Beschlussempfehlung:
Der Rhein-Kreis Neuss tritt der Einkaufsgemeinschaft kommunaler Verwaltungen des Deutschen Städtetages eG nicht bei.
Sachverhalt:
Zum Zweck der Bildung einer
kommunalen Einkaufsgemeinschaft wurde durch den Deutschen Städtetag eine
Genossenschaft gegründet. Nur mittels Beitritt zur Genossenschaft kann die
Mitgliedschaft zur Einkaufsgemeinschaft erworben werden. Durch die Satzung der
Genossenschaft werden den Mitgliedern einige Pflichten auferlegt. So ist z.B.
der Erwerb eines Geschäftsanteils in Höhe von 500,- € erforderlich. Derzeit
besteht die Einkaufgemeinschaft aus 16 bundesweit verstreuten Mitgliedern.
Kreise sind dort bisher nicht anzutreffen.
Die kommunale Einkaufsgemeinschaft deckt
das volle Spektrum der Beschaffungsvorhaben ab. Diese reichen von
Einzelbeschaffungen über eine webbasierte Plattform bis hin zur Abwicklung formeller
Vergabeverfahren.
Bei letzterem stellt das Verlorengehen der rechtlichen
Selbständigkeit ein Hemmnis dar, da sich die Kommunen bei der Teilnahme an
derartigen Ausschreibungen zur Abnahme der ausgeschriebenen Leistungen
verpflichten müssen. Es gibt somit wenig Spielraum um auf spätere Intentionen
bei der konkreten Bedarfsdeckung oder wegbrechende Finanzmittel reagieren zu
können und ggf. auch aus der Ausschreibung „aussteigen“ zu können. Hiervon wäre
dann nämlich die Gesamtausschreibung betroffen.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen weiter,
dass sich die erforderlichen Absprachen für einen konkreten und zeitlich
bestimmten Bedarf hinsichtlich der Ausgestaltung der gewünschten Leistung und
der terminlichen Abwicklung als schwierig gestalten. Diese ziehen den
Beschaffungsvorgang zudem auch in die Länge.
Die bei der kommunalen Einkaufsgemeinschaft
eingerichtete Beschaffungsplattform entspricht in etwa der durch den
Rhein-Kreis Neuss genutzten Beschaffungs-Plattform Intersource. Diese erfüllt
alle – auch formalen – Ansprüche an einen schnellen Beschaffungsprozess. Ein
umfangreicher Wettbewerb ist durch das Einstellen eines Produktes auf der
Plattform durch mehrere Anbieter gewährleistet. Da auch andere Kommunen über
diese Plattform einkaufen, ist eine Bedarfsbündelung in gewisser Weise gegeben.
Des Weiteren ist die Plattform in stetiger Erweiterung für Nachfrager und
Anbieter. Somit entfällt ein diesbezüglich weitergehender Nutzen durch die
Nutzung der Plattform der Einkaufsgemeinschaft.
Aus oben genannten Gründen und da sich auch
nur die wenigsten Beschaffungsvorhaben in der Praxis tatsächlich für einen
Bedarfsbündelung eignen, bietet der Beitritt zur Einkaufsgemeinschaft kaum
Vorteile.