Betreff
Neufestsetzung der Förderung in Kindertagespflege
Vorlage
51/2058/XV/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Die laufenden Geldleistungen des Jugendamtes gem. § 23 SGB VIII an die Kindertagespflegepersonen werden wie folgt verändert:

 

  1. Für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres wird die Leistung auf 3,50 € pro Stunde und Kind und für Kinder vor Vollendung des 3. Lebensjahres auf 4,00 € pro Stunde und Kind festgesetzt. Die Abrechnung erfolgt nach Maßgabe der in Anlage aufgeführten Tabelle zum Tagespflegegeld  in 5-Stunden-Schritten, um weiterhin den individuellen Buchungszeiten in der Kindertagespflege gerecht zu werden.
  2. Es soll eine Eingewöhnungspauschale in Höhe von 100,00 € für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr und 40,00 € für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr ausgezahlt werden.
  3. Die Betreuung in den Randzeiten, vor 07:00 Uhr und nach 18:00 Uhr,  sowie die Wochenenden werden zusätzlich mit 1,00 € pro Stunde vergütet.

 

Diese Regelung tritt mit dem 01.01.2013 in Kraft.

 

Die Mittel sind im Haushalt 2013 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.

 

Tabelle zum Tagespflegegeld (Vergleich alt – neu)

 

 

                                                     alt                 neu              alt                   neu

Betreuungszeit

Stunden/ Woche

Anteil % des Grundbetrages

Betrag Stufe I alt (ab 3 J.)

Betrag Stufe I

(ab 3 Jahren)

Betrag Stufe II alt (bis 3 J.)

Betrag Stufe II

(bis 3 Jahre)

 bis

5 Stunden

(einschließlich)

 

12,5 %

65,50 €

 

  75,25 

 

72,00 €

 

86,00 

 

               bis

10 Stunden

(einschließlich)

 

25 %

131,00 €

 

150,50 €

144,00 €

 

172,00 €

 bis

15 Stunden

(einschließlich)

 

37,5 %

196,50 €

 

225,75 

 

216,00 €

 

258,00 

 

 bis

20 Stunden

(einschließlich)

 

50 %

262,00 €

 

301,00 

 

288,00 €

 

344,00 

 

               bis

25 Stunden

(einschließlich)

 

62,5 %

327,50 €

 

376,25 €

360,00 €

 

430,00 €

               bis

30 Stunden

(einschließlich)

 

75 %

393,00 €

 

451,50 €

432,00 €

 

516,00 €

bis

35 Stunden

(einschließlich)

 

87,5 %

485,50 €

 

526,75 

 

504,00 €

 

602,00 

 

 bis

40 Stunden

(einschließlich)

 

 

100 %

524,00 €

 

602,00 €

576,00 €

 

688,00 €

über 40

Stunden

 

 

112,5 %

589,50 €

 

677,25 €

648,00 €

 

774,00 €

 

 


Sachverhalt:

Spätestens seit der Verabschiedung des Kinderförderungsgesetzes im Dezember 2008 ist die Kindertagespflege eine feste Größe in der Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung. Das Kinderförderungsgesetz sieht vor, dass bis zu 30% der neu zu schaffenden Plätze für Kinder unter 3 Jahren im Bereich der Kindertagespflege entstehen sollen. Zudem ist die Kindertagespflege im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) fest verankert. Im § 22 bezieht sich der Förderauftrag für Kinder sowohl auf den Bereich der Kindertageseinrichtungen als auch auf die Kindertagespflege. Dieser Förderauftrag umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Das Kinderbildungsgesetz NRW konkretisiert die Grundsätze der Bildungs- und Erziehungsarbeit.

 

Die Förderung durch das Jugendamt nach § 23 SGB VIII umfasst neben der Beratung, Begleitung und Qualifizierung auch die Gewährung einer laufenden Geldleistung. Die laufende Geldleistung umfasst

 

·         die Erstattung angemessener Kosten für den Sachaufwand

·         einen angemessenen Beitrag zur Anerkennung der Förderleistung

·         die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für die Beiträge zu einer Unfallversicherung

·         die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung.

 

Im Zuständigkeitsgebiet des Kreisjugendamtes ist die Zahl der in Tagespflege betreuten Kinder in den letzten Jahren stark angestiegen. Wurden im Jahr 2007 noch durchschnittlich 50 Kinder pro Monat betreut, stieg die Zahl im Jahr 2011 auf monatlich durchschnittlich 129 Kinder an.

 

Mit dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. August 2013 könnte sich der Bedarf an Plätzen für unter dreijährige Kinder nochmals erhöhen, so dass die Plätze in der Kindertagespflege weiter ausgebaut werden müssen. Die Kindertagespflege bietet zudem die Möglichkeit, individuell auf die Bedürfnisse der Eltern und Kinder einzugehen. Das bedeutet, dass eine passgenaue Vermittlung, insbesondere in Bezug auf flexible Betreuungszeiten, möglich ist.

 

Die Geldleistungen im Bereich der Kindertagespflege haben sich in der Vergangenheit am Vollzeitpflegesatz orientiert. Mit der letzten Erhöhung zum 1. Januar 2009 wurden 80 % vom Vollzeitpflegesatz, bei einer Betreuungszeit von 40 Stunden in der Woche, ausgezahlt, das entspricht 3,35 € je Stunde bei Kindern unter 3 Jahren und 3,05 € bei Kindern über 3 Jahren. Durch die wachsende Bedeutung der Kindertagespflege und die Gleichstellung mit der Betreuung und Erziehung im Kindergarten ist es erforderlich, den Pflegesatz für die Kindertagespflege vom Vollzeitpflegesatz zu lösen.

 

Um die bereits tätigen Tagespflegepersonen weiterhin zu motivieren sowie neue, dringend benötigte Tagespflegepersonen dazuzugewinnen, wird eine Erhöhung der Geldleistungen für Kinder ab 3 Jahren auf 3,50 € und für Kinder unter 3 Jahren auf 4,00 € je Stunde empfohlen. Auch der Vergleich mit den umliegenden Kommunen des Rhein-Kreises Neuss, macht deutlich, dass eine Erhöhung der Geldleistung notwendig ist, um wettbewerbsfähig zu sein.

 

Für Kinder, insbesondere für Kinder unter 3 Jahren, ist eine Eingewöhnungsphase von entscheidender Bedeutung für die weitere Entwicklung. Nur wenn ein Kind eine zunächst fremde Person durch eine 2 bis 4-wöchige Eingewöhnungsphase als Bezugsperson angenommen hat, kann es seine Umwelt erforschen und somit wichtige Entwicklungsschritte leisten.

Bei Kindern über 3 Jahren kann die Eingewöhnungsphase verkürzt werden. Die Tagespflegepersonen im Zuständigkeitsgebiet des Kreisjugendamtes gewöhnen nach dem „Berliner Modell“ ein. Um die Wichtigkeit der Eingewöhnung zu unterstreichen, wird eine pauschale Vergütung dieser Zeit empfohlen, dies wird auch von anderen Jugendämtern praktiziert.

 

Ungefähr ein Drittel aller in Tagespflege betreuten Kinder werden im Anschluss an Schule oder Kindertageseinrichtungen betreut. Für diese besonderen Zeiten ist es schwierig Tagespflegepersonen zu finden, da der Betreuungsumfang häufig eher gering ist und in die Freizeit der Familie der Tagespflegeperson fällt. Aus diesem Grund wird empfohlen, Zeiten vor 07.00 Uhr und nach 18.00 Uhr zusätzlich mit

1,00 € pro Stunde zu vergüten.