Betreff
Einsatz von Familienhebammen entsprechend Bundeskinderschutzgesetz
Vorlage
51/2055/XV/2012
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Das am 01.01.2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) beinhaltet u.a. das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz  (KKG).

Hierüber hat  die Verwaltung in der letzten Sitzung des JHA am 24.05.2012 ausgiebig berichtet.

Demnach sollen im Bereich der Frühen Hilfen flächendeckend verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit im Kinderschutz aufgebaut und weiterentwickelt werden. Hierzu gehört auch der Einsatz von Familienhebammen.

Um den Ausbau der Netzwerke der Frühen Hilfen und den Einsatz von Familienhebammen voranzutreiben, werden Bundesmittel zur Verfügung gestellt, die über einen entsprechenden Verteilungsschlüssel abgerufen werden können.

 

Bezüglich des Ausbaus der Frühen Hilfen hat das Kreisjugendamt Neuss gemeinsam mit den Jugendämtern der Städte Kaarst und Grevenbroich bereits frühzeitig durch die Einrichtung einer gemeinsamen Fachstelle einen Grundstein gelegt. Dieses Konzept hat sich durch die zahlreichen Synergieeffekte und großen Schnittmengen bewährt. Auch die Transparenz und der vereinfachte Weg zu den richtigen Ansprechpartnern werden vom Gesundheitswesen sehr gut angenommen.

 

Dieses bewährte Konzept soll nun fortgeführt und um den Einsatz von Familienhebammen erweitert werden. Das Kreisjugendamt Neuss arbeitet derzeit gemeinsam mit den Städten Kaarst und Grevenbroich an der Erweiterung des Konzeptes.

 

Das Kreisjugendamt hat bereits in der Vergangenheit Hebammen und Kinderkrankenschwestern im Rahmen von Hilfen zur Erziehung in Familien eingesetzt, so dass ein Bedarf bereits jetzt – unabhängig von der Erweiterung des Konzeptes – gedeckt werden kann.

 

Das Kreisjugendamt wird über das Konzept im nächsten Jugendhilfeausschuss erneut berichten.