Sachverhalt:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat zu dem Pilotprojekt Sozialticket
die als Anlage 1 beigefügte Anfrage gestellt. Als Anlage 2 sind hierzu die
Sitzungsvorlagen des VRR beigefügt. Im Wesentlichen sind darin die gestellten
Fragen beantwortet. Im Einzelnen die Stellungnahme der Verwaltung:
Welche aktuellen Nutzerzahlen liegen der
Verwaltung nach Einführung des Sozialtickets im Rhein‐Kreis Neuss vor?
Benutzerzahlen
konkret für den Kreis liegen der Verwaltung nicht vor. Die Frage wurde an den
VRR weitergeleitet.
Welche Erfahrungen liegen ‐ bezogen auf das übrige VRR‐Gebiet ‐
hinsichtlich der Akzeptanz und Nutzung des Sozialtickets vor?
Aus den
Unterlagen des Verkehrsverbundes ergibt sich, dass die Akzeptanz des
Sozialtickets in den Großstädten höher ist als in den Kreisen. Die Nutzerquote
(bezogen auf die Zahl der Anspruchsberechtigten) liegt in den Großstädten bei
bis zu 11% (Düsseldorf), in den Kreisen liegt die Quote zwischen 1 bis knapp
3%.
Welche Rückschlüsse zieht die Verwaltung aus den
Fallzahlen im Rhein‐Kreis Neuss?
Das bisherige
Sozialticket (künftig: Mein Ticket) war beschränkt auf die Preisstufe A. Durch die zukünftige kreisweite Gültigkeit
des Tickets ergibt sich für die Anspruchsberechtigten ein höherer Nutzwert.
Dadurch dürfte die Akzeptanz des Tickets steigen. Die Marktforschung zum Pilotprojekt
hat ergeben, dass ein Teil der Anspruchsberechtigten keinerlei Kenntnis über
das Sozialticket besaß. Eine verbesserte Informationspolitik soll zusätzliche
Potenziale erschließen. Erwartet wird eine Zunahme der Nutzerzahlen um 7.800
Personen, einhergehend mit einer Einnahmeminderung um 1,19 Mio €.
Waren die durch die Landesregierung
bereitgestellten Fördergelder für die im Rhein‐Kreis
Neuss entstandenen Mindereinahmen auskömmlich?
Ja.
Wird der Rhein‐Kreis
Neuss restliche Mindereinnahmen decken müssen? Wenn ja, in welcher Höhe?
Nein. Entsprechend
der Beschlusslage beim VRR wird der Preis des Sozialtickets bei nicht auskömmlicher
Landesförderung zeitnah erhöht. Bei Wegfall der Landesförderung entfällt das
Sozialticket.
Hat die Verwaltung Kenntnis von dem Ergebnis der
im Auftrag des VRR erstellten Marktforschungsstudie und des Gutachterberichts?
Wenn ja, kann er den Fraktionen zur Verfügung gestellt werden?
Die Verwaltung hat keine weitergehenden Kenntnisse zu der
Marktforschungsstudie als die sich aus den beigefügten Unterlagen des
Verkehrsverbundes ergebenden.