Beschlussempfehlung:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

In der Sitzung des Schulausschusses am 21.11.2011 hatte die Verwaltung über das Bildungs- und Teilhabepaket, insbesondere über die Schulsozialarbeit als Bestandteil dieser Fördermaßnahmen, berichtet.

 

Mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln werden 26 Vollzeitstellen für sozialpädagogische Fachkräfte besetzt. Darüber hinaus wird eine Vollzeitstelle als Projektleitung im Technologiezentrum Glehn eingerichtet. Im Rahmen der Projektleitung ist das Technologiezentrum Glehn auch für die Einstellung und die Personalbewirtschaftung zuständig. Auf die Ausschreibung der Stellen gingen 80 Bewerbungen ein. Die Vorstellungsgespräche fanden unter Beteiligung der Städte Neuss, Grevenbroich und Dormagen statt. Insgesamt werden die 26 Stellen mit 29 sozialpädagogischen Fachkräften besetzt. Zwölf der neuen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter wurden bereits zum 01.01.2012 eingestellt, die übrigen werden am 01.02.2012 folgen. Die Arbeitsverträge sind bis zum 31.12.2014 befristet.

 

Die Sozialarbeiterstellen wurden gemäß der Anzahl der Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren, die Leistungen nach dem SGB II  beziehen, wie folgt auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden verteilt:

 

Neuss:                    13

Grevenbroich:           4

Dormagen:              3

Meerbusch:              2

Kaarst:                             1,5

Korschenbroich:        1

Jüchen:                   1

Rommerskirchen:      0,5.

 

Die Städte und Gemeinden haben die Möglichkeit, die Arbeitsschwerpunkte und die Einsatzorte der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter im Rahmen der Vorgaben des Landes selbst zu bestimmen. Der Rhein-Kreis Neuss hatte die Städte und Gemeinden gebeten, bis zum 15.12.2011 lokale Einsatzkonzepte vorzulegen, die auch die Schulen in der Trägerschaft des Kreises einbeziehen. Die kommunalen Konzepte, die als Anlagen 1 – 8 beigefügt sind, wurden fristgerecht vorgelegt, entsprechen den Vorgaben des Landes NRW und berücksichtigen die Kreisschulen (mit Ausnahme des BBZ Neuss-Weingartstraße). Der maßgebliche Ministerialerlass ist Anlage des Konzeptes der Stadt Neuss.