Beschlussempfehlung:
Der Nahverkehrs- und
Straßenbauausschuss beschließt im Rahmen des Kreisentwicklungskonzeptes das
vorliegende Kreisstraßenbauprogramm 2013 bis 2017 für den Ausbau der
Kreisstraßen als Anweisung an die Verwaltung, die notwendigen Vorbereitungen
zur Planung und Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel zu treffen.
Sachverhalt:
Das Kreisstraßenbauprogramm
für die Jahre 2013 – 2017 besteht derzeit aus 17 Maßnahmen mit einem
Investitionsbedarf von ca. 35,94 Mio. EUR und einem
zugehörigen Kreisanteil von ca. 14,07 Mio. EUR.
2013 sind drei Maßnahmen zur Realisierung eingeplant.
Dabei steht an erster Stelle der Restausbau der K 1 Rheinfähre (2.
Bauabschnitt), Lückenschluss im Radwegenetz. Die Maßnahme dient zur
Verbesserung der Verkehrssituation für den Radfahrer und Fußgänger,
insbesondere für den Freizeit- und Ausflugsverkehr von und in Richtung
Rheinfähre.
Der Deichverband hat die
Fertigstellung der Deichsanierung im Bereich der K 1 einschließlich des
neuen Deichtors im September 2011 angezeigt. Hierzu zählt auch der Radweg
vom Deichfuß (Wasserseite) bis zum Kreuzungsbereich K 1 / Deichverteidigungsweg
auf der Landseite. Im Anschluss muss nunmehr noch der ausstehende Lückenschluss
dieser Radwegeverbindung bis zum Kreisverkehrsplatz K 1 / K 9 geschaffen
werden. Dazu werden zurzeit Planungsvarianten seitens der Verwaltung geprüft,
die mit der Stadt Meerbusch und dem Zuwendungsgeber einvernehmlich abzustimmen
sind. Die Radwegmaßnahme beinhaltet das Altvorhaben K 1 von K 9 bis Deichtor
einschließlich Kreisverkehrsplatz. Der Kreisverkehrsplatz K 1 / K 9 wurde
bereits im Jahr 2004 realisiert, so dass nur noch das Reststück bis zum neuen
Deichtor realisiert werden muss.
Die zweite Maßnahme im
Programmjahr 2013 ist die Maßnahme die K 9n Strümp-Osterath 1. Abschnitt. Die
reine Straßenentwurfsplanung wurde von Seiten des Kreises erstellt und mit der
Stadt Meerbusch sowie den beteiligten Straßenbaulastträgern (Landesbetrieb
Straßenbau NRW, Autobahnniederlassung Krefeld und Regionalniederlassung
Niederrhein) einvernehmlich abgestimmt. Die Stadt Meerbusch hat ein erhebliches
Interesse an der Verlängerung der Kreisstraße 9, die der Erschließung des neuen
Siedlungsbereiches Am Strümper Busch im Rahmen der 97. Änderung des
Flächennutzungsplanes und der Bebauungspläne Nr. 280 und 281 dienen soll. Aus
diesem Grunde hat sich die Stadt Meerbusch 2003/2004 dem Kreis gegenüber bereit
erklärt, das Planungs- und Baurecht für die Gesamtmaßnahme zu schaffen sowie
den erforderlichen Grunderwerb uneingeschränkt zur Verfügung zustellen. Die
Unterlagen des Straßenentwurfes wurden der Stadt Meerbusch im Frühjahr 2006
zugestellt.
Nach Auskunft der Stadt
Meerbusch stellt sich der aktuelle Stand des Bauleitplanverfahrens wie folgt
dar:
Der Bebauungsplan Nr. 280 ist
am 8. Dezember 2011 in Kraft getreten. Die 97. Änderung des
Flächennutzungsplans wurde vom Rat der Stadt Meerbusch am 29. September 2011
abschließend beschlossen und liegt derzeit bei der Bezirksregierung Düsseldorf
zur Genehmigung vor. Der Bebauungsplan Nr. 281 befindet sich hingegen in seiner
2. Entwurfsfassung noch im Verfahren. Nach der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung lag der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 281 gemäß § 3
Abs. 2 BauGB erneut vom 10. Oktober 2011 bis 26. Oktober 2011 öffentlich aus.
