Betreff
Haushalt 2012
Vorlage
50/1639/XV/2012
Art
Bericht

Sachverhalt:

Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2012 des Rhein-Kreises Neuss liegt den Kreistagsfraktionen vor. Wie in den Vorjahren, wird im Rahmen der Sitzung des Fachausschusses die Möglichkeit eingeräumt, zu den einzelnen Haushaltspositionen Nachfragen zu stellen. Die eigentliche Beratung und Beschlussfassung der Haushaltsansätze 2012 erfolgt im Finanzausschuss und im Kreistag.

 

Veränderungen, die sich aufgrund des Rechnungsergebnisses 2011 in den einzelnen Haushaltspositionen noch ergeben haben, werden in der Sitzung vorgetragen.

 

Die für den Sozial- und Gesundheitsausschuss relevanten Haushaltspositionen sind im Entwurf auf folgenden Seiten zu finden:

 

Produkt

 

030.242.020            Betreuung und Beratung der Anspruchsberechtigten bei Ausbildungsförderung (S. 271 ff.)

050.311.010            Grundversorgung und Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (S. 333 ff.)

050.312.010            Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch     (S. 344 ff.)

050.321.011            Ausgleichsabgabe (S. 356 ff.)

050.322.010            Schwerbehindertenrecht SGB IX (S. 360 ff.)

050.331.010            Förderung der Wohlfahrtspflege (S. 364 ff.)

050.331.011            Pflegewohngeld (S. 370 ff.)

050.351.010            Allgemeine Sozialverwaltung (S. 379 ff.)

050.351.011            Lastenausgleichsamt (S. 384 ff.)

050.351.012            Vertriebenenamt (S. 388 ff.)

 

070.414.010            Gesundheitsschutz und –pflege (S. 438 ff. )

 

 

 

Der Haushaltsentwurf 2012 ist der Einladung nicht beigefügt. Die Mitglieder des Ausschusses werden gebeten, die Ihnen bereits vorliegenden Ausfertigungen mitzubringen.  

 

 

Die Haushaltsentwicklung 2011 und Planung 2012 für Kernbereiche des Sozialamtes werden nachstehend erläutert:

 

 

Einleitung

 

Der Bericht dient der Gesamtdarstellung der wichtigsten sozialen Transferleistungen des Kreissozialamtes. Gleichzeitig wird damit deutlich, unter welchen Risiken die Etatplanung für das kommende Jahr steht.

Der Rhein-Kreis Neuss ist kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Während der Bund die Regelleistungen zu tragen hat, finanziert der Rhein-Kreis Neuss als kommunaler Träger die Kosten der Unterkunft, welche in etwa die Hälfte der Gesamtleistungen betragen. Regelmäßig informiert die Verwaltung im Sozial- und Gesundheitsausschuss sowie im Kreisausschuss des Kreistages über die Entwicklung der Kosten der Unterkunft. Im Haushaltsjahr 2011 wurden hierfür einschließlich einmaliger Leistungen 70,496 Mio. € verausgabt.

 

Im nachfolgenden Bericht wird in den Kernkennzahlen auch die Entwicklung der Sozialhilfe nach dem SGB XII dargestellt.

 

Dieser Sozialleistungsbereich umfasst insbesondere die Hilfen:

 

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
  • Hilfe zum Lebensunterhalt,
  • Eingliederungshilfe,
  • Krankenhilfe,
  • Hilfe zur Pflege – einschließlich Pflegewohngeld.

 

Das Finanzvolumen dieser Leistungen beträgt rund 51 Mio. €.

 

 

I.) SGB II

 

Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist der Rhein-Kreis Neuss als kommunaler Träger neben den flankierenden Leistungen nach § 16 SGB II für Leistungen nach §§ 22 und 24 Abs. 3 SGB II zuständig, d.h. für

 

  1. Kosten der Unterkunft und Heizung
  2. Sonstige Kosten der Unterkunft (Darlehensweise Übernahme der Mietschulden, Umzugskosten)
  3. Erstausstattungen für Wohnung und Erstausstattungen für Bekleidung

 

Außerdem ist der Rhein-Kreis Neuss nach § 28 SGB II auch zuständig für die Bedarfe der Bildung und Teilhabe. Hierzu gehören:

  1. Schulausflüge
  2. Mehrtägige Klassenfarten
  3. Schulbedarf
  4. Schülerbeförderung
  5. Lernförderung
  6. Mittagsverpflegung
  7. Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

 

Vom Bund erhält der Rhein-Kreis Neuss eine Beteiligung an den unter 1. genannten Leistungen (Kosten der Unterkunft und Heizung).

