Betreff
Einrichtung eines "Kommunalen Integrationszentrums"
Vorlage
50/1995/XV/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss befürwortet die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums beim Rhein-Kreis Neuss und beauftragt die Verwaltung, ein Integrationskonzept in Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu erarbeiten und die Antragstellung zur Förderung eines Kommunalen Integrationszentrums vorzubereiten.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Beratung und Konzeptionierung eines Kommunalen Integrationszentrums - einschließlich der Erstellung eines Integrationskonzeptes - ein externes Unternehmen zu beauftragen.

 

Mittel stehen im Produkt 050.351.012, Sachkonto 5279102 zur Verfügung.

 

 


Sachverhalt:

Das rückwirkend zum 01.01.2012 in Kraft getretene Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW (TIG) sieht in § 7 die Einrichtung sogenannter „kommunaler Integrationszentren“ (KIZ) in Kreisen und kreisfreien Städten des Landes vor. Auf die Erläuterungen in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 31.05.2012 wird verwiesen.

 

Die erwarteten Förderrichtlinien und Erlasse des Landes liegen nunmehr vor. Kreise, die über eine Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) verfügen, erhalten längstens bis zum 31.07.2013 eine Förderung in der bisherigen Form. Sollte die RAA bis zu diesem Zeitpunkt nicht in ein KIZ umgewandelt sein, fällt die Landesförderung vollständig weg. Um die RAA im Rhein-Kreis Neuss dauerhaft zu finanzieren, ist es daher dringend notwendig, einen Antrag auf Förderung eines KIZ bei der Bezirksregierung Arnsberg, Kompetenzzentrum für Integration, zu stellen.

 

Voraussetzung für die Förderung eines KIZ ist unter anderem ein vom Kreistag nach vorheriger Abstimmung mit den Kommunen des Kreises verabschiedetes Integrationskonzept.

 

Die Erstellung eines Integrationskonzeptes bedingt auch eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Akteure, Netzwerke und Projekte. Der teilweise erhebliche Größenunterschied der kreisangehörigen Kommunen führt auch zu einer unterschiedlichen Aktivität in der Integrationsarbeit. Um eine flächendeckend gute Integrationsarbeit im gesamten Kreisgebiet zu gewährleisten und Doppelstrukturen zu vermeiden, sollte der durchzuführenden Bestandsaufnahme und der Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen eine entsprechende Bedeutung beigemessen werden. Eine neutrale Beurteilung durch eine externe Beratung und Konzeption ist hierbei wünschenswert und erforderlich. Der Verwaltung sind verschiedene Unternehmen bekannt, die bei der Bestandsaufnahme und Konzeptionierung eines Kommunalen Integrationszentrums – einschließlich der Erstellung des benötigten Integrationskonzeptes - mitwirken könnten. Eine unverbindliche Anfrage bei diesen Unternehmen ist erfolgt.

 

Die Entwicklung des Integrationskonzeptes beinhaltet eine Mitwirkung der maßgeblichen Akteure der Integrationsarbeit und insbesondere die Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen. Die abschließende Vorstellung des Integrationskonzeptes und die Konzeptionierung des Kommunalen Integrationszentrums soll im Rahmen einer Integrationskonferenz (Integrationsgipfel) erfolgen.