Über das Ergebnis der v. g. öffentlichen Entwurfsauslegung haben der Ausschuss
für Planung und Liegenschaften (APL) und der Rat der Stadt Meerbusch noch nicht
abschließend entschieden. Allerdings hat der APL am 22. November 2011 auf Grund
der zur erneuten Offenlage vorgebrachten Einwände die Verwaltung der Stadt
Meerbusch beauftragt, ein neues Gutachten über die Luftschadstoff-Situation in
Folge einer nach oben korrigierten künftigen Verkehrsmenge auf der
Bundesautobahn BAB A 57 einzuholen, um das Abwägungsmaterial zu aktualisieren
bzw. zu komplettieren. Die Auftragsvergabe für dieses Gutachten wird derzeit
stadtseits vorbereitet. Ob und inwieweit das Ergebnis dieses Gutachten zu einer
Modifizierung der Planung führt, lässt sich derzeit nicht bestimmen.
Aufgrund der v. g.
Ausführungen und aufbauend auf einem zügigen sowie reibungslosen
Verfahrensfortgang — ein positives Gutachtenergebnis vorausgesetzt — kann davon
ausgegangen werden, dass der Bebauungsplan Nr. 281 noch vor der Sommerpause
2012 in Kraft tritt. Insofern ist ein Baubeginn der K 9n Strümp-Osterath 2013
noch möglich, so dass die Maßnahme bei der Fortschreibung des
Mehrjahresprogramms für das Programmjahr 2013 berücksichtigt wird.
Als dritte Maßnahme ist der
1. Abschnitt der K 37n Neuführung Hüngert bis L 390 vorgesehen. Zur großen
Erleichterung der Verwaltung ist zunächst festzuhalten, dass der gemeinsame
Wunsch der Stadt Kaarst und des Rhein-Kreises Neuss die ursprüngliche Maßnahme
K 37, Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges Gümpgesbrücke mit der
Regiobahn in Kaarst aufzugeben, und durch die Maßnahme K 37n Neuführung
Hüngert bis L 390 zu ersetzen seitens der Bezirksregierung Düsseldorf als
Zuwendungsgeber positiv gesehen und unterstützt wird. Im letztjährigen
Programmgespräch am 05.11.2011 wurde die grundsätzliche Förderfähigkeit der
Neumaßnahme mit Offenhaltung des Bahnüberganges seitens der Vertreter des
Ministeriums und der Bezirksregierung Düsseldorf bestätigt.
Die Stadt Kaarst hat ein
großes Interesse an der Neuführung der K 37n zur Verlagerung des heutigen
IKEA-Einrichtungshauses sowie der Entwicklung und Erschließung des neuen
Gewerbegebietes Kaarster Kreuz. Aus diesem Grunde hat sich die Stadt Kaarst
2009 dem Kreis gegenüber verpflichtet, das Planungs- und Baurecht für die
Gesamtmaßnahme zu schaffen sowie den erforderlichen Grunderwerb uneingeschränkt
zur Verfügung zustellen. Hierzu hat die Stadt Kaarst die 66. und 67. Änderung
des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Das Bauleitplanverfahren für die
Maßnahme in Form der beiden genannten Flächennutzungsplanänderungen läuft
gegenwärtig als Voraussetzung für die nachfolgenden Bebauungspläne zur
Umsetzung der Gesamtmaßnahme. Die Offenlage und gleichzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange ist durchgeführt worden. Die
Abwägung aus diesem Verfahrensschritt wird derzeit vorbereitet. Anschließend
muss die Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf eingeholt werden. Die
Stadt Kaarst geht zum heutigen Zeitpunkt davon aus, dass die Genehmigung bis
Mitte Juli 2012 (vor den Sommerferien) vorliegt. Der Bebauungsplan Nr. 93 K37n
– Büttgen -, der zur planungsrechtlichen Sicherung des Straßenneubaus der K 37n
dient, befindet sich gegenwärtig in der Bearbeitung. Die Offenlage wird
voraussichtlich nach den Sommerferien durchgeführt werden. Im Anschluss erfolgt
die Abwägung und Synopse über deren zeitlichen Verlauf keine belastbaren
Aussage gemacht werden können, da dies vom Umfang der eingegangenen Stellungnahmen
abhängig ist. Zum jetzigen Zeitpunkt ist jedoch schon zu erkennen, dass das
Bauvorhaben aufgrund der o. g. Ausführungen und der Vielzahl noch ausstehender
Arbeitsschritte aller frühestens im Jahr 2013 begonnen werden kann. Demzufolge
wird der Bau der K 37n für das Programmjahr 2013 angestrebt.