 

Die Beteiligung des Bundes wird jährlich angepasst und ist an die bundesweite Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften geknüpft. Sie betrug im Jahr 2011 35,8 %. Im Jahr 2012 bleibt diese Beteiligung unverändert.

 

 

 

 

Allerdings enthält diese Beteiligung auch die Erstattung des Bundes für die Leistungs- und Verwaltungsausgaben des Bildungs- und Teilhabepaketes. Die Bundesbeteiligung hat sich im Jahr 2011 folgendermaßen aufgeteilt:

 

 

Der für die Bereiche des BuT bereitgestellte Erstattungsbetrag wird vollständig für Ausgaben nach dem BuT zur Verfügung gestellt.

 

Die Kosten der Unterkunft haben sich seit 2008 folgendermaßen entwickelt:

 

 

 

2008

2009

2010

Vorläufiges Rechnungsergebnis 2011

Planung 2012

Kosten d. Unterkunft

62.512.322€

64.673.678 €

68.802.997 €

68.819.293 €

70.717.808 €

sonst. Kosten d. Unterkunft

472.191€

472.165 €

443.261 €

564.832 €

667.018 €

Erstausstattungen

1.179.846 €

1.368.123 €

1.223.523 €

1.112.317 €

1.174.482 €

Aufwand:

64.164.359 €

66.513.966 €

70.469.781 €

70.496.442 €

72.559.308 €

Wohngeldersparnis:

4.767.984 €

5.181.966 €

7.253.206 €

7.630.407 €

6.500.000 €

Bundesbeteiligung:

18.664.875 €

16.724.171 €

15.824.689 €

18.168.293 €

18.520.007 €

Ertrag:

23.432.859 €

21.906.137 €

23.077.895 €

25.798.700 €

25.020.007 €

Saldo:

-40.731.500 €

-44.607.829 €

-47.391.886 €

-44.697.742 €

-47.539.301 €

 

Bei der Planung für das Haushaltsjahr 2012 haben folgende Punkte Einfluss genommen:

Wohngeldersparnis: Seitens des Landes erhält der Rhein-Kreis Neuss eine Erstattung aufgrund der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben.

 

Die Berechnung der Wohngelderstattung basiert auf verschiedenen Berechnungsgrößen, wie z.B. die

-          Ersparnis aus der Wohngeldentlastung gesamt NRW

-          Entlastungsbetrag gem. Anlage A AG-SGB II

-          KdU des jeweiligen Kreises

-          Bundesbeteiligung an den KdU

-          Summe der zur Entlastungen der Kreise und kreisfreien Städte benötigten Zuweisungen

 

Mit Urteil des Verfassungsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26.05.2010 (VerfGH 17/08) wurde die Anlage A AG – SGB II , welche die Entlastungswerte darstellt, für verfassungswidrig erklärt und der Gesetzgeber aufgefordert eine systematische Überprüfung der Entlastungswerte vorzunehmen.

Die Regierungsfraktionen haben zwischenzeitlich einen Gesetzentwurf zur Änderung des AG – SGB II NRW in den Landtag eingebracht, der die Schaffung einer neuen Anlage A zu § 7 AG-SGB II NRW und einen neuen § 7 a AG SGB II vorsieht.

 

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW übt jedoch auch an der Neuregelung u.a. bezüglich der Berechnungssystematik Kritik. Diese wurde im Rahmen einer öffentlichen Anhörung in den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit Soziales und Integration des Landes am 27.10.2010 eingebracht.

 

Eine Entscheidung, ob die Berechnungsmodalitäten erneut geändert werden, liegt bislang (Stand 16.01.2012)nicht vor. Eine Verfassungsbeschwerde ist anhängig.

 

Bundesbeteiligung: Für die vorstehende Darstellung wird lediglich der Anteil der Bundesbeteiligung ausgewiesen, welcher nicht im Zusammenhang mit Bildung und Teilhabe steht. Nach den oben stehenden Werten richtet sich die Kostenbeteiligung der Städte und Gemeinden gemäß der Beteiligungssatzung SGB II.

