Betreff
Fortschreibung "Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel"
Vorlage
50/1983/XV/2012
Art
Anfrage (alt)

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Auftragsvergabe zustimmend zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Zu den Hintergründen der Fortschreibung des „grundsicherungsrelevanten Mietspiegels“ durch Neuerhebung der Werte und der damit verbundenen Auftragsvergabe wird auf die Vorlage für den letzten Sozial- und Gesundheitsausschuss am 12.05.2012 verwiesen. 

 

Der Rhein-Kreis Neuss hat nach ausführlicher Prüfung der ihm vorgelegten Angebote unter Einbeziehung des Rechnungsprüfungsamtes mit Vergabeschreiben vom 30.07.2012 den Auftrag zur Erstellung eines Schlüssigen Konzeptes an die Beratungsgesellschaft für Wohnen, Immobilien und Tourismus mbH „Analyse & Konzepte“ für den Bruttopreis in Höhe von 33.903,10 Euro vergeben.

 

Die Sozialdezernenten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben sich in ihrer gemeinsamen Konferenz mit dem Rhein-Kreis Neuss für die Vollerhebung ausgesprochen. Die Wohnungsbauvereine und Baugenossenschaften werden an der Fortschreibung aktiv beteiligt.

 

Mittel für die Auftragsvergabe werden aus dem Produkt 050 312 010 010 entnommen.

 

 

In diesem Zusammenhang wird die Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion vom 08.08.2012, welche als Anlage beigefügt ist, wie folgt beantwortet:

 

Die Fortführung und Konkretisierung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes bestätigt die Rechtsauffassung des Rhein-Kreises Neuss. Bei der Festlegung der angemessenen Mietobergrenzen sind im Rahmen eines Schlüssigen Konzeptes sowohl Bestandsmieten als auch Angebotsmieten zu berücksichtigen. Die konzeptionelle Ausrichtung der Fortschreibung der Basiswerte wird die zudem berücksichtigen, ob auch tatsächlich ausreichend angemessener Wohnraum verfügbar ist.

 

Verkürzt dargestellt wird ein anhand von Bestandsmieten ermittelter angemessener Richtwert mit Angebotsmieten abgeglichen. Sind zu dem Richtwert am Markt keine oder nicht ausreichend angemessene Wohnungen anmietbar, so wird der Richtwert im Rahmen eines Anpassungsmechanismus so lange nach oben angepasst, bis zu diesem angepassten Wert ausreichend angemessener Wohnraum vorhanden ist.