Betreff
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes
Vorlage
50/1482/XV/2011
Art
Bericht

Sachverhalt:

Im Vermittlungsverfahren zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch wurde vereinbart, den Ländern und Kommunen befristet bis 2013 jährlich insgesamt 400 Mio. Euro zur Unterstützung ihrer Aufgaben in Einrichtungen nach § 22 SGB VIII (gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Hortkindern) und zum Ausbau von Schulsozialarbeit zur Verfügung zu stellen.

Eine Regelung hierzu wurde im SGB II nicht getroffen. Während die sonstigen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes gesetzlich geregelt sind, erfolgten keine Vorgaben zur inhaltlichen Gestaltung und Finanzierung der Schulsozialarbeit.

Die inhaltliche Umsetzung der Schulsozialarbeit richtet sich daher allein nach  den Hinweisen aus dem gemeinsamen Erlass der Ministerien für Arbeit, Integration und Soziales, für Schule und Weiterbildung und für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen vom 07.07.2011.

Der Rhein-Kreis Neuss hatte den Städten und Gemeinden einen Konzeptentwurf vorgelegt, welcher die Umsetzung weitestgehend mit dem Schwerpunkt „aufsuchende Sozialarbeit“ vorsah. Dieses Konzept wurde in verschiedenen Gremien diskutiert. Bei den Städten und Gemeinden gab es unterschiedliche Vorstellungen bezüglich der Umsetzung, so dass bei der Überarbeitung des Konzeptes nunmehr den Städten und Gemeinden ein weitreichender Handlungsspielraum zur Ausgestaltung vor Ort eingeräumt wurde. Hierzu gehört insbesondere auch die Entscheidung, in welcher Schule oder Einrichtung die Schulsozialarbeiter BuT ihren jeweiligen Standort haben. Hierzu legen die Städte und Gemeinden dem Rhein-Kreis Neuss ihre jeweiligen Einsatzkonzepte vor. Das Rahmenkonzept des Rhein-Kreises Neuss als Präsentation  sowie das Anschreiben an die Bürgermeister sind als Anlage beigefügt.