Betreff
Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 1-3 GemHVO NRW von 2011 nach 2012 im Rahmen des Jahresabschlusses 2011
Vorlage
20/1692/XV/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Dem Kreistag ist gemäß § 22 Abs. 4 GemHVO NRW eine Übersicht über die Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan 2012 vorzulegen.

 

Der Finanzausschuss nimmt die Übersicht, der gemäß § 22 Abs. 1-3 GemHVO NRW von 2011 nach 2012 übertragenen Ermächtigungen, zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt eine entsprechende Beschlussfassung durch den Kreistag.

 


Sachverhalt:

Nach § 22 Abs. 4 GemHVO NRW ist dem Kreistag eine entsprechende Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen mit den Auswirkungen auf den Ergebnis- und den Finanzplan vorzulegen. Die gemäß § 22 Abs. 1-3 GemHVO NRW von 2011 nach 2012 übertragenen Ermächtigungen haben im Abschlussjahr 2011 keinerlei Einfluss auf das Jahresergebnis. 2012 führen sie zu einer Erhöhung der Planungspositionen, wodurch sich dann bei Inanspruchnahme eine Auswirkung auf das Jahresergebnis 2012 ergeben kann. Die Kreisumlage ist hiervon nicht tangiert.

 

Die von 2011 übertragenen Ermächtigungen erhöhen die Planungspositionen des Jahres 2012 wie folgt:

 

AUFWENDUNGEN

3.566.195,90 €

AUSWIRKUNGEN AUF DEN ERGEBNISPLAN 2012

3.566.195,90 €

 

 

AUSZAHLUNGEN AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT

4.301.310,31 €

AUSZAHLUNGEN AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT

5.692.804,10 €

AUSWIRKUNGEN AUF DEN FINANZPLAN 2012

9.994.114,41 €

 

Für die Ermächtigungsübertragungen bei den Aufwendungen wurde gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO NRW innerhalb des Eigenkapitals eine zweckgebundene Deckungsrücklage in Höhe von 3.566.195,90 € (Vorjahr: 5.019.957,35 €) gebildet.

 

Als größten Posten enthalten die übertragenen Aufwendungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit jeweils einen Betrag in Höhe von 1.993.911,00 €. Der Bund hat diese Mittel in 2011 für die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes zur Verfügung gestellt. Bis zur zweckentsprechenden Verwendung wird dieser Betrag als „Passiver Rechnungsabgrenzungsposten“ vorgehalten.

Damit die Abwicklung ab 2012 erfolgen kann, wurden in Höhe der vorgenannten Mittel entsprechende Ermächtigungsübertragungen bei den Aufwendungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit vorgesehen. Die dann ab 2012 entstehenden Aufwendungen verlaufen bei dieser Verfahrensweise ergebnisneutral und belasten nicht das Jahresergebnis 2012, da jeweils ein Ertrag in gleicher Höhe aus der Auflösung des in 2011 gebildeten „Passiven Rechnungsabgrenzungspostens“ gegenübersteht.

 

Eine Gesamtübersicht der übertragenen Ermächtigungen mit den entsprechenden Begründungen, ist in der Anlage beigefügt.