Betreff
Wahl des Wahlprüfungsausschusses
Vorlage
010/011/XV/2009
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

1.             Der Kreistag beschließt, … Mitglieder und eine gleiche Anzahl stellvertretender Mitglieder in den Wahlprüfungsausschuss zu wählen.

 

2.             Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass die Kreistagsfraktionen sich - ohne Widerspruch/mit dem Widerspruch von weniger als einem Fünftel der Kreistagsmitglieder - dahingehend geeinigt haben, dass die …-Kreistagsfraktion den/die Vorsitzende(n) und die
…-Kreistagsfraktion den/die stellvertretende(n) Vorsitzende(n) des Wahlprüfungsausschusses bestimmt.

 

3.             Aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages beschließt der Kreistag, folgende Kreistagsmitglieder bzw. sachkundigen Bürger(innen) zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Wahlprüfungsausschusses zu bestellen:

 

Lfd. Nr.

Mitglied

Stellvertreter

Fraktion/

Gruppe

1.

Kress, Karl sB

Goder, Prof. Dr. Klaus

CDU

2.

Lohkamp, Willy

Klose, Dr. Hans-Ulrich

CDU

3.

Ammermann, Dr.Gert

Prosch, Sabine

CDU

4.

Brand, Barbara

Welter, Thomas

CDU

5.

Suppes, Antonius

Widdekind, Maria

CDU

6

Ehms, Karl-Heinz

Will, Dr. Christian

CDU

7.

Radmacher, Franz-Josef

 

CDU

8 .

 

 

SPD

9.

 

 

SPD

10.

 

 

SPD

11.

 

 

FDP

12.

 

 

FDP

13.

 

 

Bündnis 90/
Die Grünen

14.

 

 

Bündnis 90/
Die Grünen

15

 

 

UWG/Die Aktive

 

 

  1. Von der …-Kreistagsfraktion wird zum/zur Ausschussvorsitzenden benannt:

 

……………………………………………………..

 

Von der…- Kreistagsfraktion wird zum/zur Ausschussvorsitzenden benannt:

 

……………………………………………………..

 


Sachverhalt:

Gemäß § 40 Abs.1 Kommunalwahlgesetz hat der neugewählte Kreistag einen Wahlprüfungsausschuss zu bestellen, der die gegen die Gültigkeit der Wahl erhobenen Einsprüche sowie die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen zu prüfen hat.

 

Die Besetzung des Ausschusses erfolgt gemäß § 41 Abs. 3 und Abs. 5 Kreisordnung NRW.

 

Die Bestimmung des/der Ausschussvorsitzenden erfolgt gemäß § 41 Abs. 7 Kreisordnung NRW.

 

Der Wahlprüfungsausschuss der Wahlperiode 2004 bis 2009 bestand einschließlich des Vorsitzenden aus 15 Personen.