Betreff
4. Änderung des Landschaftsplanes III - Meerbusch/Kaarst/Korschenbroich –
hier:
a) Vorbereitung der Beschlussfassung des Kreistages zu den Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde und der Bürger,
b) Vorbereitung des Beschlusses durch den Kreistag zur Erarbeitung des Entwurfes und der Durchführung der Offenlage.
Vorlage
61/1855/XV/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:

 

a) Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss bestätigt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange und des Landschaftsbeirates sowie der Bürger aus der frühzeitigen Beteiligung zur 4. Änderung des Landschaftsplanes III Meerbusch/Kaarst/Korschenbroich – .

 

b) Der Kreistag beauftragt die Verwaltung gem. § 27 a und § 27c des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW, GV NRW v. 25.08.2000, S. 568) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.März 2010 (GV NRW S. 185) mit der Erarbeitung des Entwurfs der 4. Änderung des LP III – Meerbusch/Kaarst/Korschenbroich – und der Durchführung der Auslegung und des Beteiligungsverfahrens.

 


Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 21.12.2011 beschloss der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss die Fortführung der 4. Änderung des Landschaftsplanes III - Meerbusch/Kaarst/Korschenbroich – gem. Aufstellungsbeschluss vom 02.10.2002.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger gem. 27 a und 27 b Landschaftsgesetz NRW (LG NRW, GV NRW v. 25.08.2005, S. 568; zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.03.2010, GV NRW S. 185) auf der Grundlage eines aktuellen Vorentwurfs erneut durchzuführen.

 

Gegenstand dieser Änderungsverfahren ist die Anpassung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss gem. der FFH-Gebietsausweisungen (Richtlinie 92/43/EWG) auf Grundlage des § 32 Abs. 2 und 3 Bundesnaturschutzgesetz (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege – BNatschG vom 29.07.2009, BGBl. I S. 2542).

 

Die Inhalte des Vorentwurfs sind im Einzelnen der (Anlage 1) zu entnehmen.

 

Die frühzeitige Beteiligung erfolgte für die Träger öffentlicher Belange und den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde in der Zeit vom 12.03. bis 20.04.2012 und für die Bürger in der Zeit vom 22.03. bis 25.04.2012.

 

In der (Anlage 2) sind die Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange, des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde sowie der Bürger zu dem Änderungsverfahren als Synopse aufgeführt und die Stellungnahmen der Verwaltung im Einzelnen dem jeweiligen Einwender zugeordnet.