Betreff
6. Änderung des Landschaftsplanes III - Meerbusch/Kaarst/Korschenbroich
a) Beschlussfassung des Kreistages zu den Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde und der Bürger,
b) Satzungsbeschluß der 6. Änderung des Landschaftsplanes III - Meerbusch /Kaarst/Korschenbroich - durch den Kreistag
Vorlage
61/1921/XV/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss bestätigt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange und des Landschaftsbeirates sowie der Bürger aus dem Beteiligungsverfahren zur 6. Änderung des Landschaftsplanes III – Meerbusch / Kaarst /Korschenbroich – und beschließt, gem. § 16 und § 27 in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW, GV NRW v. 21.07.2000, S. 568) zuletzt geändert am 16.März 2010 (GV NRW S. 185) die 6. Änderung des Landschaftsplanes III – Meerbusch / Kaarst /Korschenbroich – in der zur Sitzung vorgelegten Fassung vom 05.06.2012 (Anlage 3) als Satzung.

 


Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 21.12.2011 beschloss der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss gem. § 27 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW, GV NRW v. 21.07.2000, S. 568) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.03.2010 (GV NRW, S. 185) die Aufstellung der 6. Änderung des Landschaftsplanes III – Meerbusch / Kaarst / Korschenbroich –.

Gegenstand der Landschaftsplanänderung ist die möglichst vollständige Aufnahme der Landschaftsschutzflächen der Änderungsverordnung der Bezirksregierung vom 15.03.2007 und 06.03.2008 zur Landschaftsschutzverordnung für den Geltungsbereich des Rhein-Kreises Neuss von 1970 in den Geltungsbereich des Landschaftsplanes und die Festsetzung dieser Flächen im Landschaftsplan des Rhein-Kreises Neuss als Landschaftsschutzgebiet. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Auslegung des Entwurfes der 6. Änderung des LP III – Meerbusch / Kaarst Korschenbroich – und das Beteiligungsverfahren gem. § 27 a und § 27 c LG NRW durchzuführen.

 

Gegenstand der Beteiligung war der von der Verwaltung erarbeitete Entwurf, welcher die betreffenden Flächen, die gem. Verordnung der Bezirksregierung als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sind, in den Geltungsbereich des Landschaftsplanes aufnimmt. Für diese Flächen werden im Entwurf Entwicklungsziele dargestellt und gemäß der Abgrenzungen in der Verordnung der Bezirksregierung die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet vorgenommen.

 

In der 6. Änderung des LP III – Meerbusch / Kaarst Korschenbroich –

werden 5 Änderungsbereiche in den Entwurf aufgenommen:

-       Änderungsbereich „Kaarster See“

-       Änderungsbereich „Kaarst – Neuhof“

-       Änderungsbereich „Kaarst – Kläranlage“

-       Änderungsbereich „Korschenbroich – Bauernhütte“

-       Änderungsbereich „Korschenbroich – Sportplatz“

Die Inhalte des Entwurfs sind im Einzelnen der (Anlage 1) zu entnehmen.

 

Die Beteiligung erfolgte für die Träger öffentlicher Belange, den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde und für die Bürger in der Zeit vom 22.03. bis 25.04.2012.

 

In der (Anlage 2) sind die Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange, des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde sowie der Bürger zu den Änderungsverfahren als Synopse aufgeführt und die Stellungnahmen der Verwaltung im Einzelnen dem jeweiligen Einwender zugeordnet.

 

Gegenüber der Entwurfsfassung ergibt sich aufgrund der durchgeführten Beteiligung lediglich eine redaktionelle Änderung für den Satzungsentwurf der 6. Änderung des LP III (Anlage 3).

 

Über die Beschlussfassung des Planungs- und Umweltausschusses in dessen Sitzung am 05.06.2012 wird in der Sitzung berichtet.