Betreff
Änderung der Rechnungsprüfungsordnung
Vorlage
014/1536/XV/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt, den Aufgabenkatalog des § 5 Abs. 2 der Rechnungsprüfungsordnung  zu erweitern und der Rechnungsprüfung die Prüfung des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss gemäß § 103 Abs. 2 GO NRW zu übertragen.

 


Sachverhalt:

Der Rhein-Kreis Neuss und die Bundesagentur für Arbeit betreiben zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) eine gemeinsame Einrichtung (Jobcenter Rhein-Kreis Neuss). Hierfür wurde im Juni 2011 eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen.

Der Nettoaufwand des Kreises für das Jobcenter bzw. für von diesem zu erbringende Leistungen betrug in 2010 rd. 35,2 Mio. € (ohne Personalkostenanteile und mit diesen zusammenhängende Sachkosten). Dies entspricht rd. 9,6 % der Gesamtaufwendungen des Ergebnisplans des Kreises 2010.

Nach Ansicht der Rechnungsprüfung ist es daher angezeigt, künftig die Prüfungstätigkeit auf das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss auszuweiten. Die rechtliche Grundlage für eine Prüftätigkeit der Rechnungsprüfung ergibt sich aus § 11 der o.a. Vereinbarung, die folgenden Wortlaut hat:

 

Revision/Rechnungsprüfung

Die gemeinsame Einrichtung ist verpflichtet, Prüfungen zu dulden und zu unterstützen.

 

Mit Blick auf das bei dem Jobcenter bewegte Finanzvolumen aus dem Kreishaushalt ist es geboten, eine Prüfung des Jobcenters durch die Rechnungsprüfung vornehmen zu lassen.

 

Hierfür ist die Änderung der Rechnungsprüfungsordnung erforderlich.