Betreff
Kommunale Beschäftigungsförderung
Vorlage
50/1890/XV/2012
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Der Rhein-Kreis Neuss hat viele Jahre – bis zur Sozialrechtsreform Hartz IV – und noch einschließlich der Jahre 2005 – 2008 besondere Beschäftigungsinitiativen gefördert.

 

Mit dem Inkrafttreten des SGB II ist seit 2005 für arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Förderungen der Bund bzw. die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Maßnahmen und Projekte, die auf eine Eingliederung von Leistungsberechtigten des SGB II zielen, werden daher vom Jobcenter des Rhein-Kreises Neuss in der Regel über Einzelfallförderungen gefördert.

 

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hat für den Haushalt 2012 wieder einen Ansatz für Zuschüsse an Arbeits- und Beschäftigungsinitiativen in Höhe von 67.500 € eingerichtet.

 

Zudem wurde einen Haushaltsansatz in Höhe von 200.000 €, verbunden mit einem Ertragskonto in Höhe von 100.000 € (Beteiligung Dritter), für ein „Soziales Handlungskonzept“ beschlossen. Mit diesem sollen ebenfalls Initiativen gefördert werden, die insbesondere der Qualifizierung von arbeitslosen Jugendlichen / U25, Berufsrückkehrerinnen nach der Kinder-/Elternzeit dienen sowie Maßnahmen, die zielgerichtet z.B. der Inklusion von behinderten Menschen dienen und dem Fachkräftemangel in der Altenpflege.

 

Das Jobcenter des Rhein-Kreises Neuss hat die grundsätzliche konzeptionelle Ausrichtung auf die genannten Personenkreise mit Schreiben vom 15.05.2012 als richtig bestätigt. Gemeinsam mit dem Jobcenter des Rhein-Kreises Neuss werden alle an den Kreis herangetragenen neuen Beschäftigungsprojekte bezüglich ihrer Integrationswirksamkeit geprüft. Die Förderung geeigneter Projekte wird zum möglichst effizienten Mitteleinsatz besonders auch in Form von Ko-Finanzierungen mit dem Jobcenter erfolgen.

 

Aktuell beabsichtigt das Land Nordrhein-Westfalen, ebenfalls aus Gründen der Instrumentenreform des SGB II und der daher bei den Jobcentern abgesenkten Bundesmitteln, die „Neuauflage“ einer öffentlich geförderten Beschäftigung.

 

Der Verwaltung liegt hierzu ein Eckpunktepapier des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) vom 02.03.2012 vor, das einem kleineren Kreis von Kommunen, unter Beteiligung des Rhein-Kreises Neuss, und den kommunalen Spitzenverbänden am 14.05.2012 vorgestellt wurde. Danach beabsichtigt das Arbeitsministerium zur Erprobung unterschiedlicher Ansätze Modellprojekte öffentlich geförderter Beschäftigung in den Regionen zu fördern. Die aktive finanzielle und inhaltliche Mitwirkung der Jobcenter und der Kommunen vor Ort ist dabei Förderungsvoraussetzung. Die kommunale Beteiligung ist mit einem sog. flexiblen Minderleistungsausgleichs („Teil-Passiv-Aktiv-Transfer“ = eingesparte Kosten der Unterkunft) begründet.

 

Die weitere Ausgestaltung der Eckpunkte mit Einzelheiten zur Zielausrichtung, den Fördermodalitäten, des Verfahrens sowie der gewünschten Interessenbekundung soll noch vor den Sommerferien abgeschlossen sein.

 

Die Verwaltung wird prüfen, inwieweit die Mittel aus dem „Sozialen Handlungskonzept“ innerhalb der Vorgaben dieses Landesprogramm sinnvoll eingesetzt werden können.

 

Zudem kann berichtet werden, dass auch auf Grund des Engagements des Rhein-Kreises Neuss als Träger des Jobcenters die Finanzierungen der Radstationen im Rhein-Kreis Neuss gesichert sind. Mit den Beteiligten werden derzeit Gespräche hinsichtlich der Finanzierung ab 2013 geführt.