Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erteilung der eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis für das Gebiet der Physiotherapie in Nordrhein-Westfalen
Vorlage
ZS2/1688/XV/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erteilung der eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis für das Gebiet der Physiotherapie in Nordrhein-Westfalen mit der Landeshauptstadt Düsseldorf abzuschließen.


Sachverhalt:

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az: 3 C 19/08) ist auch für eine eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis für den Bereich der Physiotherapie ein Kenntnisüberprüfungsverfahren durchzuführen und ggf. eine entsprechende Erlaubnis zu erteilen. Zuständig sind die unteren Gesundheitsbehörden.

 

Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat Bereitschaft signalisiert, die Erteilung der eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis im Bereich Physiotherapie zentral für alle kreisfreien Städte und Kreise durchzuführen, sollte dies gewünscht werden.

 

Mit Rundschreiben 693/10 vom 29.09.2010 hat der Landkreistag die Kreise gebeten ihr Interesse zu bekunden. Der Rhein-Kreis Neuss hat sich für die Übernahme der Aufgabe durch die Landeshauptstadt Düsseldorf ausgesprochen. Zwischenzeitlich haben 5 Städte und 19 Kreise die beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Landeshauptstadt Düsseldorf abgeschlossen.

 

Der Abschluss der Vereinbarung hat den Vorteil, dass die Prüfungen einheitlich stattfinden und in den Städten und Kreisen kein entsprechendes Personal vorgehalten werden muss. Eine Kostenausgleichsregelung ist nicht erforderlich, da erwartet wird, dass das Gebührenaufkommen zur Kostendeckung ausreichend ist.

 

Eine vergleichbare öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die zentrale Erteilung von Erlaubnissen zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung sowie die zentrale Durchführung der Kenntnisüberprüfung von Heilpraktiker-Anwärtern wurde 1996 mit der Stadt Krefeld abgeschlossen, die diese Aufgabe für den Regierungsbezirk Düsseldorf wahrnimmt.