Betreff
Digitalfunk
Vorlage
32/1575/XV/2012
Art
Bericht

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss befürwortet im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit die Schaffung einer zentralen digitalen Funkwerkstatt auf Kreisebene. Die hierfür erforderlichen drei zusätzlichen Planstellen (BBesO A 10/A9 bzw. TVöD E 10/E 9) sind im Haushalt 2012 bzw. 2013 zu schaffen.

 

 


 

Im Zuge der Einführung des Digitalfunks für den Bereich der nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) hat das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW festgelegt, dass dem Netzabschnitt 28.1, zu dem die Städte Düsseldorf und Mönchengladbach sowie die Kreise Mettmann, Viersen und der Rhein-Kreis Neuss gehören, eine Vorreiterrolle zukommt.

 

Am 09.01.2012 begann im Netzabschnitt 28.1 der erweiterte Probebetrieb, in dem die Funktionsfähigkeit, die Stabilität und die Verfügbarkeit des Funknetzes geprüft werden soll.

 

Zur Durchführung des Probebetriebes und zur Ertüchtigung der integrierten Leitstelle für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz des Rhein-Kreises Neuss (KLS) wurden inzwischen erste Digitalfunkgeräte beschafft.

 

Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit haben der Landrat und die Bürgermeister der kreisangehörigen Kommunen vereinbart, dass die Beschaffung der digitalen Funkgeräte für die Freiwilligen Feuerwehren und die am Rettungsdienst teilnehmenden Hilfsorganisationen zentral über die Stadt Neuss erfolgt.

 

Die zu beschaffenden Funkgeräte sind aus technischen, organisatorischen und datenschutztechnischen Gründen zentral zu erfassen, zu programmieren, zu pflegen und zu warten. In einer vom Kreisbrandmeister am 08.12.2011 einberufenen Dienstbesprechung haben alle Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehren im Kreisgebiet die Schaffung einer für die genannten Aufgaben erforderlichen zentralen digitalen Funkwerkstatt begrüßt. Diese Funkwerkstatt soll bei der KLS angesiedelt werden; Personal und Räumlichkeiten sollen vom Kreis gestellt werden.

 

Ein Abgleich mit der Berufsfeuerwehr der Stadt Düsseldorf, dort sind vier Vollzeitkräfte in der digitalen Funkwerkstatt für 1.038 Einsatzkräfte zuständig, (im Vergleich Rhein-Kreis Neuss 1.869 Einsatzkräfte) hat ergeben, dass für die digitale Funkwerkstatt des Rhein-Kreises Neuss mindestens vier Vollzeitstellen erforderlich sind. Von den benötigten vier Stellen kann eine Stelle aus dem vorhandenen Stellenpool der KLS abgezogen werden. Die Schaffung und Besetzung der anderen drei Stellen sollten der zeitlichen Entwicklung des Digitalfunks angepasst werden. Ein Teil der entstehenden Personalkosten kann über den Gebühren-haushalt der Rettungsdienste Dormagen, Neuss und des Rhein-Kreises Neuss refinanziert werden.

 

In sächlicher Hinsicht benötigt eine digitale Funkwerkstatt spezielle Programmier- und Prüfgeräte, Ersatzgeräte, Ersatzteile, Lizenzen etc. Für die KLS wurden im Zuge des Beginns des erweiterten Probebetriebes bereits Teile der benötigten Sachausstattung beschafft.

 

Mit der Migration vom Analogfunk zum Digitalfunk findet im Bereich der BOS ein technischer Systemwechsel statt, der Auswirkungen auf alle Bereiche des Feuerwehr- und Rettungswesens hat. Er stellt eine der größten technologischen Herausforderung in der Feuerwehrtechnik der letzten Jahrzehnte dar.

 

 

Der Analogfunk begleitete die Feuerwehren und Hilfsorganisationen fast 50 Jahre mit derselben Technik, die immer wieder ergänzt (analoge 4m Alarmierung, FMS Telegramme) wurde.

 

Der digitale Behördenfunk setzt auf eine vollkommen neue Technologie, die, bedingt durch Vorgaben der zuständigen Bundesbehörde, ein komplexes und immer wiederkehrendes System aus Beschaffung, Instandhaltung, Betrieb, Ausbildung, Administration, Fortschreibung, Sicherheit, Datenschutz und Dokumentation erfordert.

 

Die Digitalfunk-Komponenten können nicht wie im analogen Bereich einfach ersetzt und eingeschaltet werden, sondern müssen in das bundesweite System eingepflegt und administriert werden.

 

Die bundesweit gültigen Standards stellen an die mit der Implementierung der Systemkomponenten beauftragten Mitarbeiter hohe fachspezifische Anforderungen. Im Bereich des Landesamtes für Zentrale Polizeitechnische Dienste (LZPD) und der Berufsfeuerwehren sind auf diesen Positionen Ingenieure, staatl. geprüfte Techniker und Industrie- oder Handwerksmeister im Einsatz.

 

Die Komplexität des Digitalfunks führt dazu, dass die Bereitstellung dieser Ressource durch ehrenamtliche Angehörige der Wehren und Hilfsorganisationen nicht mehr leistbar wird. Mittelfristig wird es zur Abschaffung des Analogfunks kommen; die bei einzelnen Wehren vorhandenen Funkwerkstätten werden entbehrlich. Interkommunale Zusammenarbeit führt auch hier langfristig zur Kostenersparnis.

 

Eine weitestgehende Bündelung der Aktivitäten im Digitalfunk auf der Kreisebene ist sowohl unter fachlichen als auch unter fiskalischen Aspekten sinnvoll.

Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit wurde Kontakt mit den Städten Düsseldorf und Mönchengladbach aufgenommen, um mögliche Kooperationsmodelle zu verifizieren.