Betreff
kommunale Kindertageseinrichtung "Garzweiler" in Jüchen
Vorlage
51/1718/XV/2012
Art
Tischvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinde Jüchen wird für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Garzweiler“ in Jüchen zu den Baukosten in Höhe von 201.966,00 € ein Zuschuss von 143.673,00 € für die Schaffung von 8 U3-Plätzen aus den angekündigten Mitteln des Bundes gewährt.

Die Mittel werden nach Baufortschritt zu 2/3 im Jahr 2012 und zu 1/3 im Jahr 2013 gewährt.

Die Bewilligung ist abhängig von der tatsächlichen Bewilligung durch das Land. Die Verwaltung darf den Zuschuss ggfls. an neue Richtlinien des Landes anpassen.

 

Zusätzlich wird der Gemeinde Jüchen ein Kreiszuschuss auf der Grundlage des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 in Höhe von 50% der anerkennungsfähigen Kosten, die die zuwendungsfähigen Ausgaben der Landesförderung übersteigen, gewährt. Die Landesförderung übersteigenden Kosten betragen 41.966,00 €.

Der 50%ige Anteil des Kreisjugendamtes beträgt 20.983,00 €. Die Auszahlung dieses zusätzlichen Zuschusses erfolgt unter der Bedingung, dass eigene Rücklagen für die Tageseinrichtung nicht zur Verfügung stehen.

Die Mittel stehen im Haushalt 2012, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts, im Produktplan 060 361 010 zur Verfügung.

Die Mittel des Landes stehen vorbehaltlich der Bewilligung durch das Land zur Verfügung.

 


Sachverhalt:

In der 3gruppigen Einrichtung werden bereits 8 Kinder unter 3 Jahren in einer kleinen altersgemischten Gruppe betreut. Mit der Erweiterung sollen die räumlichen Voraussetzungen zur Aufnahme von weitern 8 Kindern unter 3 Jahren geschaffen werden.

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf 201.966,00 €.

Nach den Förderrichtlinien des Landes für Bundesmittel können Zuschüsse in Höhe

von 18.000,00 € x 8 Plätze = 144.000,00 € gewährt werden. Da mit den Bundesmitteln in Höhe von 287.346,00 € zwei Maßnahmen mit jeweils 8 Plätzen realisiert werden sollen, fällt die Förderung geringfügig um 327,00 € niedriger aus, (287.346,00 € : 2 = 143.673,00 €). Die tatsächliche Förderung beträgt demnach 143.673,00 €.

Die Mittel sind nach Baufortschritt zu 2/3 in 2012 und zu 1/3 in 2013 auszuzahlen.

Der Träger hat einen Eigenanteil von 16.327,00 € zu tragen.

Bei anerkennungsfähigen Gesamtkosten von höchstens 160.000,00 € übersteigen die Baukosten den Höchstförderbetrag um eine Differenz von 41.966,-- €.

Gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 ist hier eine 50% Förderung möglich. Der Träger hat deshalb einen Antrag auf zusätzliche Förderung gestellt.