Sachverhalt:
EFRE-Programm für das Land NRW 2014-2020
Nach den Vorschlägen
der Europäischen Kommission vom 06.11.2011 wird die Strukturförderung ab 2014
sich wie folgt ausgestalten:
A. Die
Finanzausstattung der sog. EU-Kohäsionsfondsförderperiode wird 376 Mrd. € (=
1/3 des Gesamtbudgets zwischen 2014 und
2020) umfassen.
Davon sind u.a.
vorgesehen:
1. Besser
entwickelte Gebiete (53,1
Mrd. € =14% der Finanzmittel).
Das Land Nordrhein-Westfalen wird in seiner
gesamten Fläche (d.h. auch der
Rhein-Kreis Neuss) wieder Fördergebiet im Rahmen des Ziels 2 sein und soll nach ersten Infor-mationen der Landes-regierung ca. 1,9
Mrd. € aus Brüssel für die Durchführung des Opera-tionellen Programms für NRW
erhalten. Die Summe könnte sich noch verändern, da sich die EU-Mitgliedstaaten
zur-zeit noch nicht einig sind über die Gesamtausgaben für den Zeitraum
2014-2020.
2. Territoriale Zusammenarbeit, INTERREG A, B
und C: 11,7 Mrd. (=3%ige
Erhöhung der Finanzmittel).
Im Rahmen des
kommenden INTERREG V A-Programms wird auch die euregio rhein-maas-nord wieder EU-Fördermittel erhalten, so dass der Rhein-Kreis Neuss auch zukünftig strategische Projekte mit
niederländischen Partnern durchführen kann. Die nähere Ausgestal-tung des
INTERREG V A-Programms für die euregio rhein-maas-nord steht zurzeit noch nicht
fest.
B. In der zukünftigen Kohäsionsförderperiode
wird es u.a. folgende Fonds geben:
Europäischer Fonds für die regionale
Entwicklung (EFRE): soll
Investitionen in den Bereichen Energieeffizienz und Erneuerbare Energien,
Forschung und Innovation und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren
Unternehmen ermöglichen. Im Rahmen des
künftigen Ziels Wachstum und Beschäftigung 2014ff wird es vorasssichtlich auch
zu Antragsmöglichkeiten für den Rhein-Kreis Neuss kommen (gemeinsam mit
weiteren Partnern).
Europäischer
Sozialfonds (ESF): 84 Mrd. €
(7,5%ige Erhöhung), davon 52 % für Ziel 2-Gebiete (größter Anteil des
ESF-Budgets); Im Rahmen der voraussichtlich wieder dezentralen Abwicklung des
ESF besteht auch für den Rhein-Kreis
Neuss die Möglichkeit Fördermittel für Projektvorhaben zu erhalten.
Der ESF soll vier Investitionsschwerpunkte haben:
Förderung von Beschäftigung und Arbeitsmobilität, Bildung und Lebenslanges
Lernen, soziale Eingliederung und Bekämpfung von Armut (20% der
Finanzmittelzuweisung, u.a. Förderung des Zugangs zu sozialen
Beratungsdiensten) sowie Verbesserung der öffentlichen Verwaltung (letzteres
nicht in Deutschland).
C.
Partnerschaftsabkommen
Dies umfasst eine Entwicklungs- und
Investitionspartnerschaft zwischen
der Europäischen Kommission und jedem Mitgliedstaat/Bundesland (in Form eines
Vertrages), die die Investitionsprioritäten, die Aufteilung der nationalen und
europäischen Finanzmittel auf die Prioritäten und Programme, die vereinbarten
Bedingungen und die zu ereichenden Ziele benennt. Danach sind als Investitionsprioritäten für
besser entwickelte Gebiete (auch Rhein-Kreis Neuss) vorgeschrieben: Energieeffizienz,
Erneuerbare Energien (mindestens 20 %), Wettbewerbsfähigkeit Kleine und
Mittlere Unternehmen und Innovation.
Diese Innovationsprioritäten kommen dem Rhein-Kreis
Neuss mit seiner
wirtschaftlichen Struktur und Schwerpunktsbranchen sowie mit dem großen Bestand
an kleinen und mittleren Unternehmen entgegen und könnten im Rahmen künftiger
NRW-EU-Wettbewerbsverfahren zu guten Antragschancen führen.
D. Umsetzung der
Programme und Projekte
soll
zielgerichteter, effizienter und straffer erfolgen, die Europäische Kommission
nennt hier als Punkte die Reduzierung des Verwaltungsaufwands und die
Vereinfachung der Programmdurchführung durch Abbau z.B. von Nachweispflichten.
Stellungnahme des Rhein-Kreises Neuss zu
Eckpunkten des Operationellen Programms EFRE 2014-2020 für Wachstum und
Beschäftigung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und
Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen hat Ende März 2012 in einem Kabinettsbeschluss grundlegende
Schwerpunktsetzungen für die zukünftigen Operationellen Programme
(Stärken-Schwächen-Analyse und Investitionsprioritäten mit klaren und messbaren
Zielvorgaben) für die drei Fonds EFRE, ESF und ELER vorgenommen.
Auf Grundlage dieser
Schwerpunkte hat das Wirtschaftsministerium NRW ein sog. „Eckpunktepapier“ (
Eckpunkte des Operationellen Programms EFRE 2014-2020 für Wachstum und Beschäftigung)
zum zukünftigen Einsatz der EFRE-Finanzmittel in NRW erarbeitet, in dem u.a.
die für NRW geplanten (neuen) thematischen Schwerpunktsetzungen und
Investitionsprioritäten unter koordiniertem Einsatz aller Fonds, die geplante
Vereinfachung der Programmabwicklung und Kriterien für die Auswahl von
Projekten darlegt und erläutert werden.
Mit Schreiben vom 28.06. d.J. hat das
Wirtschaftsministerium das Eckpunktepapier u.a. an alle Gebietskörperschaften
in NRW mit der Bitte um Stellungnahme versandt.
Der Rhein-Kreis
Neuss hat sich in der jetzigen EFRE-Förderperiode (2007-2013) zusammen mit den
Städten und Kreisen der Region Mittlerer Niederrhein erfolgreich im Rahmen des
NRW-EU-Ziel 2-Programms beworben (sog. „Regio-Wettbewerb“, in den Bereichen
Agrobusiness, Textilien und Logistik) und aus den Erfahrungen der Beantragung
und Umsetzung eine Stellungnahme erarbeitet, die dem Wirtschaftsministerium NRW
Ende August d.J. zugegangen ist (siehe Anlage).
Die Ergebnisse
dieser landesweiten Umfrage werden auf einer Abschlussveranstaltung des
Wirtschaftsministeriums NRW am 26.09. d.J. in Düsseldorf vorgestellt.
ESF-Programm für Nordrhein-Westfalen –
Eckpunktepapier des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW –
Stellungnahme des Regionalen Lenkungskreises für die Region Mönchengladbach und
den Rhein-Kreis Neuss
Mit Schreiben vom
02.08. d.J. hat das Arbeitsministerium NRW sein Eckpunktepapier zu den
geplanten Förderschwerpunkten des ESF in NRW im Zeitraum 2014-2020 an die
Regionalen Lenkungskreise mit der Bitte um Stellungnahme versandt. Der
Rhein-Kreis Neuss ist über den Fachbeirat Arbeitspolitik Mitglied im Regionalen
Lenkungskreis und wird über die TZG GmbH, die in der jetzigen
Förderperiode Qualifizierungs- und
Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen des ESF erfolgreich beantragt und
durchgeführt hat, eine Stellungnahme erarbeiten und in den Abstimmungsprozess
einbringen.