 

Die Ansätze für die Kosten der Unterkunft wurden aufgrund der für das Jahr 2011 zu erwartenden Werte errechnet. Hierzu wurden diese Werte mit den Landesorientierungsdaten für das Jahr 2012 multipliziert. Diese liegen für das Jahr 2012 bei 3,5 %. Eine Neuberechnung mit dem Rechnungsergebnis 2011 führte zu keinen nennenswerten Abweichungen.

Obwohl die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften gesunken ist und die konjunkturelle Entwicklung als positiv angesehen wird, ist eine Steigerung der Kosten wahrscheinlich.

Die Regelsatzerhöhung im Bereich des SGB II wirkt sich äußerst negativ auf die Kostenentwicklung des kommunalen Trägers aus. Das durch die Leistungsberechtigten erzielte Einkommen wird zuerst auf die Regelsatzleistungen angerechnet. Dadurch fehlt dieser Einkommensbetrag bei der Berechnung der Unterkunftskosten.

Außerdem ist Wohngeld keine vorrangige Leistung mehr. Dies dient der Verwaltungsvereinfachung, wirkt sich aber äußerst negativ auf die Leistungen des kommunalen Trägers aus.


 

Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften SGB II:

 

 

 

II.) SGB XII

 

1.)               Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

 

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen ist per Delegationssatzung auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen.

Der Personenkreis in Einrichtungen wird von der Produktgruppe „Heimpflege“ im Sozialamt des Rhein-Kreises Neuss betreut.

 

Der Bund beteiligt sich seit 2009 an den Nettoaufwendungen mit einer prozentualen Beteiligung.

 

Diese prozentuale Verteilung beruht auf folgenden Werten: 2009 = 13%,  2010 = 14%, 2011 = 15%. Ab dem Jahr 2012 beginnt der Bund mit der sukzessiven Übernahme der kompletten Kosten für die Grundsicherung im Alter. Die Erstattung orientiert sich jeweils an den Kosten für die Grundsicherung im Alter für das Vor-Vorjahr.

 

Die Erstattung für die Kosten der Grundsicherung wird sich wahrscheinlich folgendermaßen entwickeln.

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

Planung Kosten

 18.832.631,52 €

 19.440.657,72 €

 19.829.470,87 €

 20.226.060,29 €

 20.630.581,50 €

Bundesanteil in % des Vor-Vorjahres

15%

45%

75%

100%

100%

Bundesanteil in €

   2.406.021,21 €

   7.186.794,00 €

 14.124.473,64 €

 19.440.657,72 €

 19.829.470,87 €

Saldo

 16.426.610,31 €

 12.253.863,72 €

   5.704.997,23 €

      785.402,57 €

      801.110,62 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Ein Vergleich der Belastungen von 2008 – 2012 stellt sich wie folgt dar:

 

 

2008

2009

2010

Vorläufiges Rechnungsergebnis 2011

Planung 2012

Bedarfsgemeinschaften zum 30.06.

2.937

2.974

2.822

2.936 

3.038

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung a.E. (del.)

14.094.126 €

15.709.417 €

15.866.960 €

17.678.902,81 €

18.423.000,00 €

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung i.E. (del.)

53.397 €

62.903 €

64.377 €

53.289,16 €

60.000,00 €

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung i.E. über 65 Jahre (n.del.)

829.073 €

924.689 €

984.737€

1.100.439,55 €

1.217.677,50 €

Aufwendungen:

14.976.596 €

16.697.009 €

16.916.074 €

18.832.631,52 €

19.700.677,50 €

Erträge durch Erstattung:

2.027.362 €

1.780.499 €

2.050.258 €

2.406.021,21 €

7.186.794,00 €

Saldo:

-12.949.234 €

-14.916.510 €

-14.865.816 €

-16.426.610,31 €

-12.513.883,50 €

 

Entwicklung der Einsatzgemeinschaften SGB XII:

 


2.) Hilfe zum Lebensunterhalt

 

Die Zahl der Einsatzgemeinschaften, welche Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII erhalten, war für den Zeitraum 2005 bis 2008 mit ca. 350 Einsatzgemeinschaften relativ stabil. Im Jahr 2009 wurde der Höchststand mit 360 Einsatzgemeinschaften erreicht.

