Betreff
Antrag auf Förderung der Spielgruppe des FSV Jüchen 1984 e.V.
Vorlage
51/2060/XV/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Dem Sportverein FSV Jüchen 1984 e.V. wird zu den Betriebskosten in der Höhe von

2.273,00 € für den Betrieb der Spielgruppe im Jahr 2012 ein Kreiszuschuss in Höhe von einem Drittel der Kosten, das entspricht 758,00 €, gewährt.

Die Verwendung des Zuschusses ist bis zum 31.3.2013 nachzuweisen.

 

Die Mittel sind im Haushalt 2012 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.

 

 


Sachverhalt:

Die Elterninitiative Jüchen e.V. hat bis zum 31.12.2011 die Spielgruppe „Bauklötze“ für Kinder unter 3 Jahren in Jüchen auf der Rektor-Thoma-Str. betrieben. Leider hat die Elterninitiative ihre Arbeit zum 31.12.2011 eingestellt und ihren Verein aufgelöst. Der Sportverein FSV Jüchen 1984 e.V. hat die Trägerschaft für die Spielgruppe zum 01.01.2012 übernommen. Die Arbeit wird jedoch von den gleichen Personen im selben Raum weiter geführt.

 

Die notwendige Betriebserlaubnis für die Spielgruppe nach § 45 SGB VIII ist vom Landschaftsverband Rheinland erteilt worden. 

Eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII wird durch die Mitgliedschaft im Landessportbund / Landessportjugend nachgewiesen.

Mit Antrag vom 09.01.2012 hat der FSV Jüchen 1984 e.V. einen Zuschuss zu den Betriebskosten in Höhe von 2.273,00 € beantragt.