2014 ist der 2. Abschnitt für die K 9n
Strümp-Osterath eingeplant (siehe hierzu die ausführlichen Ausführungen zum 1.
Abschnitt K 9n Strümp-Osterath).
Als zweite Maßnahme ist der
2. Abschnitt der K 37n Neuführung Hüngert bis L 390 vorgesehen (siehe
Ausführungen zum 1. Abschnitt).
2015 ist zunächst die K 4 Ortsdurchfahrt
Kleinenbroich vorgesehen. Es handelt sich hier um eine Maßnahme aus dem
Maßnahmenprogramm des Radwegekonzeptes entlang von Kreisstraßen. Bei der
K 4 Ortsdurchfahrt Kleinenbroich ist beabsichtigt, die Verkehrsführung
attraktiver und sicherer für Fußgänger und Radfahrer zu gestalten. In diesem
Zusammenhang sind eine richtungsgetrennte Radfahrführung, Querungshilfen und
ein Kreisverkehr vorgesehen. Die grundsätzliche Förderfähigkeit der Maßnahme
wurde durch die Bezirksregierung Düsseldorf im Programmgespräch bereits
bestätigt, aber eine zeitnahe Finanzierung ist aufgrund der Überlastung des
Förderprogramms bisher nie in Aussicht gestellt worden. Als Ergebnis des
Programmgesprächs 2011 wurde vereinbart, dass die Maßnahme im nächstjährigen
Programmgespräch erneut thematisiert wird, — in Abhängigkeit der Baureife — so
dass die Maßnahme im Programmjahr 2015 verbleibt.
Als zweite Maßnahme ist der
1. Abschnitt der K 33n AS-Delrath anvisiert (siehe hierzu die Ausführungen in
TOP 3). Die K 33n AS Delrath wird aufgrund der weiteren absehbaren
Verzögerungen ins Programmjahr 2015 verschoben.
Im Programmjahr 2016
ist als erste Maßnahme der Radweg entlang der K 10 zwischen Oekoven und
Barrenstein vorgesehen. Der kombinierte Geh- und Radweg ist als Anschluss an
die innerörtliche Neuführung der K 26 Oekoven geplant. Hierdurch soll eine
sichere Radwegeverbindung zwischen Rommerskirchen - Oekoven und Grevenbroich -
Barrenstein entstehen. Die K 10 ist mit 5,50 m Fahrbahnbreite in diesem Bereich
sehr schmal, so dass es immer wieder zu gefährlichen Begegnungen zwischen
Radfahrern und dem Kfz-Verkehr kommt. Darüber hinaus existieren keine
zumutbaren Alternativen für eine verträgliche Radfahrerführung in Richtung
Industriegebiet Ost und weiter zur Grevenbroicher Innenstadt. Die Planung ist
zwischenzeitlich bis zur Entwurfs- und Genehmigungsplanung vorangetrieben
worden. Seitens der Verwaltung ist der Förderantrag bei der Bezirksregierung
Düsseldorf gestellt worden. Aufgrund der stockenden Grunderwerbsverhandlungen
sowie der überschaubaren Fördermittel des Landes ist abzusehen, dass die
Maßnahme frühestens im Förderprogramm 2016 zum Zuge kommt. Die Maßnahme wird aus
dem Programm 2015 ins Jahr 2016 zurückgestuft.
Die zweite Maßnahme ist der
2. Abschnitt der K 33n AS-Delrath (siehe Erläuterungen zum 1. Abschnitt).
Als letztes Projekt ist die
Radwegemaßnahme entlang der K 42 von Lüttenglehn bis zur L 32 vorgesehen. Durch
den Radweg entlang der L 32 sowie die Erweiterung des Rittergutes Birkhof
(Golfplatz, Ausflugslokal mit Gastronomie und Gartencenter) ist die Priorität
der Maßnahme gestiegen, aber aufgrund der finanziellen Zwänge und des fehlenden
Grunderwerbs kann eine Verschiebung in das Programmjahr 2016 nicht verhindert
werden. Die Verwaltung hat die Grunderwerbsverhandlungen wieder aufgenommen und
versucht in einem erneuten Anlauf eine gütige Einigung mit den grundstücksmäßig
betroffenen Eigentümern herbeizuführen. Sollten die auf freihändiger Basis
verlaufenden Grunderwerbsverhandlungen mittelfristig zu keinem positiven
Abschluss führen, wird seitens der Verwaltung ein Planfeststellungsverfahren
zur Erlangung des Baurechts angestrebt.
