Beschlussempfehlung:
Dem Sportverein
FSV Jüchen 1984 e.V. wird zu den Betriebskosten in der Höhe von
2.273,00 € für den
Betrieb der Spielgruppe im Jahr 2012 ein Kreiszuschuss in Höhe von einem
Drittel der Kosten, das entspricht 758,00 €, gewährt.
Die Verwendung des
Zuschusses ist bis zum 31.3.2013 nachzuweisen.
Die Mittel sind im
Haushalt 2012 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.
Sachverhalt:
Die
Elterninitiative Jüchen e.V. hat bis zum 31.12.2011 die Spielgruppe „Bauklötze“
für Kinder unter 3 Jahren in Jüchen auf der Rektor-Thoma-Str. betrieben. Leider
hat die Elterninitiative ihre Arbeit zum 31.12.2011 eingestellt und ihren
Verein aufgelöst. Der Sportverein FSV Jüchen 1984 e.V. hat die Trägerschaft für
die Spielgruppe zum 01.01.2012 übernommen. Die Arbeit wird jedoch von den
gleichen Personen im selben Raum weiter geführt.
Die
notwendige Betriebserlaubnis für die Spielgruppe nach § 45 SGB VIII ist vom
Landschaftsverband Rheinland erteilt worden.
Eine
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII wird durch
die Mitgliedschaft im Landessportbund / Landessportjugend nachgewiesen.
Mit Antrag
vom 09.01.2012 hat der FSV Jüchen 1984 e.V. einen Zuschuss zu den
Betriebskosten in Höhe von 2.273,00 € beantragt.