Beschlussempfehlung:
- Der Kreistag erklärt grundsätzlich seine
Bereitschaft (vorbehaltlich der erforderlichen Gremienbeschlüsse in
Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch), die Martinusschule in Kaarst zum
Schuljahr 2013/2014 in die Trägerschaft des Rhein-Kreises Neuss zu
übernehmen und hiermit den Förderbedarf für die Städte Kaarst,
Korschenbroich und Meerbusch abzudecken.
- Förderschwerpunkt sollen das Lernen und
die Emotionale und soziale Entwicklung sein.
- Die Einzelheiten sind in einer
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu regeln, die vom Kreistag zu
beschließen ist.
Sachverhalt:
Ausgangslage
Vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention und der
Zielsetzung, Inklusion auch im schulischen Bereich umzusetzen, werden zunehmend
mehr Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen
in Regelschulen unterrichtet. Dies hat zur Folge, dass die Schülerzahlen an den
Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen in Kaarst und Meerbusch sinken.
Die Schülerzahlen haben
sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:
Schule 2010/2011 2011/2012 2012/2013
(vorläufige Zahlen)
Martinusschule 105 104 101
(Schulverband Kaarst-Korschenbroich)
Raphael-Schule
(Meerbusch) 101 85 79
Nach der Sechsten Verordnung zur Ausführung des
Schulverwaltungsgesetzes NRW vom 17.10.1978 beträgt die Mindestgröße von Förderschulen
mit dem Schwerpunkt Lernen 144 Schülerinnen und Schüler. Mit Zustimmung der
Bezirksregierung darf diese Mindestgröße um bis zu 50% unterschritten werden,
wenn die schulorganisatorischen Verhältnisse und die Gewährleistung eines
zumutbaren Schulbesuchs dies erfordern. Für die Raphael-Schule liegt diese
Ausnahmegenehmigung mit einer Befristung bis zum Ende des Schuljahres 2013/2014
vor. Für die Martinusschule wurde eine Ausnahmegenehmigung bis zum Ende des Schuljahres
2012/2013 erteilt.
Stand der Beratungen
Die Entwicklung der Schülerzahlen an den Förderschulen mit dem
Schwerpunkt Lernen wurde in der Schuldezernentenkonferenz am 14.05.2012 und im
Schulausschuss des Rhein-Kreises Neuss am 21.05.2012 dargestellt. Am 23.05.2012
wurden von den Bürgermeistern und Schuldezernenten der Städte Kaarst,
Korschenbroich und Meerbusch mit der Schulaufsicht für den Rhein-Kreis Neuss
Modelle zur Kooperation zwischen den Kommunen bzw. ein Trägerwechsel auf den
Rhein-Kreis Neuss besprochen. In den Bürgermeisterkonferenzen am 20.06.2012 und
05.09.2012 wurde beraten, dass die Raphael-Schule in Meerbusch zum 01.08.2013
aufgelöst werden und der Rhein-Kreis Neuss die Martinusschule in Kaarst aus der
Trägerschaft des Schulverbandes Kaarst – Korschenbroich in seine Trägerschaft
übernehmen könnte. Die Schülerinnen und Schüler der Raphael-Schule könnten
entweder in die Martinusschule wechseln oder den Gemeinsamen Unterricht an
einer Regelschule besuchen.
Nach § 78 Abs. 6 Schulgesetz NRW ist ein Schulträgerwechsel zulässig,
wenn ein gebietsübergreifendes Bedürfnis besteht und der geordnete Schulbetrieb
gewährleistet ist. Wenn die Zusammenarbeit von Gemeinden im Rahmen eines
Schulverbandes nicht zur Fortführung einer Schule führt, so ist der Kreis
verpflichtet, diese fortzuführen (§ 78 Abs. 4 Schulgesetz NRW).
Bei einer Schulträgerberatung mit dem Rhein-Kreis Neuss sowie den
Städten Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch am 18.07.2012 begrüßte die Bezirksregierung Düsseldorf aus
schulfachlicher und aus rechtlicher Sicht die Auflösung der Raphael-Schule und
die Übernahme der Trägerschaft für die Martinusschule durch den Rhein-Kreis
Neuss zum Schuljahr 2013/2014. Die Schulaufsicht regte an, die Martinusschule
perspektivisch um den Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung zu
erweitern.
Die Schulaufsicht befürwortet aus schulfachlicher Sicht die
Zusammenlegung von Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und deren
Konzentration in Verbünden. Die Errichtung solcher Unterstützungszentren kann
zukünftig die Erfüllung der Aufgaben Diagnostik, Prävention, Beratung und
Unterricht im Rahmen einer wohnortnahen Beschulung der Schülerinnen und Schüler
gewährleisten.
Die Finanzierung der Schule soll über die Kreisumlage erfolgen.
Im Schulgebäude der Raphael-Schule in Meerbusch soll eine
Kindertagesstätte untergebracht werden.
Der Schul- und Sportausschuss der Stadt Meerbusch wird das Vorhaben am
20.09.2012 beraten. Der Ratsbeschluss ist für den 22.11.2012 vorgesehen. In
Kaarst wird der Schulausschuss am 27.09.2012 und der Rat im Dezember 2012
beraten. In Korschenbroich ist die Beratung im Schulausschuss für den
25.09.2012 vorgesehen.