Betreff
Wahl von Vertrauenspersonen als Beisitzer der Ausschüsse für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Schöffen/innen und Jugendschöffen/innen
Vorlage
010/2108/XV/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlags beschließt der Kreistag, folgende Vertrauenspersonen für die Amtsgerichtsbezirke Neuss und Grevenbroich als Beisitzer der Ausschüsse für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Schöffen/innen und Jugendschöffen/innen vorzuschlagen.

 

Amtsgericht Neuss

 

Name, Vorname

Anschrift

Geb.datum

Beruf

1.

Kox, Renate

Von-Stauffenberg-Str. 10, 40667 Meerbusch

27.08.1958

Bankkauffrau

2.

Brand, Barbara

Am Sülzhof 15,
41542 Dormagen

21.05.1966

Bankkauffrau

3.

Treger, Dagmar

Girmes-Kreuz-Str. 20, 41564 Kaarst

17.05.1950

Lehrerin

4.

Servos, Gertrud

Mühlenstr. 62,
41460 Neuss

13.07.1952

Psychologin

 

5.

Jüngerkes, Dieter

Weseler Weg 1

12.07.1945

Rentner

6.

Schumacher-Adams, Dr. Bernd

Düsseldorfer Str. 110, 40667 Meerbusch

06.05.1963

Arzt

7.

Stein-Ulrich, Angela

Friedensstr. 25 c,
41352 Korschenbroich

05.05.1951

Dipl. Sozialarbeiterin

 

Amtsgericht Grevenbroich

 

Name, Vorname

Anschrift

Geb.datum

Beruf

1.

Ehms, Karl-Heinz

Gartenstr. 42,
41363 Jüchen

31.08.1945

Bäckermeister

2.

Schneider, Gerald

Berghütte 23,
41569 Rommerskirchen

04.06.1954

Beamter, RP D’dorf

3.

Nesselrode, Graf Bertram

Haus Busch,
41516 Grevenbroich

05.06.1951

Land- und Forstwirt

4.

Geldermann, Diana

Veilchenweg 6,
41569 Rommerskirchen

05.06.1982

Dipl. Verwaltungs-wirtin, LVR

5.

Zander, Marie-Jeanne

Auf dem Wiler 32,
41517 Grevenbroich

17.11.1947

Fremdsprachen-korrespondentin

6.

Oßwald, Eva Alice

Olfenweg 24,
41569 Rommerskirchen

24.01.1966

Fotografin

7.

Fischer-Josczok, Ralf

Mathias-Esser-Str. 48, 41515 Grevenbroich

11.01.1962

Personalreferent/ Sozialwissenschaftler

 


Sachverhalt:

Gemäß § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) i. V. m. Abschnitt 4 der Schöffenwahl- Ausführungsverordnung (Schöffenwahl-AV) (AV d. Justizministeriums und des RdErl. d. Ministeriums für Generationen, Familien, Frauen und Integration vom 04.03.2009 - JMBl. NRW S. 70) hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2019 erneut Vertrauenspersonen zu wählen, die die Wahl der Schöffinnen, Schöffen, Jugendschöffinnen und Jugendschöffen vorbereiten und durchführen.

 

Diese zu wählenden Vertrauenspersonen gehören als Beisitzer dem in jedem fünften Jahr bei jedem Amtsgericht zusammentretenden Ausschuss an, der die Schöffinnen und Schöffen aus den Vorschlagslisten wählt. Diese Vorschlagslisten sind von den Gemeinden dem jeweiligen Amtsgericht vorzulegen. Der Ausschuss besteht aus der Richterin/ dem Richter beim Amtsgericht (Vorsitz), einer Verwaltungsbeamtin oder einem Verwaltungsbeamten und 7 Vertrauenspersonen als Beisitzern. Als Verwaltungsbeamter beim Rhein-Kreis Neuss ist dies der Landrat, der sich auch durch seinen allgemeinen Vertreter oder durch eine Beamtin oder einen Beamten mit der Befähigung zum Richteramt vertreten lassen kann.

 

Die Vertrauenspersonen müssen Deutsche sein, im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk wohnen und vom Kreistag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt werden. Nicht wählbar sind die in der Anlage aufgeführten Personen.

 

Für die Amtsgerichtsbezirke Neuss (Neuss, Dormagen, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich) und Grevenbroich (Grevenbroich, Jüchen, Rommerskirchen) sind jeweils 7 Beisitzer zu wählen.

 

Mit Schreiben vom 25.10.2012 wurde um interfraktionelle Vorbereitung einer Vorschlagsliste gebeten.