Betreff
4. Änderung des Landschaftsplanes II - Dormagen -
hier:
a) Beschlussfassung des Kreistages zu den Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde und der Bürger,
b) Beschluss des Kreistages zur Erarbeitung des Entwurfs und der Durchführung der Offenlage sowie,
c) Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Kreistages vom 25.03.2009 für den Teilbereich der "Nievenheimer Seenplatte" aus der 4. Änderung des Landschaftsplanes II - Dormagen -
Vorlage
61/1495/XV/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

a)     Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss bestätigt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange und des Landschaftsbeirates sowie der Bürger aus der frühzeitigen Beteiligung zur 4. Änderung des LP II – Dormagen -.

 

b)     Der Kreistag beauftragt die Verwaltung gem. § 27 a und § 27c des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW, GV NRW v. 25.08.2000, S. 568) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.März 2010 (GV NRW S. 185) mit der Erarbeitung des Entwurfs der 4. Änderung des LP II – Dormagen – und der Durchführung der Auslegung und des Beteiligungsverfahrens.

 

c)     Der Aufstellungsbeschluss des Kreistages des Rhein-Kreises Neuss vom 25.03.2009 zur 4. Änderung des Landschaftsplanes II – Dormagen – wird für den Teilbereich „Nievenheimer Seen“ aufgehoben.


Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 25.03.2009 beschloss der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss gem. § 27 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW, GV NRW v. 25.08.2000, S. 568) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2007 (GV NRW, S. 227) die Aufstellung der 4. Änderung des Landschaftsplanes II – Dormagen –. Gegenstand der Landschaftsplanänderung ist die möglichst vollständige Aufnahme der Landschaftsschutzflächen der Änderungsverordnung der Bezirksregierung vom 15.03.2007 und 06.03.2008 zur Landschaftsschutzverordnung für den Geltungsbereich des Rhein-Kreises Neuss von 1970 in den Geltungsbereich des Landschaftsplanes und die Festsetzung dieser Flächen im Landschaftsplan des Rhein-Kreises Neuss als Landschaftsschutzgebiet. Die Verwaltung wurde beauftragt, das frühzeitige Beteiligungsverfahren gem. § 27 a und § 27 b LG NRW für das vorgenannte Änderungsverfahren durchzuführen.

 

Gegenstand der frühzeitigen Beteiligung war der von der Verwaltung erarbeitete Vorentwurf, welcher die betreffenden Flächen, die gem. Verordnung der Bezirksregierung als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sind, in den Geltungsbereich des Landschaftsplanes aufnimmt. Für diese Flächen werden im Vorentwurf Entwicklungsziele dargestellt und gemäß der Abgrenzungen in der Verordnung der Bezirksregierung die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet vorgenommen.

 

In der 4. Änderung des Landschaftsplanes II – Dormagen werden 2 Änderungsbereiche in den Vorentwurf aufgenommen:

  • Änderungsbereich „Nievenheimer See“
  • Änderungsbereich „Sasser Schepp“.

Die Inhalte des Vorentwurfs sind im Einzelnen der (Anlage 1) zu entnehmen.

 

Die frühzeitige Beteiligung erfolgte für die Träger öffentlicher Belange und den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde in der Zeit vom 25.01. bis 05.03.2010 und für die Bürger vom 08.02. bis 12.03.2010.

 

Die Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange, des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde sowie der Bürger zu dem Änderungsverfahren sind einschließlich der betreffenden Kartenanlagen in der (Anlage 2) beigefügt.

 

In der (Anlage 3) sind die Stellungnahmen der Verwaltung als Synopse im Einzelnen dem jeweiligen Einwender zugeordnet.

 

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurde deutlich, dass der Änderungsbereich „Nievenheimer Seen“ aufgrund der bauleitplanerischen Erfordernisse und dem Wunsch der Stadt Dormagen vom Verfahren der 4. Änderung ausgenommen und durch einen neuen Aufstellungsbeschluss in das Verfahren der 5. Änderung des LP II überführt werden soll (siehe Anlage 3).

Die 5. Änderung des LP II soll auf der Grundlage eines zu erstellenden Freizeitkonzepts der Stadt Dormagen und dessen Integration in die Bauleitplanung erfolgen. Die Stadt Dormagen erarbeitet die nötigen bauleitplanerischen Grundlagen unter Berücksichtigung der Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung zur 4. Änderung des LP II.

 

In der Sitzung vom 29.11.2011 empfiehlt der Planungs- und Umweltausschuss dem Kreistag folgende Beschlussfassung: