Betreff
Kreishaushalt 2012: Beratung über den Entwurf
Vorlage
20/1719/XV/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Entwurf des Haushaltes des Rhein-Kreises Neuss für das Haushaltsjahr 2012 wurde am 21.12.2011 in den Kreistag eingebracht, der ihn zur weiteren Beratung an die Fraktionen und den Finanzausschuss verwies.

 

Nach § 54 KrO NRW ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen für die Dauer des Beteiligungsverfahrens im Kreistag während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich auszulegen Gegen den Entwurf können die Einwohner und Abgabepflichtigen innerhalb einer Frist von 14 Tagen – hier vom 09. bis 20.01.2012 – Einwendungen erheben. Von diesem Recht wurde kein Gebrauch gemacht.

 

Die 1. Änderungsliste sowie die Wunschliste zum Haushaltsentwurf 2012 wurden bereits zugeleitet.

 

Eine 2. Änderungsliste zum Haushaltsentwurf 2012 ist beigefügt. Darin werden vor allem

-          die Entwicklung im Jahr 2011 bei den sozialen Leistungen sowie die aktuellen Arbeitsmarktzahlen

-          und die Festsetzung des Hebesatzes der Landschaftsumlage auf 16,7 v. H.

berücksichtigt.