Betreff
Haushaltssatzung 2012
Vorlage
20/1745/XV/2012
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisausschuss beschließt die aus der Anlage ersichtlichen Änderungen des Ergebnis- bzw. Finanzplanes 2012.

Er empfiehlt dem Kreistag den Beschluss der Haushaltssatzung des Rhein-Kreises Neuss mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2012 unter Berücksichtigung der Veränderungen aus den Haushaltsberatungen aufgrund des § 53 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der §§ 75 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der jeweils zurzeit gültigen Fassung.


Sachverhalt:

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 27.02.2012 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan nebst Anlagen des Rhein-Kreises Neuss für das Haushaltsjahr 2012 beraten.

Nach Abschluss der Beratungen ergibt sich für den Ergebnisplan ein Fehlbedarf von 252.500 EUR. Der Finanzausschuss beschloss, den Hebesatz der Kreisumlage auf 42,9 v. H. festzusetzen mit dem gleichzeitigen Auftrag an die Verwaltung, für die zuvor genannte Deckungslücke einen entsprechenden Deckungsvorschlag zu erarbeiten.

Der Vorschlag der Verwaltung ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

Wegen der angesprochenen Rechtsfrage zum Haushaltsausgleich durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage sprach Herr Kämmerer Graul mit der Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Dabei ist folgendes maßgebend:

Die Ausgleichsrücklage hat den Zweck, Schwankungen im jeweiligen Jahresergebnis sowie im Verhältnis zu anderen Haushaltsjahren auszugleichen. Dies ergibt sich bereits aus dem Wortsinn der Vorschrift. Die Ausgleichsrücklage darf nicht dazu genutzt werden, Dauerdefizite und/oder Haushaltsrisiken auf der Ebene der Städte und Gemeinden abzufedern oder auszugleichen. Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 12,5 Mio. EUR ist auch vor dem Hintergrund des zu erwartenden negativen Jahresergebnisses 2011 des Kreises in Höhe von rund 9 – 10 Mio. EUR nicht tragbar.