Beschlussempfehlung:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Im November 2011 haben die Partner im Ausbildungskonsens des Landes NRW die Einführung eines „neuen Übergangssystems Schule – Beruf NRW“ beschlossen. Ziel ist es, mittelfristig allen jungen Frauen und Männern, die ausbildungsfähig und ausbildungswillig sind, eine verbindliche Ausbildungsperspektive zu geben.
Die Eckpunkte des neuen Übergangssystems sind in der Anlage erläutert.
Die Kreise und kreisfreien Städte sollen in ihrem Zuständigkeitsbereich die kommunale Koordinierung des Übergangssystems übernehmen. Nach dem Start in sieben Referenzkommunen soll das Übergangssystem bis Ende 2013 schrittweise in allen 53 Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt werden.
Das Land NRW fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Bei den Personalausgaben sind förderfähig:
1 Leitungsstelle Entgeltgruppe 14, Stufe 5 TV-L und
3 weitere Stellen bis max. Entgeltgruppe 12, Stufe 5 TV-L.
Für Sachausgaben gilt ein Höchstbetrag von 15.600 € pro Jahr und Stelle.
Am 14.05.2012 berät die Kreisverwaltung das Neue Übergangssystem mit den Schuldezernenten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Über die Ergebnisse wird die Verwaltung in der Sitzung berichten.