hier: Vorbereitung der Beschlussfassung des Kreistages zur Änderung der Kreisgenze gem. § 26 Abs. 1 Buchstabe e der Kreisordnung NRW
Beschlussempfehlung:
Der Kreistag des
Rhein-Kreises Neuss stimmt gem. § 26 Abs. 1 Buchstabe e der Kreisordnung (KrO
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.06.1994 GV. NRW. S. 646, zuletzt
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 685) der im
Rahmen der Flurbereinigung Deich Meerbusch-Lank geplanten Änderung der
Kreisgrenze in der zur Sitzung vorgelegten Fassung zu.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 12.07.2012 (Anlage 1) bittet die Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 33 (Bodenordnung) um formale Zustimmung zu einer im Rahmen der Flurbereinigung Meerbusch-Lank erforderlichen Änderung der Kreisgrenze, welche gleichzeitig die Grenzen der Stadt Meerbusch bzw. Krefeld betrifft.
Aufgrund der Neugestaltung von Grundstücksgrenzen im o. g. Flurbereinigungsverfahren ist es zweckmäßig, die Grenze zwischen den Städten Meerbusch und Krefeld und damit auch die Kreisgrenze zu ändern. Durch diese Änderung wird es möglich, dass die neu zuzuteilenden Flächen und Grundstücke im öffentlichen Eigentum klar und einfach begrenzt sind und in der Örtlichkeit ohne übermäßigen Aufwand abgemarkt werden können. Die geplante Grenzänderung und der flächengleiche Gebietstausch ist in der Anlage 2 dargestellt.
Die Stadt Meerbusch hat gegen die beabsichtigte Änderung der Stadtgrenze keine Bedenken. Der Rat der Stadt Meerbusch stimmte in seiner Sitzung am 27.09.2012 der geplanten flächengleichen Grenzregulierung zu (Anlage 3). Seitens der Kreisverwaltung bestehen ebenfalls unter den dargelegten Rahmenbedingungen des flächengleichen Gebietstausches keine Bedenken zur vorgesehenen Grenzänderung. Gemäß § 26. Abs. 1 Buchstabe e der Kreisordnung ist ausschließlich der Kreistag für die Änderungen der Kreisgrenzen zuständig.
Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: