Beschlussempfehlung:
1. Aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages beschließt der Kreistag, folgende Mitglieder und persönliche Stellvertreter in den Aufsichtsrat Kreiswerke Grevenbroich GmbH zu wählen.
Lfd. Nr. |
Mitglied |
Persönlicher Stellvertreter |
Fraktion |
1. |
Landrat oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete § 113 GO / § 26 KrO NRW |
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CDU |
2. |
Drießen, Heijo |
Dickers, Hans-Ludwig |
CDU |
3. |
Ammermann, Dr. Gert |
Buchartz, Andreas |
CDU |
4. |
Bäumken, Volker |
Lokamp, Willy |
CDU |
5. |
Brand, Barbara |
Heyner, Gerhard |
CDU |
6. |
Geroneit, Reiner |
Ehms, Karl-Heinz |
CDU |
7. |
Wappenschmidt, Wolfgang |
Wienands, Birte |
CDU |
8. |
Nesselorde, Graf Bertram von |
Moritz, Werner |
CDU |
9. |
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SPD |
10. |
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SPD |
11. |
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SPD |
12. |
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FDP |
13. |
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FDP |
14. |
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Bündnis 90/Die Grünen |
15. |
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Bündnis 90/Die Grünen |
16. |
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UWG/Die Aktive |
17. |
Sachkundiger Bürger auf Vorschlag der Stadt Neuss |
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18. |
Sachkundiger Bürger auf Vorschlag der Stadt Neuss |
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19. |
Sachkundiger Bürger auf Vorschlag der Stadt Mönchengladbach |
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Zum Ausschussvorsitzenden wird bestimmt:
Zum stellv. Ausschussvorsitzenden wird bestimmt:
2. Der Aufsichtrat der Kreiswerke Grevenbroich GmbH mit Ausnahme der von den Städten Neuss und Mönchengladbach entsandten Mitglieder soll zugleich die Aufgaben des Beirates der Verwaltungsgesellschaft des Rhein-Kreises Neuss GmbH wahrnehmen.
Sachverhalt:
Bei der Kreiswerke Grevenbroich GmbH ist gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages ein Aufsichtsrat einzurichten. Der Vorsitzende, dessen Stellvertreter sowie die weiteren Aufsichtsratsmitglieder und ihre persönlichen Stellvertreter werden vom Kreistag des Rhein-Kreises Neuss gewählt. Bislang gehörten dem Aufsichtsrat gemäß § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages neben dem Landrat bzw. dessen Vertreter im Amt 15 Kreistagsabgeordnete und deren persönliche Vertreter an. Daneben besteht für die Stadt Neuss und die Stadt Mönchengladbach ein Entsenderecht für sachkundige Bürger.
Der Landrat oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete des Kreies ist gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 26 Abs. 5 Kreisordnung Nordrhein-Westfalen als Mitglied des Aufsichtsrates zu bestellen.
Der Aufsichtsrat hat einen Beirat für Naherholung gebildet, dessen Zusammensetzung durch den Aufsichtsrat aus dessen Mitten unmittelbar bestimmt wird.
Die Mitglieder des Aufsichtrates der Kreiswerke Grevenbroich GmbH sind zugleich Mitglieder des Beirates der Verwaltungsgesellschaft des Rhein-Kreises Neuss GmbH, mit Ausnahme der von den Städten Neuss und Mönchengladbach entsandten Mitgliedern.