Seit dem Jahr 2010 ist die Anzahl der Einsatzgemeinschaften leicht rückläufig. In diesem Jahr haben 340 Einsatzgemeinschaften Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Diese positive Entwicklung setzt sich auch im Jahr 2011 fort. In 2011 wurde mit 310 Einsatzgemeinschaften ein Tiefstand erreicht.
Durch die gesunkenen Einsatzgemeinschaftszahlen konnte eine positive Ausgabenentwicklung erreicht werden.

 

 

2008

2009

2010

vorläufiges Rechnungsergebnis 2011

Planung 2012

HzL a.E. (del.)

2.050.187 €

2.971.657 €

2.387.751,72 €

2.542.403,31 €

2.800.000 €

sonstige Leistungen HzL a.E. (n.del.)

118.265 €

122.691 €

135.223,77 €

93.605,43 €

100.000 €

HzL i.E. (del.)

236.108 €

286.638 €

228.026 €

191.727,64 €

280.000 €

HzL i.E. über 65 (n.del.)

652.911 €

688.917 €

646.859,01 €

681.257,81 €

740.000 €

Aufwendungen:

3.057.471 €

4.069.903 €

3.397.861 €

3.508.994 €

3.920.000 €

 

Im Jahr 2009 hat es eine enorme Steigerung in Höhe von ca. 1 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr gegeben. Diese Steigerung wurde durch verschiedene Faktoren verursacht.

Zum einem kam es zu einer Fallsteigerung von ca. 30 Bedarfsgemeinschaften. Zum anderen gab es einige rechtliche Änderungen. Die Heizkostenrichtlinie wurde der Rechtsprechung entsprechend angepasst. Heizkosten werden seitdem verbrauchorientiert erstattet. Außerdem wurden die Regelsätze erhöht, sowie das Schulbedarfspaket eingeführt.

 

Im Jahr 2012 kommt es voraussichtlich trotz der positiven Entwicklung der Bedarfsgemeinschaftszahlen zu einer Kostensteigerung. Die Erhöhung der Regelsätze wirkt sich negativ auf die Haushaltsentwicklung 2012 aus.

 

Entwicklung der Einsatzgemeinschaften SGB XII / HzL:

 

 

 


3.) Eingliederungshilfe

 

Personen die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt, oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, erhalten Eingliederungshilfe, wenn Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann.

 

Als Eingliederungshilfe kann z.B. gewährt werden:

 

-          Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

-          Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

-          Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

-          Hilfen zu einer angemessenen Schulausbildung

 

Während die Bearbeitung der Eingliederungshilfe für die Kommunen Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Jüchen und Rommerskirchen im Kreissozialamt stattfindet, ist die Eingliederungshilfe für den eigenen Bereich auf die Stadt Neuss delegiert.

 

Die Aufwendungen haben sich in den vergangen Jahren wie folgt entwickelt:

 

 

2008

2009

2010

vorläufiges Rechnungsergebnis 2011

Planung 2012

ambulante Eingliederungshilfe a. E. (del.)

518.061 €

797.147 €

852.048 €

1.046.168,40 €

1.100.000 €

ambulante Eingliederungshilfe a. E. (n. del.)

882.434 €

1.009.244 €

1.094.454,80 €

1.239.867,98 €

1.400.000 €

Eingliederungshilfe i. E. (del.)

183.704 €

242.776 €

168.339 €

144.334,91 €

175.000 €

Eingliederungshilfe i.E. über 65 Jahre (n. del.)

322.992 €

372.403 €

522.651,11 €

600.000 €

643.125

Summe:

1.907.191 €

2.421.570 €

2.637.493 €

3.030.371 €

3.318.125 €

 

Der bisherigen Entwicklung liegen insbesondere kontinuierlich steigende Fallzahlen zugrunde.

 

Allein durch die Einrichtung einer Interdisziplinären Frühförderstelle (IFF) am Zentrum für Neuropädiatrie bei den Städtischen Kliniken Neuss (Lukaskrankenhaus) ergibt sich seit 2009 ein Mehrbedarf von 337.000 €. Die dort erbrachten Leistungen der Früherkennung und Frühförderung sind Bestandteil der medizinischen Rehabilitation und nach §§ 26, 30 SGB IX vom Sozialhilfeträger zu leisten. Es handelt sich um sog. Komplexleistungen, d.h. das die medizinischen Leistungsanteile von der Krankenkasse finanziert werden. Die vertraglich mit der IFF ausgehandelten Vergütungssätze werden zu 59,77 % vom Kreis und zu 40,23 % von der Krankenkasse finanziert.

