Betreff
Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der L 142 zwischen der K 7 und K 30 mit Anlage eines kombinierten Geh- und Radweges bei Neuss-Hoisten
Vorlage
66/1682/XV/2012
Art
Bericht

Sachverhalt:

Das vom Landesbetrieb Straßenbau NRW – Regionalniederlassung Niederrhein – zur Planfeststellung eingereichte Straßenneubauprojekt umfasst folgende Abschnitte:

  1. Anbau eines Radweges an der Südseite der L 142 zwischen der Einmündung Hochstadenstraße (K 7) und der K 30
  2. Anbau eines Radweges an der Ostseite der K 7 zwischen der L 142 und der Hoistener Schulstraße
  3. Umbau des vorhandenen Knotens L 142/K 7 zu einem Kreisverkehrsplatz
  4. Ausbau der Kreuzung L 142/Pfeifenbäcker-Straße / Kreuzstraße und Pilgramstraße

 

Durch die vorgesehenen Einzelmaßnahmen soll aufgrund einer Erhöhung der Verkehrssicherheit eine deutliche Verbesserung der Verkehrsqualität für alle Verkehrsteilnehmer erfolgen.

Die Bezirksregierung Düsseldorf führt derzeit auf Antrag des Landesbetriebes auf Grundlage des Straßen- und Wegegesetztes NRW das Anhörungsverfahren für diese Maßnahmen durch, wobei der Rhein-Kreis Neuss als Träger öffentlicher Belange sowie im Besonderen als Baulastträger der K 7 beteiligt ist und im Rahmen dieses Verfahrens bis spätestens 16.03.2012 eine Stellungnahme abzugeben hat.

 

Vereinbarungsgemäß hat der Rhein-Kreis Neuss – neben den Kosten für den Radweg im Bereich der K 7 / Hochstadenstraße – insbesondere einen Kostenanteil für den Bau des geplanten Kreisverkehrsplatzes (KVP) L 142 / K 7 zu tragen.

Der Kreis und die Stadt Neuss übernehmen die Mehrkosten für den Bau des KVP gegenüber einer signalisierten Kreuzung zur Hälfte in Höhe von jeweils 31.000 €.