Betreff
Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2011
Vorlage
20/1993/XV/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses des Rhein-Kreises Neuss zum 31.12.2011 zur Kenntnis und weist ihn zur Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss zu.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 53 KrO in Verbindung mit § 95 GO NW hat der Kreis zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises vermitteln und ist zu erläutern.

 

Der Jahresabschluss besteht aus:

 

·  der Ergebnisrechnung à § 38 GemHVO

·  der Finanzrechnung à § 39 GemHVO

·  den Teilrechnungen à § 40 GemHVO

·  der Bilanz à § 41 GemHVO

·  dem Anhang à § 44 GemHVO.

Dem Anhang ist ein Anlagenspiegel (§ 45 GemHVO), ein Forderungsspiegel (§ 46 GemHVO) und ein Verbindlichkeitenspiegel (§ 47 GemHVO) beizufügen.

 

Des Weiteren ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen à § 48 GemHVO.

 

Gemäß § 96 GO NRW stellt der Kreistag den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Der Feststellung des Jahresabschlusses durch den Kreistag gehen mehrere Verfahrensschritte voraus:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 95 (3) GO

·  Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Kämmerer und Bestätigung durch den Landrat

·  Weiterleitung des bestätigten Entwurfs an den Kreistag

§ 101 (1) GO

·  Prüfung des Jahresabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss

·  Erstellung des Prüfungsberichtes mit Aufnahme des Bestätigungsvermerks bzw. des Vermerks über seine Versagung

§ 101 (2) GO

·  Gelegenheit zur Stellungnahme vor Abgabe des Prüfungsberichtes

§ 101 (3) GO

·  Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses in einem Bestätigungsvermerk

§ 101 (7) GO

·  Unterzeichnung des Bestätigungsvermerks durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses

§ 101 (8) GO

·  Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich zur Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung

·  Die örtliche Rechnungsprüfung oder Dritte als Prüfer haben im Rahmen ihrer Prüfung einen Bestätigungsvermerk abzugeben

§ 96 (1) GO

·  Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlusses durch den Kreistag

·  Gleichzeitige Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages

·  Entscheidung über die Entlastung des Landrates

§ 96 (2) GO

·  Anzeige des festgestellten Jahresabschlusses bei der Aufsichtsbehörde

·  Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses

 

Die Jahresabschlüsse 2007 bis 2011 wurden wie folgt aufgestellt:

 

 

Entwurf in den

Kreistag eingebracht

Feststellung durch

den Kreistag

2007

17.06.2009

23.09.2009

2008

10.03.2010

14.07.2010

2009

08.12.2010

30.03.2011

2010

21.09.2011

21.12.2011

2011

19.09.2012

19.12.2012 (geplant)

 

Der vom Kreiskämmerer aufgestellte und vom Landrat bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses des Rhein-Kreises Neuss zum 31.12.2011 wird in der Sitzung eingebracht.