Betreff
Einrichtung eines "Kommunalen Integrationszentrums" - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.04.2012
Vorlage
50/1894/XV/2012
Art
Antrag

Sachverhalt:

Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Antrag vom 19.04.2012 die Einrichtung eines „Kommunalen Integrationszentrums“ beantragt (s. Anlage). Der Antrag ist auf Bitte der Fraktion auch im Schulausschuss am 21.05.2012 behandelt worden.

 

Die für den Schulausschuss von der Verwaltung erstellten Erläuterungen sind beigefügt. Der Schulausschuss hat folgenden Beschluss gefasst: Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung einen Sachstandsbericht aller Aktivitäten im Bereich der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund im Rhein-Kreis Neuss zu erarbeiten.

 

 

Zur allgemeinen Information des Ausschusses werden zum Antrag nochmals die rechtlichen Hintergründe und Vorgaben vorgestellt:

 

Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetz –TIG-)

 

Durch das rückwirkend zum 01.01.2012 in Kraft getretene Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW soll die Integrationsarbeit flächendeckend als Querschnittsaufgabe etabliert werden. Die bisherige Förderstruktur des Landes wird entsprechend verändert.

 

Intention des Gesetzes ist die Einrichtung sogenannter „kommunaler Integrationszentren“ (KIZ) in allen 54 Kreisen und kreisfreien Städten des Landes. Hierdurch soll die integrationspolitische Infrastruktur optimiert werden. Bisherige integrationspolitische Ansätze und Strukturen wie die KOMM-IN-Förderung (Transparenz, Vernetzung) und die Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien –RAA- (Integration durch Bildung) sollen in den KIZ zusammengeführt werden. Die Einrichtung der KIZ ist freiwillig, um keine Konnexität herbeizuführen.

 

 

Gesetzliche Voraussetzungen gemäß § 7 TIG zur Förderung der Einrichtung eines kommunalen Integrationszentrums:

 

  • Kreis oder kreisfreie Stadt
  • Vorhandensein eines Integrationskonzeptes
  • Einvernehmen mit den Gemeinden
  • Förderrichtlinien des Landes

 

 

Aufgaben eines kommunalen Integrationszentrums (KIZ) laut Gesetz:

 

  1. Unterstützung der Angebote im Elementarbereich, in der Schule und beim Übergang von Schule in den Beruf in Zusammenarbeit mit den unteren Schulaufsichtsbehörden, um die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu verbessern
  2. Koordinierung der auf die Integration und das Zusammenleben in Vielfalt bezogenen Aktivitäten und Angebote der kommunalen Ämter und Einrichtungen sowie der freien Träger vor Ort
  3. Ergänzende Angebote zur Qualifizierung der Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen, in Schulen und in sonstigen Bildungseinrichtungen hinsichtlich einer Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowie einer Zusammenarbeit mit den zugewanderten Eltern
  4. Unterstützung des Landes: Für Integrationsprojekte mit landesweiter Bedeutung kann das Land im Einvernehmen mit den betroffenen Kommunen die Strukturen der KIZ nutzen.

Die unter Ziffer 1 und 3 aufgeführten Aufgaben sind originäre Aufgaben der Regionalen Arbeitsstellen (RAA), die auch schon vor Erlass des TIG durch die RAA erbracht wurden.

 

Unter Ziffer 2 werden Aufgaben der Koordinierung und Vernetzung zusammengefasst, die bisher teilweise durch KOMM-IN-Projekte des Landes gefördert wurden, teilweise aber auch vielfach in Eigenleistung von den Kommunen erbracht wurden.

 

 

Voraussichtliche finanzielle Förderung des Landes

 

Laut Gesetz erfolgt eine Förderung auf der Grundlage entsprechender Förderrichtlinien des Landes, welche noch erlassen werden müssen. Die Intention der Förderung ist auf Dauer ausgelegt, gewährleistet ist dies aber nicht. Vorgesehen sind pauschale Förderungen je Stelle. Laut einem „Eckpunktepapier“ zur Umsetzung des TIG ist folgende Förderung beabsichtigt:

 

  • 2 Sozialpädagogen-/ Sozialarbeiterstellen
  • 2 Lehrerstellen durch Abordnung seitens des Schulministeriums

    Diese vier Stellen betreffen die bisherige Grundausstattung einer RAA und sind zuständig für RAA-Aufgaben. Darüber hinaus ist folgende Förderung vorgesehen:

  • 1 Stelle Verwaltungskraft oder Sozialpädagoge/Sozialarbeiter
  • ½Stelle Bürokraft/Assistenz

 

Die beiden letztgenannten Stellen sollen insbesondere für die über die RAA hinausgehenden Vernetzungs- und Koordinierungsaufgaben zuständig sein.

 

Ob die Personalkosten vollständig abgedeckt werden, bleibt abzuwarten, da eine pauschale Förderung vorgesehen ist. Auf jeden Fall werden wohl keine Sachkosten gefördert werden. Da es sich nicht um eine Pflichtaufgabe handelt, ist die Finanzierung vom Landeshaushalt abhängig.

 

 

Derzeitige Situation im Rhein-Kreis Neuss

 

Die im November 2011 eingerichtete und dem Schulamt angegliederte RAA befindet sich noch im Aufbau. Zurzeit sind zwei Sozialpädagogenstellen (eine Stelle Vollzeit, zwei Stellen Teilzeit) besetzt. Die Mitarbeiterinnen lernen derzeit die Schul- und Bildungslandschaft mit ihren vielfältigen Einrichtungen im Rhein-Kreis Neuss kennen, knüpfen Kontakte und arbeiten am Aufbau eines funktionierenden Netzwerkes, um entsprechende Maßnahmen entwickeln und durchführen zu können. Die beiden Lehrerstellen, die vom Schulministerium abgeordnet werden, sind ausgeschrieben, aber noch nicht besetzt. Sie sollen voraussichtlich zum neuen Schuljahr im Sommerbesetztwerden.

Der Bereich der Integration von Migranten ist als Querschnittsaufgabe dem Dezernat II, Sozialamt, Produktgruppe Integrations- und Vertriebenenamt, zugeordnet. Die bereits vorhandene gute Infrastruktur der Integrationsarbeit dient vor allem der Vernetzung und Koordinierung sowie der Vermeidung von Doppelstrukturen und –förderungen und umfasst beispielsweise folgende Aufgaben:

 

  • Förderung der Wohlfahrtsverbände durch Zuschüsse zur Integration von Migranten und Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung, Einforderung eines abgestimmten Gesamtkonzeptes der geförderten Verbände zur Integration von Migranten

  • Arbeitskreis Integration

 

  Zusammenarbeit und Abstimmung mit den geförderten Verbänden und der Ausländerbehörde Rhein-Kreis Neuss

 

  • Steuerungsgruppe Integration

Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen Verwaltung, Politik, Verbänden und anderen wichtigen Akteuren auf interkommunaler Ebene, Weiterführung der Ergebnisse des Integrationsworkshops, Fahrplan und Überwachung der Umsetzung der in den Handlungsfeldern beschlossenen einzelnen Maßnahmen der Integrationsarbeit im Rhein-Kreis Neuss

 

  • Berichterstattung und Information im SozGesA
  • Durchführung von Integrationsworkshops
  • Auslobung Integrationspreis
  • Vorbereitung Integrationsgipfel