Vorlage
50/1637/XV/2012
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur  Kenntnis.


Sachverhalt:

Nach dem SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) haben die Rehabilitationsträger unter Nutzung bestehender Strukturen sicherzustellen, dass flächendeckend gemeinsame Servicestellen bestehen. Im Rhein-Kreis Neuss nimmt die Allgemeine Ortskrankenkasse Rheinland / Hamburg – in Abstimmung mit den anderen Rehabilitationsträgern – die Aufgaben der gemeinsamen Servicestelle wahr.

 

Aufgabe der gemeinsamen örtlichen Servicestelle ist insbesondere die Beratung und Unterstützung behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen, ihren Vertrauenspersonen sowie Personensorgeberechtigten. Die Beratung umfasst neben der Klärung des Hilfebedarfs auch die Zuständigkeitsklärung unter evtl. mehreren Rehabilitationsträgern.

 

Die Gemeinsame Servicestelle im Rhein-Kreis Neuss wurde am 01.10.2002 eröffnet. Frau Kamphausen und Herr Gottelt von der AOK Rheinland/Hamburg werden über die Tätigkeiten berichten.