Betreff
Grundsatzbeschluss über die Bildung freiwilliger Ausschüsse und Gremien
Vorlage
010/013/XV/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

1.      Der Kreistag beschließt gem. § 41 KrO NRW für die XV. Wahlperiode folgende freiwillige Ausschüsse zu bilden:

 

1.     Ausschuss für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz

2.     Finanzausschuss

3.     Liegenschaftsausschuss

4.     Kulturausschuss

5.     Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss

6.     Personalausschuss

7.     Planungs- und Umweltausschuss

8.     Sozial- und Gesundheitsausschuss

9.     Sportausschuss

 

2.      Der Kreistag beschließt für die XV. Wahlperiode folgende freiwillige Gremien zu bilden:

1.     Partnerschaftskomitee Europäische Nachbarn

2.     Grundwasserkommission


Sachverhalt:

Gemäß § 41 Absatz 1 KrO NRW kann der Kreistag frei­willige Ausschüsse und Gremien bil­den. Die Zuständigkeit dieser Gremien ist beschränkt auf die Vorbereitung der Be­schlüsse des Kreistages bzw. des Kreisausschusses und die Überwachung bestimm­ter Verwaltungsangelegenheiten. Nach § 41 Absatz 3 Satz 1 KrO NW regelt der Kreistag die Zusammensetzung und ihre Befugnisse.

 

Nach § 41 Absatz 5 Satz 1 KrO NRW können diesen Gremien sach­kundige Bürger angehören, deren Zahl die der Kreistagsabge­ordneten nicht er­reichen darf.

 

§ 41 Absatz 6 KrO NRW eröffnet zusätzlich die Möglichkeit, voll­jährige sachkundige Einwohner des Kreises als Mitglieder mit beratender Stimme in die Gremien zu wählen.

 

Der Kreistag hat in seiner XIV. Wahlperiode folgende freiwillige Ausschüsse gebildet:

 

1.     Ausschuss für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz

2.     Finanzausschuss

3.     Liegenschaftsausschuss

4.     Kulturausschuss

5.     Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss

6.     Personalausschuss

7.     Planungs- und Umweltausschuss

8.     Sozial- und Gesundheitsausschuss

9.     Sportausschuss

 

Daneben hat der Kreistag folgende freiwillige Gremien gebildet:

 

1.     Partnerschaftskomitee Europäische Nachbarn

2.     Grundwasserkommission