2017 ist das letzte Jahr der Fortschreibung des
Kreisstraßenbauprogramms. Als erste Maßnahme ist für das Programmjahr 2017 die
K 7 Radweg L 142 – OD Hoisten eingestellt worden. Der Radweg entlang der K 7
ist als einseitig kombinierter Zweirichtungsradweg vorgesehen. Er verläuft vom
Ortseingang Hoisten auf einer Länge von ca. 200 östlich der K 7. Die Maßnahme
entstammt auch dem Radverkehrskonzept entlang der Kreisstraßen. Das
Radverkehrskonzept sieht für diesen Streckenabschnitt — mit bisher fehlenden
Radverkehrsanlagen — ein Radverkehrpotential im oberen Bereich vor. Mit dem
Bestreben des Landesbetriebes Straßenbau NRW, vertreten durch die
Regionalniederlassung Niederrhein, den Neubau des Radweges entlang der L 142
(Villestraße) zwischen der K 7 und K 30 umzusetzen, nimmt auch die Notwendigkeit
nach einer sicheren Führung für Fußgänger und Radfahrer entlang der K 7 zu.
Als zweite Maßnahme für das
Jahr 2017 ist die Realisierung des Radwegs K 8 zwischen Grefrath und Neuss
vorgesehen. An der K 8 wird der Radverkehr zwischen Lövelinger Straße und
Skihalle auf den Mehrzweckstreifen geführt. Die Mehrzweckstreifen werden jedoch
leider nicht nur von langsamen Fahrzeugen befahren. Durch das hohe
Verkehrsaufkommen und die hohen Geschwindigkeiten sind Radfahrer bei der
Benutzung des Mehrzweckstreifens gefährdet. Aufgrund des großzügigen
Querschnittes wäre die Neuaufteilung des vorhandenen Straßenquerschnitts
grundsätzlich möglich, so dass die Anlage eines Radwegs zum Beispiel auf der
Nordseite der K 8 bis Neuss zu einer deutlichen Verbesserung der heutigen
Verkehrssituation führen würde sowie die vorhandene Lücke im Radwegenetz
geschlossen werden könnte. Die Maßnahme entstammt dem Maßnahmenprogramm des
Radwegekonzeptes entlang von Kreisstraßen. Infolge der angespannten
Haushaltslage wird die Maßnahme um ein Jahr verschoben.
Drittens soll der Radweg
entlang der K 11 von Steinforth / Rubbelrath bis ca. 180 m vor der Bundesstraße
B 230 an den dort bereits bestehenden Geh- und Radweg angeschlossen werden. Die
Trennung des motorisierten von dem nicht motorisierten Verkehrs führt zu einer
deutlich erhöhten Sicherheit des Radverkehrs in diesem Bereich. Die Maßnahme
wird aufgrund der fehlenden Baureife und den fehlenden finanziellen Mitteln von
2016 nach 2017 verschoben.
Der 1. Bauabschnitt des Radweges
entlang der K 12 zwischen L 380 und der Haberlandstraße ist die vierte Maßnahme
im laufenden Programmjahr. Die Maßnahme wird von 2016 nach 2017 verschoben. Bei
der Maßnahme ist vorgesehen, aus dem vorhandenen Straßenquerschnitt einen
Radweg herauszutrennen, so dass eine bauliche Trennung zwischen den
Verkehrsarten motorisierter und nicht motorisierter Verkehr möglich wird. Die
Konkretisierung der Planungsabsichten und die Bindung von Finanzmitteln sind
bisher nicht geschehen, weil ein vordringlicher Bedarf im Vergleich zu anderen
Planungsvorhaben zurzeit nicht vorliegt.
