Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Im Jahr 2003 hat sich im Rhein-Kreis
Neuss eine Arbeitsgruppe mit dem Ziel gebildet, die Förderung für Kinder mit
Lern- und Leistungsauffälligkeiten transparenter und verbindlicher zu
gestalten. Anlass für die Bildung der Arbeitsgruppe war, dass bei den
Jugendämtern zunehmend Anträge auf Kostenübernahme für die Förderung bei Lese-
und Rechtschreibschwierigkeiten oder Dyskalkulie gestellt wurden. Die
Arbeitsgruppe bestand aus Vertretern der Schulaufsicht, des
Schulpsychologischen Dienstes und der Jugendämter im Rhein-Kreis Neuss.
Die entstandene Arbeitshilfe baute
erfolgreich auf bestehende Strukturen in Schule und Jugendhilfe auf und
verstand sich als Gegenstand eines im Netzwerk fortzuführenden Prozesses.
Ergebnis dieses gemeinsamen Weges ist die überarbeitete und erweiterte zweite
Auflage der Arbeitshilfe in Form eines Leitfadens, der die Aufgaben und Arbeitsweisen
der einzelnen Akteure sowie ihre Kooperation im Einzelfall konkretisiert und
aktualisiert. Der leitfaden ist als Anlage beigefügt.
Kinder und Jugendliche mit
Teilleistungsschwierigkeiten und ihre Förderung im schulischen und
außerschulischen Alltag werden auch zukünftig im Blickfeld von Schule und
Jugendhilfe sein, um ihnen eine gelingende Sozialisation in Schule und
Gesellschaft zu ermöglichen.