Betreff
Übernahme der Martinusschule in Kaarst (Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen) in die Trägerschaft des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
40/2018/XV/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

  1. Der Kreistag erklärt grundsätzlich seine Bereitschaft (vorbehaltlich der erforderlichen Gremienbeschlüsse in Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch), die Martinusschule in Kaarst zum Schuljahr 2013/2014 in die Trägerschaft des Rhein-Kreises Neuss zu übernehmen und hiermit den Förderbedarf für die Städte Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch abzudecken.

 

  1. Förderschwerpunkt sollen das Lernen und die Emotionale und soziale Entwicklung sein.

 

  1. Die Einzelheiten sind in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu regeln, die vom Kreistag zu beschließen ist.

 

 


Sachverhalt:

Ausgangslage

 

Vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention und der Zielsetzung, Inklusion auch im schulischen Bereich umzusetzen, werden zunehmend mehr Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen in Regelschulen unterrichtet. Dies hat zur Folge, dass die Schülerzahlen an den Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen in Kaarst und Meerbusch sinken.

 

Die Schülerzahlen haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

 

Schule                                               2010/2011              2011/2012       2012/2013

                                                                                                                         (vorläufige Zahlen)

 

Martinusschule                                  105                             104                    101
(Schulverband Kaarst-Korschenbroich)

Raphael-Schule (Meerbusch)               101                               85                      79

 

Nach der Sechsten Verordnung zur Ausführung des Schulverwaltungsgesetzes  NRW vom 17.10.1978  beträgt die Mindestgröße von Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen 144 Schülerinnen und Schüler. Mit Zustimmung der Bezirksregierung darf diese Mindestgröße um bis zu 50% unterschritten werden, wenn die schulorganisatorischen Verhältnisse und die Gewährleistung eines zumutbaren Schulbesuchs dies erfordern. Für die Raphael-Schule liegt diese Ausnahmegenehmigung mit einer Befristung bis zum Ende des Schuljahres 2013/2014 vor. Für die Martinusschule wurde eine Ausnahmegenehmigung bis zum Ende des Schuljahres 2012/2013 erteilt.

 

Stand der Beratungen

 

Die Entwicklung der Schülerzahlen an den Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen wurde in der Schuldezernentenkonferenz am 14.05.2012 und im Schulausschuss des Rhein-Kreises Neuss am 21.05.2012 dargestellt. Am 23.05.2012 wurden von den Bürgermeistern und Schuldezernenten der Städte Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch mit der Schulaufsicht für den Rhein-Kreis Neuss Modelle zur Kooperation zwischen den Kommunen bzw. ein Trägerwechsel auf den Rhein-Kreis Neuss besprochen. In den Bürgermeisterkonferenzen am 20.06.2012 und 05.09.2012 wurde beraten, dass die Raphael-Schule in Meerbusch zum 01.08.2013 aufgelöst werden und der Rhein-Kreis Neuss die Martinusschule in Kaarst aus der Trägerschaft des Schulverbandes Kaarst – Korschenbroich in seine Trägerschaft übernehmen könnte. Die Schülerinnen und Schüler der Raphael-Schule könnten entweder in die Martinusschule wechseln oder den Gemeinsamen Unterricht an einer Regelschule besuchen.

 

Nach § 78 Abs. 6 Schulgesetz NRW ist ein Schulträgerwechsel zulässig, wenn ein gebietsübergreifendes Bedürfnis besteht und der geordnete Schulbetrieb gewährleistet ist. Wenn die Zusammenarbeit von Gemeinden im Rahmen eines Schulverbandes nicht zur Fortführung einer Schule führt, so ist der Kreis verpflichtet, diese fortzuführen (§ 78 Abs. 4 Schulgesetz NRW).

 

Bei einer Schulträgerberatung mit dem Rhein-Kreis Neuss sowie den Städten Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch am 18.07.2012  begrüßte die Bezirksregierung Düsseldorf aus schulfachlicher und aus rechtlicher Sicht die Auflösung der Raphael-Schule und die Übernahme der Trägerschaft für die Martinusschule durch den Rhein-Kreis Neuss zum Schuljahr 2013/2014. Die Schulaufsicht regte an, die Martinusschule perspektivisch um den Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung zu erweitern.

 

Die Schulaufsicht befürwortet aus schulfachlicher Sicht die Zusammenlegung von Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und deren Konzentration in Verbünden. Die Errichtung solcher Unterstützungszentren kann zukünftig die Erfüllung der Aufgaben Diagnostik, Prävention, Beratung und Unterricht im Rahmen einer wohnortnahen Beschulung der Schülerinnen und Schüler gewährleisten.

 

Die Finanzierung der Schule soll über die Kreisumlage erfolgen.

 

Im Schulgebäude der Raphael-Schule in Meerbusch soll eine Kindertagesstätte untergebracht werden.

 

Der Schul- und Sportausschuss der Stadt Meerbusch wird das Vorhaben am 20.09.2012 beraten. Der Ratsbeschluss ist für den 22.11.2012 vorgesehen. In Kaarst wird der Schulausschuss am 27.09.2012 und der Rat im Dezember 2012 beraten. In Korschenbroich ist die Beratung im Schulausschuss für den 25.09.2012 vorgesehen.