Der zweite Bauabschnitt des
Radweges entlang der K 12 zwischen Haberlandstraße und B 9 entspricht
inhaltlich den Ausführungen zum 1. Abschnitt und muss entsprechend dem ersten
Bauabschnitt nach 2017 verschoben werden. Aufgrund der geringen Dringlichkeit
unter Berücksichtigung aller Radwegemaßnahmen und der knappen Finanzmittel ist
auch hier die Planung nicht weiter vorangetrieben worden.
Als vorletzte Maßnahme ist
der Radweg zwischen Deelen und Evinghoven entlang der K 26 eingeplant. Der
Radweg K26 Deelen - Evinghoven ist ein einseitiger Zweirichtungsradweg zur
Angebotsverbesserung im Radwegenetz. Er soll den Netzschluss im Radwegenetz
zwischen Deelen und Evinghoven vollziehen. Vor dem Hintergrund, dass im Sommer
2006 der Radweg zwischen der B 59 und der Ortslage Oekoven fertig gestellt
worden ist, fehlt dieser letzte Lückenschluss im Radwegenetz entlang der freien
Strecke der K 26. Der geplante Radweg hat eine Länge von 1.200 m. Der
vorhandene Fahrbahnquerschnitt ist sehr schmal und liegt zum Teil in einer
engen Einschnittlage. Aufgrund der unübersichtlichen und engen Kurvenverläufe
sind Teilbereiche der Fahrbahn nicht einsehbar und somit für Radfahrer
besonders gefährlich. Es ergeben sich immer wieder Konfliktpotentiale zwischen
Radfahrern und den anderen Kfz-Teilnehmern, die eine Benutzung der K 26
als Radwegeverbindung unattraktiv machen. Infolge der zurzeit nicht
auszuräumenden Grunderwerbsprobleme sowie der angespannten Haushaltssituation
des Landes als Zuschussgeber stockt die Radwegemaßnahme, so dass das Vorhaben
aus dem Programmjahr 2015 in das Jahr 2017 verschoben wird. Die parallel zum
Radweg geplante Entschärfung der beiden gefährlichen Kurven bleibt hiervon
unberührt. Sollte der Bau der durchgehenden Radwegverbindung zwischen
Evinghoven und Deelen am fehlenden Grunderwerb scheitern, wird die Verwaltung
wenigstens versuchen, die beiden gefährlichen und unübersichtlichen Kurven
zeitnah im Rahmen des Erneuerungsprogramms verkehrsgerecht auszubauen, um
zumindest hierdurch das
Gefahrenpotential für die Radfahrer zu reduzieren.
Als letzte Maßnahme ist der
zweite Bauabschnitt der K 35n Umgehung Kleinenbroich aufgeführt. Hier ist
geplant, südlich der L 381 an den neu gebauten Kreisverkehr eine Verbindung zur
K 35 zu schaffen, damit die südlich der L 381 wohnenden Anwohner der
Konrad-Adenauer-Straße vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Im Zusammenhang
mit dieser Maßnahme soll auch der Radweg bis nach Drölsholz fortgeführt und so
eine weitere Lücke im Radwegenetz geschlossen werden. Darüber hinaus
beabsichtigt die Verwaltung durch geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen in der
Ortslage Drölsholz eine Verbesserung der Verkehrssicherheit zu erzielen.
Die Maßnahme wurde von Seiten
des Zuwendungsgebers als grundsätzlich förderfähig anerkannt mit Verweis auf
das nächstjährige Programmgespräch. Aufgrund der fehlenden Baureife und
insbesondere dem bisher fehlenden Baurecht sowie dem erforderlichen Grunderwerb
wird die Maßnahme von 2016 nach 2017 verschoben.
Anhang:
Mit Schreiben vom 29.
September 2011 hat die Stadt Meerbusch der Kreisverwaltung mitgeteilt, dass die
kreisseits geplante Radwegmaßnahme K 9 Radweg Nierst bis Kreisgrenze nicht mehr
gewünscht sei und bittet den Kreis die Maßnahme bei der Fortschreibung des
Kreisstraßenbauprogramms nicht weiter zu berücksichtigen, da nach Sanierung des
Rheindeiches eine parallele und attraktivere Radwegführung auf der Deichkrone
zwischen Langst Kierst und Krefeld zur Verfügung steht. Dem Wunsch der Stadt
Meerbusch kommt die Verwaltung nach und stellt die Radwegmaßnahme nunmehr in
den Anhang des Kreisstraßenbauprogramms.
