Beschlussempfehlung:
Dem Paritätischen Sozialdienst wird zu den Betriebskosten von Spielgruppen für das Jahr 2012 ein freiwilliger Zuschuss in Form einer Pauschale je Spielgruppe von 895 €/Jahr x 2 Gruppen = 1.790,00 € + ein Mietzuschuss von 1/3 der Mietkosten = 315,00 €, ergibt zusammen 2.105,00 € gewährt.
Die Verwendung des Zuschusses ist bis zum 31.3.2013 nachzuweisen.
Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus der Zahl der tatsächlich angebotenen Gruppen und den tatsächlichen Mietzahlungen.
Die Mittel sind im Haushalt 2012 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.
Sachverhalt:
Der
Paritätische Sozialdienst betreibt Spielgruppen für Kinder unter 3 Jahren in
folgenden Orten im Einzugsbereich des Kreisjugendamtes:
Ort |
Anzahl
der Gruppen |
Spielgruppe
Kleinenbroich |
1 |
Spielgruppe
Jüchen, Alleestr. |
1 |
Spielgruppe
Glehn |
0 (geschlossen zum 31.3.2011) |
Spielgruppen
gesamt |
2 |
Eine
Betriebserlaubnis des Landschaftsverbandes nach § 45 KJHG ist erteilt.
Aus
Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird dem Paritätischen Sozialdienst für
die Spielgruppen eine Förderung in Form einer Pauschale je Gruppe in Höhe von
895,00 €/Jahr gewährt. Im Jahre 2012 sind voraussichtlich 2 Gruppen in Betrieb.
Der Zuschuss beträgt daher 2 x 895,00 €
= 1.790,00 €.
Inzwischen
wird für die Nutzung der Räume in Jüchen eine Miete gefordert. Eine Miete in
Höhe von 944,00 € wird für das Jahr 2012 erwartet. 1/3 der Mietkosten = 315,00
€ sollen daher zusätzlich als Zuschuss gewährt werden.