 

Hinzu kommt der erhebliche Zuwachs an den Aufwendungen für Integrationshelfer, die schwer- und schwerstbehinderten Kindern den Schulbesuch ermöglichen sollen.

Auch der Wegfall der Zivildienstleistenden wirkt sich äußerst negativ auf die Kostenentwicklung in diesem Bereich aus.


4.) Krankenhilfe

 

Die Krankenbehandlung von Empfängern von Leistungen des SGB XII, die nicht versichert sind, wird gem. § 264 SGB V von den Krankenkassen übernommen. Die Aufwendungen, die den Krankenkassen durch die Übernahme entstehen, werden ihnen von den für die Hilfe zuständigen Trägern der Sozialhilfe ¼ jährlich erstattet.  Der Hauptanteil wird hierbei mit der AOK Rheinland sowie der Barmer Ersatzkasse abgerechnet.

 

Die Abrechnungen variieren sehr stark, da sie von dem Gesundheitszustand der einzelnen Hilfeempfänger abhängig sind.

Die Aufwendungen haben sich in den vergangen Jahren wie folgt entwickelt:

 

 

2008

2009

2010

vorläufiges Rechnungsergebnis 2011

Planung 2012

Hilfe bei Krankheit a.E. (n.del.)

14.470 €

4.742 €

6.113 €

7.108 €

10.000 €

Erstattung an Krankenkassen für Übernahme der Krankenbehandlung

3.346.904 €

2.962.901 €

2.364.356 €

3.093.048 €

3.400.000 €

Hilfe bei Krankheit i.E. (n. del.)

41.831 €

42.265 €

27.800 €

10.455 €

35.000 €

Hilfe bei Krankheit i.E. über 65 Jahre (n. del.)

267.266 €

273.812 €

158.783 €

210.829 €

245.000 €

Krankenhilfe:

3.670.471 €

3.283.720 €

2.557.052 €

3.321.440 €

3.690.000 €

 


5.) Hilfe zur Pflege / Pflegewohngeld

 

Die Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen (häusliche Pflege) ist per Delegationssatzung auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen.

Im Falle der häuslichen Pflege erhalten die Pflegebedürftigen ein Pflegegeld. Die Höhe bestimmt sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Es wird zwischen 3 Pflegestufen unterschieden: 

 

Nach der Reform zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (welche den Grundsatz „ambulant vor stationär“ stärken soll) wird ist das Pflegegeld im laufenden Jahr gestiegen und wird weiter ansteigen:

                                                            2010                2012

 

-          erhebliche Pflegebedürftige         225 €                235 €

-          Schwerpflegebedürftige              430 €                440 €   

-          Schwerstpflegebedürftige            685 €                700 €

 

 

 

Daneben werden individuell auch Leistungen in Form von angemessenen Aufwendungen der Pflegeperson, angemessene Beihilfen, Aufwendungen für die Beiträge der Pflegeperson für eine angemessene Alterssicherung u.ä. gewährt.

 

Der Bereich der Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen wird im Kreissozialamt ausgeführt. Neben der Hilfe zur Pflege, wird für diesen Personenkreis auch das Pflegewohngeld bewilligt. Diese beiden Positionen bilden neben der Grundsicherung im Alter, der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Krankenhilfe und den Investitionskostenzuschüssen den hauptsächlichen Ausgabenblock im Bereich der Heimpflege.

 

Die Aufwendungen haben sich im Bereich der Hilfe zur Pflege und des Pflegewohngeldes wie folgt entwickelt:

 

 

2008

2009

 2010

vorläufiges Rechnungsergebnis 2011

Planung 2012

Hilfe zur Pflege

8.244.721 €

9.109.379 €

9.653.856 €

11.557.955 €

12.100.000 €

Pflegewohngeld

7.317.851 €

8.099.589 €

9.031.332 €

9.301.348 €

10.400.000 €

 

Für 2012 wird im Bereich Hilfe zur Pflege mit einem Aufwandsvolumen von 12.100.000 € und im Bereich Pflegewohngeld mit einem Aufwandsvolumen von 10.400.000 € kalkuliert.

 

Der Mehrbedarf 2012 resultiert u.a. aus einem Anstieg des Pflegeplatzangebotes. Daneben ergibt sich aufgrund der gestiegenen Personalkosten eine Erhöhung der Pflegesätze.