Betreff
Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel
Vorlage
50/1483/XV/2011
Art
Bericht

Sachverhalt:

 

Auf Wunsch des Ausschussvorsitzenden Herrn Dr. Klose gibt die Verwaltung folgenden Zwischenbericht über die ersten Erfahrungen in den Sozialämtern der kreisangehörigen Kommunen und des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss ab:

Nachdem in der Ausschusssitzung am 10.02.2011 beschlossen wurde, eine interfraktionelle Arbeitsgruppe einzuberufen, die am 14.03.2011, 12.04.2011 und am 04.05.2011 zusammengekommen ist, hat der Sozial- und Gesundheitsausschuss in seiner Sitzung am 12.05.2011 u.a. den Beschluss gefasst, den ihm vorgelegten Mietobergrenzen zuzustimmen. Die Anwendung der „neuen“ Richtwerte, deren Beschluss der Kreistag in seiner Sitzung 22.06.2011 bestätigt hat, sollte zum 01.07.2011 erfolgen.

Zwischenzeitlich erging eine Entscheidung des Landessozialgerichtes NRW (Urteil vom 16.05.2011, L 19 AS 2202/10), wonach in NRW bei der Bestimmung der Wohnflächenobergrenzen nicht die Verwaltungsvorschriften des bereits außer Kraft getretenen Wohnungsbindungsgesetz (45 m²) Anwendung finden sollten, sondern die Wohnraumnutzungsbestimmungen des Landes NRW (50 m²) zum Wohnraumförderungs- und Nutzungsgesetz NRW. Da das beklagte Jobcenter Heinsberg gegen das o.g. Urteil beim Bundessozialgericht Revision eingelegt hat (anhängig unter dem Aktenzeichen: B 4 AS 109/11 R), entschied sich das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) NRW erst im Juli 2011, die Rechtskraft des Urteils abzuwarten.

Unter Aufrechterhaltung der Rechtsauffassung der obersten Landesbehörde als Revisionsbehörde (MAIS NRW - 45 m²) verfügte die Verwaltung am 27.07.2011 seine aktualisierten Richtlinien zur Bemessung der angemessenen Kosten der Unterkunft (KdU) mit Wirkung zum 01.08.2011 unter Verwendung der neuen Richtwerte (Ausrichtung an 45 m²). Die  KdU-Richtlinien selbst, die auch mehrere Systemwechsel vornehmen (u.a. Anwendung von Bruttokaltmietobergrenzen, Gleichstellung von Eigentümern mit Mietern) wurden in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Rhein-Kreis Neuss sowie den Sozialämtern der kreisangehörigen Kommunen in einer Arbeitsgruppe erarbeitet.

Zwischenzeitlich wurde sowohl dem Jobcenter Rhein-Kreis Neuss als auch den kreisangehörigen Sozialämtern die Möglichkeit gegeben, erste Erfahrungswerte bei der Anwendung der geänderten KdU-Richtlinien an die Kreisverwaltung heranzutragen. Gegenstand der Zwischenberichte sollten nach Möglichkeit mindestens Ausführungen zum Widerspruchsaufkommen, in die Wege geleiteten Kostensenkungsaufforderungsverfahren, veranlassten Umzügen, dem Gebrauch der Wirtschaftlichkeitsprüfung sowie des Wohnraumsicherungszuschlages aber auch Erkenntnisse der Anwendung und Auswirkungen der Härtefallregelungen (nicht zumutbare / nicht mögliche Kostensenkungen) inkl. der Verlängerung von Übergangsfristen zur Kostensenkung sein.

Die Zwischenberichte geben ein erstes Stimmungsbild ab. Die Erhebung auswertbarer und vergleichbarer Zahlen ist  jedoch auf Grundlage des kurzen Zeitraumes nicht möglich. Aktuell erarbeitet die Verwaltung ein Kennzahlenkatalog hinsichtlich der Auswirkungen des Grundsicherungsrelevanten Mietspiegels. Es ist geplant, die Sozialämter der kreisangehörigen Kommunen sowie das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss in die Arbeiten mit einzubeziehen, um die jeweiligen organisatorischen Besonderheiten vor Ort zu berücksichtigen und um den Verwaltungsaufwand, der durch die Statistikführung entsteht, so minimal wie möglich zu halten. Der Kennzahlenkatalog soll ab dem 01.01.2012 geführt werden.

Da zur Drucklegung der Einladung noch nicht alle Rückmeldungen aus den Städten und Gemeinden sowie dem Jobcenter vorlagen, wird die Berichterstattung in der Sitzung erfolgen.