Betreff
Antrag der Kreistagsfraktion UWG/ Die Aktive zum Thema "Beitritt zur Einkaufsgemeinschaft kommunaler Verwaltungen" vom 31.05.2012 und Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
65/1952/XV/2012
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Rhein-Kreis Neuss tritt der Einkaufsgemeinschaft kommunaler Verwaltungen des Deutschen Städtetages eG nicht bei.


Sachverhalt:

Zum Zweck der Bildung einer kommunalen Einkaufsgemeinschaft wurde durch den Deutschen Städtetag eine Genossenschaft gegründet. Nur mittels Beitritt zur Genossenschaft kann die Mitgliedschaft zur Einkaufsgemeinschaft erworben werden. Durch die Satzung der Genossenschaft werden den Mitgliedern einige Pflichten auferlegt. So ist z.B. der Erwerb eines Geschäftsanteils in Höhe von 500,- € erforderlich. Derzeit besteht die Einkaufgemeinschaft aus 16 bundesweit verstreuten Mitgliedern. Kreise sind dort bisher nicht anzutreffen.

Die kommunale Einkaufsgemeinschaft deckt das volle Spektrum der Beschaffungsvorhaben ab. Diese reichen von Einzelbeschaffungen über eine webbasierte Plattform bis hin zur Abwicklung formeller Vergabeverfahren.

 

Bei letzterem stellt das Verlorengehen der rechtlichen Selbständigkeit ein Hemmnis dar, da sich die Kommunen bei der Teilnahme an derartigen Ausschreibungen zur Abnahme der ausgeschriebenen Leistungen verpflichten müssen. Es gibt somit wenig Spielraum um auf spätere Intentionen bei der konkreten Bedarfsdeckung oder wegbrechende Finanzmittel reagieren zu können und ggf. auch aus der Ausschreibung „aussteigen“ zu können. Hiervon wäre dann nämlich die Gesamtausschreibung betroffen.

 

Die bisherigen Erfahrungen zeigen weiter, dass sich die erforderlichen Absprachen für einen konkreten und zeitlich bestimmten Bedarf hinsichtlich der Ausgestaltung der gewünschten Leistung und der terminlichen Abwicklung als schwierig gestalten. Diese ziehen den Beschaffungsvorgang zudem auch in die Länge.

 

Die bei der kommunalen Einkaufsgemeinschaft eingerichtete Beschaffungsplattform entspricht in etwa der durch den Rhein-Kreis Neuss genutzten Beschaffungs-Plattform Intersource. Diese erfüllt alle – auch formalen – Ansprüche an einen schnellen Beschaffungsprozess. Ein umfangreicher Wettbewerb ist durch das Einstellen eines Produktes auf der Plattform durch mehrere Anbieter gewährleistet. Da auch andere Kommunen über diese Plattform einkaufen, ist eine Bedarfsbündelung in gewisser Weise gegeben. Des Weiteren ist die Plattform in stetiger Erweiterung für Nachfrager und Anbieter. Somit entfällt ein diesbezüglich weitergehender Nutzen durch die Nutzung der Plattform der Einkaufsgemeinschaft.

 

Aus oben genannten Gründen und da sich auch nur die wenigsten Beschaffungsvorhaben in der Praxis tatsächlich für einen Bedarfsbündelung eignen, bietet der Beitritt zur Einkaufsgemeinschaft kaum Vorteile.