortechnik für Krankenhäuser ermöglicht. Darüber hinaus werden gemeinschaftliche Beschaffungsvorgänge über folgende Einrichtungen koordiniert:

-          Über den Warenkorb der ITK-Rheinland werden zudem Hard- und Software gemeinschaftlich im Zweckverbund ausgeschrieben und beschafft.

-          Weiterhin sind die Kreiskrankenhäuser Mitglied der schon seit 1998 bestehenden Einkaufsgemeinschaft kommunaler Krankenhäuser des Deutschen Städtetages.

-          Ein Großteil der Beschaffungen wird über die CITKOM Intersource Market (ISMarket) Angebotsplattform organisiert. Diese speziell für das Beschaffungsmanagement von Verwaltungen konzipierte Onlineplattform soll durch eine hohe Markt- und Preistransparenz den teilnehmenden Mitgliedern ebenfalls günstige Konditionen ermöglichen.

-          Über das Fuhrparkabkommen zwischen Kreis/Kommunen und PKW-Händlern/-Herstellern werden entsprechende Rabatte und Preisnachlässe bei der Beschaffung von Dienst-KFZ erzielt.

Sofern durch solche Einkaufsgemeinschaften keine Nachfragemacht für bestimmte Leistungen entsteht, die – auch auf regionaler Ebene – eine marktbeherrschende Stellung verleiht, bestehen vergaberechtlich keine Bedenken gegen einen derartigen Zusammenschluss. Eine marktbeherrschende Stellung einer Einkaufsgemeinschaft wurde z.B. für den Bereich von Leistungen aus dem Feuerwehrbereich angenommen, weil es für diese kaum einen anderen Abnehmer als die öffentliche Hand gibt, sodass ein Zusammenschluss sich wettbewerbsbeschränkend ausgewirkt hätte.

Die Kreisverwaltung sieht derzeit jedoch keinen Nutzen für einen Beitritt in eine weitere Einkaufsgenossenschaft/-gemeinschaft, da annähernd das gesamte Dienstleistungs- und Produktportfolio durch die bereits genutzten Einkaufsgemeinschaften und -plattformen abgedeckt wird. Erfahrungsgemäß sind die dadurch erzielten Preise sehr günstig. Ungeachtet dessen wird die Verwaltung auch in Einzelfällen zukünftig prüfen, ob sich weitere Möglichkeiten zur Reduzierung der Beschaffungskosten ergeben.