Sachverhalt:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat zu dem Pilotprojekt Sozialticket die als Anlage 1 beigefügte Anfrage gestellt. Als Anlage 2 sind hierzu die Sitzungsvorlagen des VRR beigefügt. Im Wesentlichen sind darin die gestellten Fragen beantwortet. Im Einzelnen die Stellungnahme der Verwaltung:

 

Welche aktuellen Nutzerzahlen liegen der Verwaltung nach Einführung des Sozialtickets im RheinKreis Neuss vor?

 

Benutzerzahlen konkret für den Kreis liegen der Verwaltung nicht vor. Die Frage wurde an den VRR weitergeleitet.

 

Welche Erfahrungen liegen bezogen auf das übrige VRRGebiet hinsichtlich der Akzeptanz und Nutzung des Sozialtickets vor?

 

Aus den Unterlagen des Verkehrsverbundes ergibt sich, dass die Akzeptanz des Sozialtickets in den Großstädten höher ist als in den Kreisen. Die Nutzerquote (bezogen auf die Zahl der Anspruchsberechtigten) liegt in den Großstädten bei bis zu 11% (Düsseldorf), in den Kreisen liegt die Quote zwischen 1 bis knapp 3%.

 

Welche Rückschlüsse zieht die Verwaltung aus den Fallzahlen im RheinKreis Neuss?

 

Das bisherige Sozialticket (künftig: Mein Ticket) war beschränkt auf die Preisstufe A.  Durch die zukünftige kreisweite Gültigkeit des Tickets ergibt sich für die Anspruchsberechtigten ein höherer Nutzwert. Dadurch dürfte die Akzeptanz des Tickets steigen. Die Marktforschung zum Pilotprojekt hat ergeben, dass ein Teil der Anspruchsberechtigten keinerlei Kenntnis über das Sozialticket besaß. Eine verbesserte Informationspolitik soll zusätzliche Potenziale erschließen. Erwartet wird eine Zunahme der Nutzerzahlen um 7.800 Personen, einhergehend mit einer Einnahmeminderung um 1,19 Mio €.

 

Waren die durch die Landesregierung bereitgestellten Fördergelder für die im RheinKreis Neuss entstandenen Mindereinahmen auskömmlich?

 

Ja.

 

Wird der RheinKreis Neuss restliche Mindereinnahmen decken müssen? Wenn ja, in welcher Höhe?

 

Nein. Entsprechend der Beschlusslage beim VRR wird der Preis des Sozialtickets bei nicht auskömmlicher Landesförderung zeitnah erhöht. Bei Wegfall der Landesförderung entfällt das Sozialticket.

 

Hat die Verwaltung Kenntnis von dem Ergebnis der im Auftrag des VRR erstellten Marktforschungsstudie und des Gutachterberichts? Wenn ja, kann er den Fraktionen zur Verfügung gestellt werden?

 

Die Verwaltung hat keine weitergehenden Kenntnisse zu der Marktforschungsstudie als die sich aus den beigefügten Unterlagen des Verkehrsverbundes ergebenden.