Betreff
6. vereinfachte Änderung des Landschaftsplanes I - Neuss -
hier:
Satzungsbeschluß gem. § 16 Abs. 2 i.V.m. § 29 Abs. 2 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG NRW -) durch den Kreistag
Vorlage
61/1923/XV/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss beschließt, gem. § 16 in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW, GV NRW v. 21.07.2000, S. 568) zuletzt geändert am 16.März 2010 (GV NRW S. 185) die 6. vereinfachte Änderung des Landschaftsplanes I – Neuss – in der zur Sitzung vorgelegten Fassung vom 05.06.2012 (Anlage 2) als Satzung.


Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 21.12.2011 beschloss der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss gem. § 27 i. V. m. § 29 Abs.1 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG NRW - , GV NRW v. 21.07.2000, S. 568) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.03.2010 (GV NRW, S. 185) die Aufstellung zur Durchführung der 6. vereinfachten Änderung des Landschaftsplanes I – Neuss –.

 

Gegenstand der Landschaftsplanänderung ist die Festsetzung des alten Baumbestandes im historischen Park auf der Museumsinsel Hombroich als Naturdenkmal gem. § 28 Bundesnaturschutzgesetz.

 

Die 6. vereinfachte Änderung des Landschaftsplanes, Teilabschnitt I - Neuss – betrifft die Ergänzung der Naturdenkmalfestsetzungen gem. der allgemeinen Festsetzungen der Nr. 6.2.3 des Landschaftsplanes I - Neuss - für Naturdenkmale (Anlage 1) um die Festsetzungs-Nr. 6.2.3.17

 

„6.2.3.17: 13 Bäume des alten Baumbestandes des historischen Parks der Museumsinsel Hombroich.

          Gemarkung: Holzheim

Flur:11

Flurstück: 185 tlw.

Die Schutzfestsetzung erfolgt gem. § 28 Abs.1 Nr.1 und 2 BNatschG aufgrund der historischen Bedeutung und der Seltenheit, Eigenart und Schönheit des alten Baumbestandes.“

 

Die Beteiligung der von der Änderung betroffenen Träger öffentlicher Belange, des Beirats bei der Unteren Landschaftsbehörde sowie der Eigentümer der von der Änderung betroffenen Grundstücke wurde gem. § 29 Abs. 2 LG NRW in der Zeit vom 03.04. bis zum 04.05. 2012 durchgeführt.

 

Im Zuge des Beteiligungsverfahrens wurden keine Bedenken oder Anregungen erhoben.

 

Die 6. vereinfachte Änderung des Landschaftsplanes I – Neuss – besteht aus einer Änderung der textlichen Festsetzungen sowie der Entwicklungs- und Festsetzungskarte gem. dem anliegenden Satzungsentwurf (Anlage 2).

 

Über die Beschlussfassung des Planungs- und Umweltausschusses in dessen Sitzung am 05.06.2012 wird in der Sitzung berichtet.