Betreff
Schuldnerberatung
Vorlage
50/1826/XV/2012
Art
Bericht

Sachverhalt:

Neukonzeption der Schuldnerberatung – Sachstand

 

Die soziale Schuldnerberatung ist gemäß § 11 Abs. 5 SGB XII und § 16 Abs. 2 Nr. 2 SGB II Aufgabe des örtlichen Trägers der Sozialhilfe bzw. des kommunalen Trägers der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Der Rhein-Kreis Neuss hat daher am 01.08.2005 mit den Trägern der Schuldnerberatungsstellen im Rhein-Kreis Neuss eine Leistungsvereinbarung getroffen, die eine kreisweite und bedarfsgerechte Versorgung sicherstellen soll.

 

In den vergangenen Jahren ist auf Basis der Leistungsvereinbarung und den von der Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungsstellen im Rhein-Kreis Neuss vorgelegten Auslastungszahlen das Beratungsangebot bedarfsorientiert ausgebaut worden. Auf die im Jahr 2005 mit vier Beratern bestehende Schuldnerberatung ist so – zielbestimmt für das Klientel nach dem SGB II – eine Aufstockung auf nunmehr sieben Beratungskräfte erfolgt. Die Nachbesetzungen werden gänzlich vom Rhein-Kreis Neuss finanziert.

 

Im Jahr 2010 wurden die vier Schuldnerberatungsstellen vom Rhein-Kreis Neuss mit 256.424,47 € gefördert. Alle Kommunen im Rhein-Kreis Neuss beteiligten sich ebenfalls – in unterschiedlicher Höhe – an der Finanzierung der Schuldnerberatung durch Zuwendungen von insgesamt 229.204,42 €, da die Schuldnerberatung im Rahmen der allgemeinen Daseinvorsorge auch ein Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger ist; sie ist zudem Bestandteil der örtlichen Wohnungsnothilfe und auch der Jugendhilfe.

 

Von der Stadt Neuss wurde zwischenzeitlich der Wunsch geäußert, die Schuldnerberatung auf eine einheitliche Basis zu stellen. Hierzu soll der Rhein-Kreis Neuss die gesamte Förderung der Schuldnerberatungsstellen übernehmen. Die kommunalen Zuwendungen würden dann entfallen. Die Aufwendungen für den Rhein-Kreis Neuss würden sich bei Übernahme der Zuwendungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden auf insgesamt 485.628,89 € erhöhen (Stand 2010).

 

Zur Ausgestaltung einer Konzeption zur zukünftigen Finanzierung der Schuldnerberatung hat die Stadt Neuss einen Aufgabenkatalog erarbeitet. Die strukturelle Umstellung der Finanzierung wirft auch die Frage auf, inwieweit präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Überschuldung - losgelöst von der bisherigen Finanzierung - durch die Kommunen übernommen werden können.

 

Die Verwaltung arbeitet derzeit an verschiedenen Lösungsvorschlägen. Hierzu werden diverse Finanzierungsmodelle erstellt und mit den Kommunen erörtert. Neben der Verteilung der Lasten anhand der Kreisumlage wird auch über eine Lastenaufteilung anhand der Bevölkerung, der Zahl der Bedarfsgemeinschaften und der jeweiligen Schuldnerquote beraten.

 

Das letzte Abstimmungsgespräch hierzu mit der Stadt Neuss fand am 22.05.2012 statt.

 

Ein Vorschlag zum weiteren Vorgehen wird in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 13.09.2012 vorgelegt.