Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Neuss und dem Rhein-Kreis Neuss zur Übertragung der Aufgaben nach dem Unterhaltssicherungsgesetz auf den Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
ZS2/2005/XV/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt den Abschluss der beigefügten „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Neuss und dem Rhein-Kreis Neuss zur Übertragung der Aufgaben nach dem Unterhaltssicherungsgesetz auf den Rhein-Kreis Neuss“.

 


Sachverhalt:

Im Rahmen der Überlegungen zur Interkommunalen Zusammenarbeit hat der Rhein-Kreis Neuss der Stadt Neuss angeboten, die Aufgaben nach dem Unterhaltssicherungsgesetz für die Stadt zu erledigen.

Nach dem Aussetzen des Wehr- und Zivildienstes zum 01.07.2011 sind die Fallzahlen rückläufig und betreffen überwiegend die Abwicklung der Wehrübungen und die Einziehung von Forderungen. Da trotz der geringen Fallzahlen entsprechendes Fachwissen vorgehalten werden müsste, bietet es sich an, die Aufgaben an einer Stelle zu bündeln.

 

Der Kreis nimmt die Aufgaben nach dem Unterhaltssicherungsgesetz aufgrund öffentlich-rechtlicher Vereinbarung bereits für die Stadt Dormagen und die Stadt Grevenbroich wahr und ist für die mittleren kreisangehörigen Städte und kreisangehörigen Gemeinden per Gesetz zuständig. Die Aufgabe kann von dem vorhandenen Personal mit erledigt werden.