Der Anhang des
Investitionsprogramms beinhaltet somit fünf Radwegemaßnahmen, die dem
Maßnahmenprogramm des Radwegekonzeptes des Rhein-Kreises Neuss aus dem Jahr
2002 entnommen worden sind. Bei den aufgeführten Radwegemaßnahmen handelt es
sich ausschließlich um Maßnahmen des weiteren Bedarfs. Ein vordringlicher
Bedarf ist nach einer Überprüfung der Wertigkeiten hier nicht festzustellen.
Grundsätzlich muss in diesem
Zusammengang aber erwähnt werden, dass seitens der Verwaltung im Dezember 2011
eine Überprüfung der Dringlichkeit aller Radwegmaßnahmen als Fortschreibung des
Radwegekonzeptes aus dem Jahr 2002 in Auftrag gegeben wurde. Mit einem Ergebnis
des aktualisierten Radverkehrskonzeptes ist Ende 2012 zu rechnen. Im Lichte
dieser neuen Erkenntnisse wird sicherlich über die Notwendigkeit und
Reihenfolge der Realisierung der einzelnen Radwegemaßnahmen neu beraten und
letztendlich beschlossen werden müssen.
Als Straßenbaumaßnahme ist
die Umsetzung der Maßnahme K 10n Umgehung GV-Noithausen vorgesehen. Die
Bezirksregierung Düsseldorf hat als zuständige Bewilligungsbehörde der
kommunalen Straßenbaumaßnahmen in Sachen Förderfähigkeit der K 10n,
Ortsumgehung Noithausen mit Bahnübergangsbeseitigung folgendes mitgeteilt:
Die Maßnahme wurde am
28.08.2000 zurückgegeben und aus dem mittelfristigen Programm gelöscht. Vom
Grundsatz her ist die Maßnahme weiterhin förderfähig. Für eine Neuaufnahme ins
Förderprogramm ist jedoch eine erneute Vorlage von aktuellen Unterlagen seitens
der Stadt Grevenbroich als Straßenbaulastträger im Bereich des vorhandenen
Bahnübergangs „Am Rittergut“ erforderlich. Voraussetzung für die Förderung
der K 10n Umgehung Noithausen ist somit die Beseitigung des Bahnübergangs (BÜ)
K 10 innerhalb der Ortsdurchfahrt. Antragsteller für die Beseitigung des BÜ
als Eisenbahnkreuzungsmaßnahme ist die Stadt Grevenbroich als Baulastträger des
BÜ innerhalb der Ortsdurchfahrt. Es handelt sich somit fördertechnisch um zwei
voneinander abhängige Maßnahmen.
1.) Beseitigung des BÜ in der Zuständigkeit der Stadt Grevenbroich,
2.) Bau der Ortsumgehung Noithausen in der Zuständigkeit des
Rhein-Kreises Neuss.
Die Beseitigung des BÜ ist
eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme, bei der die Stadt Grevenbroich
Kreuzungsbeteiligte ist und 1/3 der Kosten übernehmen muss. Das Kostendrittel
der Stadt gemäß § 13 EKrG ist zuschussfähig. Die Ortsumgehung ist als Ersatz
für den Kfz-Verkehr infolge der BÜ-Beseitigung nach dem Entflechtungsgesetz
separat förderfähig und muss vom Rhein-Kreis Neuss beantragt werden. Hierbei
sind die eingesparten Kosten aus der städtischen EKrG-Maßnahme für den Verzicht
einer Kfz-Lösung in der Ortslage zu verrechnen. Das heißt, es wird für den Kfz-Verkehr
nur eine Baumaßnahme (Eisenbahnüberführung im Zuge der Ortsumgehung)
bezuschusst. Die Stadt Grevenbroich hat mit Schreiben vom 19.01.2012
mitgeteilt, dass sie sich der Sache angenommen hat und die noch offenen Fragen
mit Bezirksregierung Düsseldorf klärt.
Als weitere
Straßenbaumaßnahme ist die K 22n Ortsumgehung Laach als Maßnahme des weiteren
Bedarfs enthalten.